ABSCHIEBUNG DROHT?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
BOBIII
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
ABSCHIEBUNG DROHT?

Guten Tag,

ich komme aus Albanien wohne seit 3 und halb Jahren in Deutschland, bin 21 Jahre alt, Student und mit einer deutschen Frau (22 Jahre Alt) verheiratet. Ein Monat vorher ist mir was schreckliches passiert und zwar: Um 6 Uhr morgens war ich und ein Kumpel von mir nach dem Feiern unterwegs und eine Gruppe von Jungs (ich vermute alle hatten deutsche Staatsangehörigkeit), haben mir zuerst eine Cola-Flasche am Kopf geworfen. Da ich unter Alkoohol war (1,4 Promille), bin ich gegen denen gelaufen und eine Auseinandersetzung gehabt, (Einer von den Typ befand sich dummerweise in einer Treppensatz und ist hingefallen aber gott sei dank ohne erhebliche Verletzungen). Dannach haben die uns irgendwie wieder verfolg und haben mich sehr stark von Mutter belestigt. Ich bin wieder zu denen gegangen und an diesem Zeitpunkt hat jemand mir ein Kick im Bauch gegeben. Ich hab dann zurück geschlagen und dann haben mich wieder die anderen Freunden von dem typ mich geschlagen und wir beide waren auf dem Boden. Ich bin irgendwie schneller aufgestanden, und habe ihn mit beschuhtetem Fuß am Kopf geschlagen (Trotztem hatte er keine erhebliche verletzung, und ein Tritt am Kopf wie laut Gesetz wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorbestraft). Den Fußtritt am Kopf haben auch paar Polizeibeamten gesehen.
Der Typ hat mich an dem gleichen Tag angezeigt und ich habe ihn auch an dem gleichen Tag angezeigt.
Jetzt liegt bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen gefährlicher Köperverletzung gegen mich, und ich muss auf eine Vorladung abwarten.
Nun meine Frage ist: Werde ich wegen so eines Strafftates aus Deutschland abgeschoben, obwohl ich hier seit fast 4 Jahren wohne und mit deutscher Ehefrau verheiratet bin?
Ich freue mich auf ihre Antwort

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7 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

....und weswegen sollst Du abgeschoben werden?
Was hat die Abschiebung mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun?
Einen Zusammenhang kann ich da überhaupt nicht erkennen.

Hier geht es, soweit ich das verstanden habe, um ein Schlägerei.
Da hat doch wohl überhaupt noch kein Prozess stattgefunden, wer hat Dich denn nun mit Abschiebung bedroht?
Verstehe ich alles nicht, da müsstest Du schon mal genauer erklären worum es überhaupt geht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BOBIII
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Mich hat also niemand bedroht, ich habe nur Angst dass ich abgeschoben werde, wenn ich wirklich eine hohe Straffe bekomme.
Und ja das ist richtig, das war eine Schlägerei

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von BOBIII):
Werde ich wegen so eines Strafftates aus Deutschland abgeschoben, obwohl ich hier seit fast 4 Jahren wohne und mit deutscher Ehefrau verheiratet bin?


Abhängig von der Höhe der Verurteilung ist es natürlich möglich, dass du dein Aufenthaltsrecht verlierst. Als Ehemann einer deutschen Frau hast du einen besonderen Abschiebeschutz. Der schützt aber bei einer Verurteilung zu einer längeren Haftstrafe ab einer gewissen Haftlänge nicht mehr.

Generell steht auf der einen Seite das Ausweisungsinteresse des Staates (§ 54 AufenthG ) zum Schutz aller Bürger vor Straftätern. Dagegen steht das Bleibeinteresse (§ 55 AufenthG ) des Betroffenen und seiner Angehörigen in Deutschland. Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland hast du noch keinen besonderen Schutz (das zählt erst ab fünf Jahren), durch einen deutschen Ehepartner aber schon. Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, wird dann beides gegeneinander aufgewogen: Wie ist eure familiäre Situation einerseits gegen die Frage, inwieweit weitere Straftaten von dir zu erwarten sind (bes. wichtig sind hier evtl. Vorstrafen). Hier kannst du dann vorbringen, weshalb du unbedingt in Deutschland bleiben musst (z.B. kranke Ehefrau, die nicht mit dir in deiner Heimat leben kann) und weshalb das ein einmaliges Ereignis war (z.B. nicht polizeibekannt, keine weiteren Vergehen, kein Alkohol gewohnt, seit der Tat kein Alkohol mehr angerührt, ...). Das wird dann sorgfältig untersucht. Straftaten gegen die "körperliche Unversehrheit" (also auch Körperverletzung durch eine Gewalttat) gehören zu den Straftaten, die strenger behandelt werden. Hier besteht ein besonders schweres Ausweisungsinteresse ab einer Verurteilung zu einem Jahr Haft. Aber wie gesagt: das ist immer eine individuelle Abwägung des Einzelfalls.

Bevor du dich mit der Gefahr der Ausweisung/Abschiebung beschäftigst, solltest du dich auf jeden Fall um die strafrechtliche Fragen kümmern. Wie die Ermittlungen und das Verfahren ausgehen, wie hoch die Strafe ist, hat einen wichtigen Einfluss darauf, ob du in Deutschland bleiben kannst.

-- Editiert von Felicite am 11.01.2018 19:33

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BOBIII
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke sehr für ihre hilfreiche Antwort!
Denken sie wirklich, dass die ganze Sache bis zum Haft gehen konnte. Wie gesagt es gab keine Schaden und die haben den ganzen Stress angefangen, und ich hatte mein Lebenslang keine vorherigen Strafftaten und hatte nie mit der Polizei zu tun gehabt.

Wenn ich z.b aus Deutschland abgeschoben werde, wäre es dann möglich dass ich in einer anderen Stadt der EU wohnen konnte. Z.B Portugal (da meine Ehefrau auch die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Wie eine evtl. Verurteilung aussehen könnte, kann man in einem Forum nicht annähernd seriös einschätzen, im Forum "Ausländerrecht" noch weniger (bei weiteren Fragen kann evtl. das Forum "Strafrecht" helfen). Eine grobe Einschätzung kann ein Anwalt geben, wenn er Einsicht in die entstehende Akte genommen hat. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, wenn eine Vorladung kommt, um zu klären, ob man sich äußern soll und wozu. Bei der Einschätzung des Trittes gegen den Kopf hängt es neben den tatsächlichen, eher leichten Verletzungen wahrscheinlich vor allem davon ab, für wie gefährlich die Szene von den Polizisten eingeschätzt wurde und welche Beschaffenheit der Schuh hatte (Gewicht, Sohlenbeschaffenheit).

Zu den entlastenden Faktoren: Dass nichts Ernstes passiert ist, ist schon mal gut und wird auch berücksichtigt. Beim Vorwurf "gefährliche Körperverletzung" geht es aber genau darum, dass man eine schwere Verletzung des anderen in Kauf genommen hat (und hier ist evtl. nur aus Glück wenig passiert). Dass die anderen angefangen haben, führt wohl auch zu einer milderen Beurteilung, als wenn man unprovoziert angegriffen hätte. Wichtig ist natürlich, was man bei den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt glaubhaft machen kann und welche Aussagen es von den anderen Beteiligten und evtl. Zeugen gibt. Dass es keinerlei strafrechtliche/polizeiliche Vorgeschichte gibt, ist schon mal sehr gut.

Falls das Verfahren negativ ausgehen sollte und es zu einer Abschiebung kommen sollte, ist die automatisch mit einer Sperre für den gesamten Schengen-Raum verbunden (für erstmal zwei Jahre). Allerdings ist jedem Land überlassen, wie es damit verfährt. Wenn Portugal das Recht einer Portugiesin, mit ihrem Ehemann zu leben, als wichtiger erachtet, können die portugiesischen Behörden die Sperre ignorieren. Also käme es hier auf Portugal und das Landesrecht an. Aber: Das sind alles nur das, was möglich wäre. Erstmal ist wichtig, was aus der Anzeige wird, ob es hier überhaupt zu einer Verhandlung mit Urteil kommt oder evtl. einem Strafbefehl.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Wie eine evtl. Verurteilung aussehen könnte, kann man in einem Forum nicht annähernd seriös einschätzen
Genau so ist es.
Bis jetzt hat es weder ein Ermittlungsverfahren, noch eine Anklage gegeben, geschweige denn einen Prozess. Es ist reichlich verfrüht jetzt schon von einer Abschiebung zu sprechen.

Eine Abschiebung würde ohnehin erst dann erfolgen wenn einer Ausreiseaufforderung nicht Folge geleistet würde. Zuvor müsste aber erst noch eine Ausreiseverfügung erlassen werden, deshalb halte ich es zum gegenwärtigen Zeitpunkt für reichlich überzogen, jetzt schon von einer Abschiebung zu sprechen. Bis dahin dürfte noch ein weiter Weg sein.

Der Begriff der "Abschiebung" wird viel zu inflationär verwendet.
Ein halbwegs vernunftbegabter Mensch der zur Ausreise aufgefordert wird, reist freiwillig aus und lässt es nicht auf eine Abschiebung ankommen, würde er sich doch nur für die Zukunft selbst schaden .

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Bis jetzt hat es weder ein Ermittlungsverfahren,


Bitte verschonen Sie uns doch mit Ihren unsinnigen Beiträgen...

Selbstverständlich ist ein Ermittlungsverfahren gegen den TE eingeleitet worden. :augenroll:

Zitat:
....und weswegen sollst Du abgeschoben werden?
Was hat die Abschiebung mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun?
Einen Zusammenhang kann ich da überhaupt nicht erkennen.


Bei fehlendem Fachwissen kein Wunder.

Solch sinnlose und fachlich falsche Beiträge nützen niemanden etwas...



-- Editiert von PP9325 am 12.01.2018 17:17

1x Hilfreiche Antwort

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