AGB´s auf Internetseiten

23. September 2001 Thema abonnieren
 Von 
Markus Edlinger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB´s auf Internetseiten

Hallo
ich habe kürzlich auf einer Internetseite die sich www.inserate.at nennt
ein inserat mit meiner url aufgegeben was eigentlich für eine solche seite typisch wäre.
kurz daraúf habe ich einen brief bekommen das ich eine AGB-Verletzung begangen habe.
Ich solle jetzt 1200 ATS 82 € bezahlen nur für das löschen des inserates.
Ist das gesetzlich erlaubt solche seiten und agb´s zu machen das ist doch bereicherung nach meiner meinung, kann man dagegen was tun.

Markus

E.M.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Markus,

ich hab' mir mal die Seite www.inserate.at angeschaut - es ist tatsächlich so, dass in den AGB's - die Du durch die Anmeldung auch anerkannt hast - das Nenen von jeglichen url's verboten ist. Außerdem werden Zuwiederhandlungen mit Geldstrafe belegt wird.

Fraglich ist nun, ob diese AGB's einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können.
Hier denke ich, dass es sicher zulässig ist url's zu verbieten - so etwas ist üblich - wird von gedruckten Inserat-Zeitschriften oft auch so gehandhabt - und selbst ebay löscht Auktionen, die nur der URL-Werbung dient - allerdings kostet dies bei ebay nichts - man erhält lediglich einen freundlichen Hinweis per e-mail.

Schließlich hält sich der Aufwand für das Löschen eines solchen Inserats auch in Grenzen. Außerdem handelt es sich bei dieser Klausel in den AGB's - kostenpflichtiges Löschen - wohl um eine überraschende Klausel, die den Verbraucher zu stark benachteiligt und mit der er nicht rechnen mußte - also um eine unwirksame Klausel.

Ich würde an Deiner Stelle nicht zahlen - abwarten, ob die wirklich ernsthaft klagen wollen. Schließlich kostet die eine solche Klage auch Geld - zumal wenn Du nicht in Austia leben solltest. Die Seite sieht auch nicht so aus, als ob die das finanzielle Potenzial zu massenhaften Klagen hätten. Im übrigen hättest Du auch bei einer Klage wohl gute Chancen nicht - oder wenigstens nicht so viel - zahlen zu müssen.

Viel Erfolg Neil

neil@agino.de

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#2
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

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