Ableistung von Sozialstunden

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
xAllwissend
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ableistung von Sozialstunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

u.A. bekam ich die Auflage, binnen 3 Monaten 80 Sozialstunden abzuleisten. Am Ende der Verhandlung wurde ich gefragt, wo ich sie ableisten koennte und habe einen Vorschlag gemacht. Nun steht in dem Urteil, dass sie ich die 80 Stunden dort ableisten soll. Nun frage ich mich, ob das bindend ist? Es koennte ja sein, dass ich in der vorgeschlagenen Einrichtung nicht die Moeglichkeit bekomme, die Stunden abzustottern.

Doch nun zu meinem Hauptproblem.. Beginnen die 3 Monate ab Ende der Gerichtsverhandlung, oder beginnen sie mit der Unterzeichnung des schriftlichen Urteils, welches man per Post geschickt bekommt? Ich frage, weil zwischen Verhandlung und schriftlichem Urteil ein ganzer Monat lag und ich nun nicht weiß, bis wann ich die Stunden abgeleistet haben muss. Falls die 3 Monate ab Ende der Verhandlung begonnen haben, muss ich sehr viele, wichtige Plaene ueber den Haufen werfen. Ich bitte um schnellsmoegliche Antwort, um ggf. die wichtigsten Sachen zu verschieben oder abzusagen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Nun steht in dem Urteil, dass sie ich die 80 Stunden dort ableisten soll. Nun frage ich mich, ob das bindend ist?


Nein, warum sollte denn in einem Gerichtsurteil irgendwas bindend sein? Das sind alles nur freundliche Vorschläge, die kein Mensch durchsetzen kann.

Ironie kannst du selbst suchen. ;)

quote:
Es koennte ja sein, dass ich in der vorgeschlagenen Einrichtung nicht die Moeglichkeit bekomme, die Stunden abzustottern.


Dann müßtest du das zeitnah mit der Staatsanwaltschaft klären, bevor du deswegen Probleme bekommst. Das sind nämlich deine, nicht die des Staates.



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