Hallo,
ich besuche seit letztem Jahr neben meiner steuerpflichtigen Vollzeitstelle (40 Std.-Woche) das Abendgymnasium, um Abitur nachzuholen. Das ganze mache ich freiwillig, also "ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis". Ich besuche die Schule i.d.R. 5 Tage in der Woche jeweils ca. 4,5 Stunden.
Darf ich den kompletten Weg zur Schule angeben, also Hin- und Rückweg oder nur die einfache Strecke? Bin ich da auch bei Fortbildungskosten richtig? Reicht die Schulbescheinigung als Nachweis?
Vielen Dank!
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Abendgymnasium Fahrtkosten Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
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Darf ich den kompletten Weg zur Schule angeben, also Hin- und Rückweg oder nur die einfache Strecke?
Hin- und Rückweg. Es handelt sich hier übrigens nicht um eine Fortbildung (welche nur als Werbungskosten absetzbar wäre), sondern um eine Ausbildung, die als Sonderausgabe absetzbar ist (also ohne daß man erst mal 1000 Euro Pauschale übertreffen muß wie bei den Werbungskosten).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hin- und Rückweg. Es handelt sich hier übrigens nicht um eine Fortbildung (welche nur als Werbungskosten absetzbar wäre), sondern um eine Ausbildung, die als Sonderausgabe absetzbar ist (also ohne daß man erst mal 1000 Euro Pauschale übertreffen muß wie bei den Werbungskosten).
Ahhhh, vielen Dank für diese Info!
In dem Zusammenhang habe ich noch zwei Fragen:
Benötige ich für die Aufwendungen für Lernmaterialien (z.B. Taschenrechner) sowie Fachliteratur sämtliche Belege? Habe so ca. 80 € in Bücher, Blöcke, Ordner etc. investiert, aber habe jetzt nicht alle Belege.
Habe ich eigentlich grundsätzlich Anspruch auf eine Verpflegungspauschale?
Danke!
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Benötige ich für die Aufwendungen für Lernmaterialien (z.B. Taschenrechner) sowie Fachliteratur sämtliche Belege? Habe so ca. 80 € in Bücher, Blöcke, Ordner etc. investiert, aber habe jetzt nicht alle Belege. Nicht unbedingt. Allerdings müssen Sie schon den Preis einer Sache kennen, damit Sie sie absetzen können. Und bei einem Taschenrechner müßten Sie schon einen Teil für Eigennutzung abziehen.
Habe ich eigentlich grundsätzlich Anspruch auf eine Verpflegungspauschale? Nö. Sie sind doch wohl nicht 8 Stunden abwesend von Ihrer Wohnung, oder?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 08.01.2014 17:21
Allerdings müssen Sie schon den Preis einer Sache kennen, damit Sie sie absetzen können.
Ja, die Einzelpreise habe ich, da habe ich die Belege auch noch.
Und bei einem Taschenrechner müßten Sie schon einen Teil für Eigennutzung abziehen.
Wie viel Eigennutzen zieht man denn so ungefähr ab? Taschenrechner hab ich den Beleg leider nicht mehr.
Nö. Sie sind doch wohl nicht 8 Stunden abwesend von Ihrer Wohnung, oder?
Im Prinzip schon, nur weiß ich nicht, ob man Arbeit und Schule summieren darf, dann würde ich auf 13 - 15 Stunden (am Stück) Abwesenheit täglich kommen.
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-- Editiert Josiii am 08.01.2014 22:55
-- Editiert Josiii am 08.01.2014 22:55
Wie viel Eigennutzen zieht man denn so ungefähr ab?
Mit 50 % liegt man da meist richtig.
Im Prinzip schon, nur weiß ich nicht, ob man Arbeit und Schule summieren darf, dann würde ich auf 13 - 15 Stunden (am Stück) Abwesenheit täglich kommen.
Da Sie nicht wegen der Schule 15 Stunden abwesend sind, dürfen Sie das natürlich nicht summieren.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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