AGB-Änderung von 1&1 ohne Benachrichtigung

3. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Abacus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB-Änderung von 1&1 ohne Benachrichtigung

Hallo Experten,

zu folgendem Sachverhalt habe ich hier im Forum bisher leider nichts gefunden:

Der Provider 1&1 ändert offensichtlich regelmäßig seine AGB, ohne die Kunden davon zu unterrichten. Normalerweise sollte man ja davon ausgehen, dass dann eben jeweils die AGB bei Vertragsabschluss für den jeweiligen Vertrag gültig sind.

In entsprechenden Foren kann man jedoch nachlesen, dass 1&1 trotzdem hartnäckig versucht, die aktuelle Version der AGB anzuwenden. Konkret geht es häufig um die Bestimmungen bezüglich der Kündigung des Vertrags - und da bin auch ich betroffen:

Die AGB, die bei mir in schriftlicher Form bei Vertragsabschluss den Zugangsdaten beilagen (Stand: 01/2005), enthalten für die Kündigung sowohl für den DSL-Zugang als auch für die Flatrate folgende Regelung (Vertrag mit 12 Monaten Mindestlaufzeit):

"Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird."

Im 1&1-Control-Center steht mittlerweile jedoch unter der Rubrik "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren 1&1 Internet-Tarif" folgende Regelung (AGB-Stand 01/2006):

"Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."

Kritisch ist natürlich insbesondere die klammheimliche Verdoppelung der Frist, die man vor Ablauf des Vertrag einhalten muss, um noch rechtzeitig zu kündigen. Außerdem wird der Vertrag beim Versäumen der Frist nach den neuen AGB um ein ganzes Jahr verlängert, während er nach den alten AGB in einen Vertrag mit unbefristeter Laufzeit umgewandelt, der nach den selben AGB mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann...

Hierzu habe ich folgende Fragen:

- In welcher Form müsste 1&1 über die AGB-Änderung informieren, damit die veränderte AGB wirksam wird? Reicht es aus, einfach eine andere Version im Control-Center zu hinterlegen, ohne in irgend einer Form (Mail, Brief etc.) darauf hinzuweisen ?
- Bestünde bei einer derartigen Änderung der AGB ein Sonderkündigungsrecht (vorausgesetzt, man erfährt überhaupt davon...)?
- Wäre 1&1 eigentlich verpflichtet, im Online-System die tatsächlich für den Vertrag gültigen AGB anzuzeigen (also die beim Vertragsabschluss gültigen, sofern man nicht formal korrekt über eine Änderung informiert wurde oder zwar informiert wurde, aber während der gesetzten Frist der Änderung widersprochen hat)?
- Wie sollte man sich als Betroffener verhalten, wenn man rechtzeitig (nach den gültigen AGB) gekündigt hat, aber nach Ansicht von 1&1 eben nicht mehr rechtzeitig (z.B. 6 Wochen vor Vertragsende) und 1&1 auf der Anwendung der neuen AGB besteht?

Bei mir ist es zum Glück noch nicht so weit, weil ich die Veränderung bemerkt habe und rechtzeitig kündigen werde. Merkwürdig finde ich ein solches Verhalten von 1&1 aber schon.

Danke für viele interessante und fachkundige Antworten und Kommentare...

Abacus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 259x hilfreich)

Hallo Abacus,

ich (als bekennender Nicht-Jurisprudenzler ;) ) sage mal so:

- 1&1 muß die Kunden auf jeden Fall in entsprechend eindeutig nachvollziehbarer Form auf die Änderung der AGBs hinweisen und den Kunden die Möglichkeit geben, die neuen AGBs einzusehen (ob online oder in 'greifbarer' Form). Eine ausschließliche Einspielung einer neuen Version auf der Homepage o.ä. ist m.E. nicht ausreichend, um die Änderung wirksam werden zu lassen.

- Sofern die neuen AGBs für Sie als Kunden nachteilig sind bzw. Änderungen zu Ihren Ungunsten beinhalten, besteht m.W. ein Sonderkündigungsrecht.

- Nein, eine Verpflichtung, die 'alten' AGBs zur Verfügung zu stellen, besteht m.W. nicht. Die sollten Sie ja bei Vertragsabschluß erhalten haben bzw. in einer Ihnen überlassenen Form gesichert haben.

- Beziehen Sie sich in einem entsprechenden Schreiben auf genau die genannten Umstände und weisen Sie 1&1 darauf hin, daß Sie keine Information über die Änderung der AGBs erhalten haben, die den rechtlichen Anforderungen an eine entsprechende Änderung genügt, und Sie daher die AGBs, deren Erhalt/Einsicht Sie bei Vertragsabschluß bestätigt haben, als gültig angesehen haben und daher auf dem nach diesen AGBs auf dem genannten Kündigungstermin bestehen.

Sofern man Ihnen seitens 1&1 diesbezüglich nicht entgegenkommt, sollten Sie auf ein Sonderkündigungsrecht auf Grund der zu Ihrem Nachteil geänderten AGBs bestehen.

Es wird sich sicher bald ein bekennender Jurisprudenzuler finden, der mir entweder Recht gibt oder mich ausbremst, falls ich mich in meinen Ausführungen geirrt haben sollte. ;)


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13115 Beiträge, 4456x hilfreich)

Ja, ja, 1und1. Wirklich ein toller Laden. Die glauben wirklich, die können machen, was sie wollen und scheren sich dabei einen Dreck um die Belange des Kunden und um gesetzliche Vorgaben. Sorry, musste einfach mal gesagt werden.

Zur Sache: Ich denke, über die Änderung der AGB's müsste nicht nur informiert werden, sondern eine solche wäre auch zustimmungspflichtig. Ist die AGB - Änderung zum Nachteil des Kunden, dürfte sich m.E. daraus ein Sonderkündigungsrecht ergeben.

Ich habe hier übrigens gerade die 1und1 AGB's für DSL Anschluss, Stand 08/2005. Dort heißt es unter Nr. 6.2:

"Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird 1&1 den Änderungsvorschlag dem Kunden in Tesxtform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen filt als erteilt, sofern der Kunden der Änderung nicht vinnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen."

Schau doch mal nach, ob Deine AGB's etwas änhliches enthalten.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abacus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

schon mal vielen Dank für die bisherigen Einschätzungen.

@DerRitter: Natürlich stehen jedem Kunden die AGB zur Verfügung, die er bei Vertragsabschluss erhalten hat. Bedenklich finde ich aber, dass 1&1 im Control-Center durch die Formulierung 'Die AGB für Ihren 1&1 Internet-Tarif' suggeriert, hier seien die für diesen konkreten Vertrag gültigen AGB zu finden. In Wirklichkeit steht hier die jeweils aktuelle Fassung der AGB, auf die der Kunde aber nie hingewiesen wurde und die nach eurem wie nach meinem Rechtsverständnis deshalb für diesen Vertrag nicht wirksam sein können.

Deshalb meine Frage, ob hier aufgrund der Formulierung nicht die tatsächlich gültigen AGB angezeigt werden müssten. Natürlich wäre es vermutlich auch in Ordnung, auf die Anzeige der AGB an dieser Stelle zu verzichten und stattdessen auf die in Papierform zur Verfügung gestellten AGB hinzuweisen.

Ein weiteres Problem, das Betroffene unisono schildern: Kündigt man korrekt auf Basis der alten AGB, also z.B. 6 Wochen vor Vertragsende, dann ignoriert 1&1 den gewünschten Kündigungstermin und bestätigt statt dessen eine Kündigung zu einem 12 Monate späteren Termin. Alle Versuche, sich auf die alte AGB zu berufen und auf der Kündigung zum eigentlichen Termin zu bestehen, werden ebenfalls ignoriert (egal, in welcher Form sie an 1&1 herangetragen werden - Mail, Fax, Brief, Einscheiben...). In vielen Fällen wird berichtet, dass sogar der Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert und trotzdem munter eingezogen wird. Lässt man die Lastschriften zurückgehen, schlägt umgehend der Mahn- und Inkassoapparat von 1&1 zu.

Wie geht man mit einer solchen Firma in dieser Situation am besten um?

Danke
Abacus


-- Editiert von Abacus am 04.02.2006 20:39:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13115 Beiträge, 4456x hilfreich)

Im Ignorieren von Kundenanfragen und erst Recht Beschwerden, sind die Herschaften bei 1und1 ganz groß. Bei mir blieb selbst ein direkt an die Geschäftsleitung gerichtetes Schreiben unbeantwortet. Jetzt werde ich die Mitglieder des Vorstandes - jeden für sich - mal namentlich anschreiben. Mal schauen ob sich dann jemand erbarmt, mir zu antworten.

Zur Vorgehensweise: Ich würde den Vertrag fristgerecht nach den AGB's, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten, kündigen. Kommt dann der erwähnte Hinweise, bzw. die Kündigungsbestätigung zu einem späteren Termin, würde ich vielleicht nochmal freundlich auf den korrekten Termin in Deiner Kündigung hinweisen. So nach dem Motto, das war doch bestimmt ein Versehen von Ihnen. Jetzt bestätigen Sie mir die Kündigung nochmal zum richtigen Termin.

Weitere Schreiben würde ich ignorieren. Einzugsermächtigung widerrufen. Falls doch noch Lastschriften erfolgen, zurück buchen. Der Forderung gegenüber 1und1 widersprechen, mit der Begründung, es besteht kein Vertrag mehr und für den Fall, dass weitere Abbuchungen erfolgen, Strafanzeige androhen.

Im Übrigen habe ich gerade per e-Mail 1und1 die Einzugsermächtigung für meinen Vertrag entzogen. Es soll schon fälle gegeben haben, wo 1und1 deshalb den Vertrag gekündigt hat, weil die Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingender Vertragsbestandteil ist. Ich hätte nichts dagegen, wenn die mir auch kündigen. T-Online freut sich.

Gruss,

Axel


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