AOK möchte Geld

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
AOK möchte Geld

Hallo.

mein Bruder hat Probleme mit der aok. er wurde mal vor 1,5-2 jahren arbeitslos. da er aber noch genug Geld auf der seite hatte, wollte er sich nicht beim amt melden und lebte von seinen eigenen Geld bis zum nächsten Arbeitsplatz.

so, in der zeit war er NICHT krankenversichert. ich weiß, es ist gesetzlich..

die aok schrieb ihn an, sie wollen von ihm 500 euro für den Zeitraum wo er arbeitslos war. geht das denn so einfach? ich meine, er hat sich ja selbst nicht versichern lassen. die aok hat dies selbst einfach so gemacht, wie gesagt, wir wissen es ist gesetzlich, aber ohne seine Zustimmung?! geht sowas einfach?! ohne Unterschrift,ohne alles? gesetzlich hin oder her, letzendlich macht er sich doch "strafbar" wenn er sich nicht versichern lässt...das kann man doch nicht einfach mal über seinen kopf hinweg entscheiden, oder?

ich weiß von mir, selbe geschichte, hatte keine lust vom staat zu leben und meldete mich nicht arbeitslos. ebenfalls nicht versichert. wegen irgendwas wollte ich dann zum Arzt, also hab ich mich versichern lassen müssen(auch aok)
die sagten zu mir sie versichern mich nur, wenn ich die 2 Monate rückwirkend wo ich jetzt nicht versichert war, auch bezahle. hab ich gemacht.fertig. aber da musste ich das auch erst mal unterschrieben bzw bestätigen dass die das machen dürfen/sollen.

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

geht das denn so einfach? ich meine, er hat sich ja selbst nicht versichern lassen. die aok hat dies selbst einfach so gemacht, wie gesagt, wir wissen es ist gesetzlich, aber ohne seine Zustimmung?! geht sowas einfach?! Ja - man nennt das Versicherungspflicht. Da er jetzt ja anscheinend wieder arbeitet, kann er das Geld übrigens steuerlich absetzen.

-- Editiert von muemmel am 04.01.2018 18:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Amy2184):

die aok schrieb ihn an, sie wollen von ihm 500 euro für den Zeitraum wo er arbeitslos war. geht das denn so einfach? ich meine, er hat sich ja selbst nicht versichern lassen. die aok hat dies selbst einfach so gemacht, wie gesagt, wir wissen es ist gesetzlich, aber ohne seine Zustimmung?! geht sowas einfach?! ohne Unterschrift,ohne alles? gesetzlich hin oder her, letzendlich macht er sich doch "strafbar" wenn er sich nicht versichern lässt...das kann man doch nicht einfach mal über seinen kopf hinweg entscheiden, oder?

Er macht sich nicht "strafbar", aber er unterlag nun mal der Versicherungspflicht.
Kommt jemand dieser nicht nach, wird er automatisch bei der Krankenversicherung versichert, bei der er zuletzt versichert war - die muss ihn auch aufnehmen, kann das nicht verweigern.
Gibt es keine vorherige Versicherung, ist dann meines Wissens die AOK zuständig.
Zitat:

ich weiß von mir, selbe geschichte, hatte keine lust vom staat zu leben und meldete mich nicht arbeitslos. ebenfalls nicht versichert. wegen irgendwas wollte ich dann zum Arzt, also hab ich mich versichern lassen müssen(auch aok)
die sagten zu mir sie versichern mich nur, wenn ich die 2 Monate rückwirkend wo ich jetzt nicht versichert war, auch bezahle. hab ich gemacht.fertig. aber da musste ich das auch erst mal unterschrieben bzw bestätigen dass die das machen dürfen/sollen.

Andere Baustelle. Dann war die AOK nicht die vorherige Versicherung. Und dann darf sie die versicherungslose Zeit mit berechnen, oder ablehnen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Amy2184
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:

ich weiß von mir, selbe geschichte, hatte keine lust vom staat zu leben und meldete mich nicht arbeitslos. ebenfalls nicht versichert. wegen irgendwas wollte ich dann zum Arzt, also hab ich mich versichern lassen müssen(auch aok)
die sagten zu mir sie versichern mich nur, wenn ich die 2 Monate rückwirkend wo ich jetzt nicht versichert war, auch bezahle. hab ich gemacht.fertig. aber da musste ich das auch erst mal unterschrieben bzw bestätigen dass die das machen dürfen/sollen.

Andere Baustelle. Dann war die AOK nicht die vorherige Versicherung. Und dann darf sie die versicherungslose Zeit mit berechnen, oder ablehnen.

Doch, ich war und bin schon immer bei der aok...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Amy2184):
die aok schrieb ihn an, sie wollen von ihm 500 euro für den Zeitraum wo er arbeitslos war. geht das denn so einfach?

Da man das Schreiben in den Händen hält, dürfte beweisen sein, da das "so einfach" geht.

Das nennt sich wie bereits reichtig erkannt wurde "Pflichtversicherung".





Zitat (von Amy2184):
aber da musste ich das auch erst mal unterschrieben bzw bestätigen dass die das machen dürfen/sollen.

Ja, Versicherungen haben es halt lieber schriftlich.
Vermutlich hat man auch per Abbuchung gezahlt? Da muss eh das SEPA-Mandat unterschrieben werden.



Zitat (von Amy2184):
wenn er sich nicht versichern lässt...das kann man doch nicht einfach mal über seinen kopf hinweg entscheiden, oder?

Doch, kann man. Wenn man in gewissen Bereichen seiner Pflicht nicht nachkommt, dann treffen halt andere eine Entscheidung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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