Ablösesumme

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rene_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablösesumme

Hallo,
ich habe eine interessante Wohnung gefunden, die Vormieterin verlangt jedoch eine Ablöse von 13.000,- Euro für die vollmöblierte Wohnung. Finde die Ablösesumme "auf den ersten Blick" auch für akzeptabel. Die Wohnung wurde von ihr (lt. eigenen Angaben) vor 2 Jahren komplett renoviert. Die Vermieterin hat aber leider keine Rechnungen mehr. Sie bestätigte mir aber "mündlich" dass sie dafür ca. 14.500 Euro bezahlt hätte.
Gibt es einen Mustervertrag zwischen 2 Privatpersonen bezügl. der Ablösesumme? Bzw. was sollte auf alle Fälle in solchen Verträgen stehn, um zu vermeiden dass es später zu Streitigkeiten kommt. Sollte sich im Nachhinein herausstellen dass die Möbel/Haushaltsgeräte doch nicht diesen Wert haben, was derzeit schwer zu überprüfen ist (ohne Rechnungen), könnte ich dann noch was machen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Rene_

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Beim Kaufpreis kann man im Nachhinein nichts mehr machen, es sei denn, die gekauften Sachen erfüllen nicht die zugesicherten Eigenschaften.

Bei einem Neupreis von 14.500 EUR halte ich 13.000 EUR allerdings für zu viel. 10% Abzug pro Jahr sollte man schon rechnen. Das ergäbe dann 11.600 EUR.

An den Renovierungskosten würde ich mich im übrigen überhaupt nicht beteiligen.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde ersteinmal versuchen mit dem Vermieter einen Mietvertrag zu machen. Wenn fetssteht, daß Du die Wohnung bekommst, dann lässt sich auch besser über die Ablöse verhandeln.
Denke die jetzigen Mieter wissen wohl gar nicht wohin mit den Möbeln, wenn sie keiner haben will. Denn letztendlich will der VM ja vermieten und wenn jemand seine eigenen Möbel mitbringen will, so muss die Wohnung ja leergeräumt werden.


gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht noch die andere Seite dazu :

Meine Schwägerin hat bei einem Umzug ihre Einbauküche stehen lassen wollen. Die hatte Angst, daß sie diese irgendwo unterstellen muß, wenn der nachmieter sie nicht will und kein Käufer gefunden wird.
Heist, Du bist kein Bittsteller bei der Ablöse....

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#4
 Von 
Rene_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, bin mit meinem Gegenoffert bei der Ablösesumme etwas runtergegangen. Was mich doch am meisten stört ist dass keine Rechnungen der Möbel/Einbaugeräte/Renovierung etc. mehr vorhanden sind. Ob wir uns einigen können wird sich (hoffentlich) in naher Zukunft zeigen. Danke nochmals!
Gruß Rene_

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#5
 Von 
Ihre_Goettlichkeit
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorsicht bei mündlicher zusage. Mache einen Kaufvertrag, wo ganz klar steht, das die Vermieterin die Möbel vor 2 Jahren gekauft hat und alles funktionstüchtig ist. Hier ein verherrendes Beispiel was ich unterschrieben habe:
Kaufvertrag: Gemäss Mietvertrag vom 1.12.05 haben die oben genannten Käufer die im Hause gelegene Wohnung im 1. OG des Hauses angemietet. Die Käufer kaufen die in der Wohnung fest installierte Küche einschließlich aller Elektrogeräte zum Preise von 2500,-Euro. Als Anzahlung sind am 13.12.05 1000,-Euro zu zahlen. Die restlichen 1500,-Euro sind in monatlichen Raten von 100,-Euro ab 01.06.2006 zu zahlen.
Das heißt, mündlich hat sie mir gesagt die Küche ist 3 Jahre alt.Es hat sich anhand der Elektrogeräten herausgestellt, das die Küche ca.7-9 Jahre alt ist. Ich kann nichts mehr machen.Ich bin Vertraglich gebunden. Wichtig ist auch: Nehm Zeugen mit und lass sie die Aussage, das die Einrichtung 2Jahre alt ist nochmals bestätigen.
Du hast sonst Schwierigkeiten dies zu beweisen. Ich hoffe, das meine Nachricht dich noch erreicht und es nicht zu spät ist.

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"Ich finde diese Seite sehr sehr gut. Da man die Möglichkeit sich auszutauschen. Macht nur weiter so."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Du musst mit ihr einen Kaufvertrag machen. Darin soll detailiert stehen, dass bei Abschluss eines Mietvertrages über die besagte Wohnung, Du Folgendes von ihr für soundsoviel Geld abkaufst.

Ich habe 1999 auch 4.000,00 DM Abstand bezahlt und habe jeden Furtz aufschreiben lassen und wieviel er dafür wollte und dass nach seiner Aussage, bei Übergabe der Wohnung, alle Elektrogeräte einwandfrei funktionieren. Am Tag meines Einzuges hat der Lieferant meines Kühlschrankes nämlich einen Stromschlag bekommen. Stellte sich heraus, die Steckdose war nicht geerdet. Da mein Vormieter so selbstverliebt war, hat er im Kaufvertrag bei der Küche noch reingeschrieben, dass die Küche mit samt den Wasseranschlüssen und Stromdosen kommt, welche er selber verlegt hat. Die Erdung der Steckdose in Höhe von 350,00 DM, musste er dann bezahlen. :)

Dass die Mieterin keine Rechnungen hat wundert mich sehr. Zumal Elektrogeräte ja eine Garantie von zwei Jahren haben und daher man die Rechnungen unbedingt aufbewahren muss. Auch wenn Du mit ihr jetzt einen Kaufvertrag abschließt, wird er nur gültig, wenn Du die Wohnung bekommst. Ich würde den Vermieter aber mal fragen, ob das wirklich ihre und nicht seine Sachen sind.

Knebelablösungen sind aber ilegal. Wirst Du von ihr dadurch quasi wie erpresst (ohne Ablösung bekommst Du den Namen des Vermieters nicht), kann sie sich viel Ärger damit einholen. Ein Freund von mir drehte den Spieß um. Der Vormieter wollte € 10.000,00 Abstand. Der Freund machte so, als hätte er Interesse an den Sachen, sagte aber nie eindeutig zu. Als der Mietvertrag unterschrieben wurde, erwähnte er die Sache dem Vermieter. Der Zwang den Vormieter seinen Kram mitzunehmen. Abstand ist keine Voraussetzung, dass Du nur dadurch die Wohnung bekommst außer, es wird Dir eindeutig vom Vermieter vermittelt.

-- Editiert von Franceska am 26.01.2006 08:12:49

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#7
 Von 
Ihre_Goettlichkeit
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns hat sich heraus gestellt, das der Vormieter die Miete nicht gezahlt hat. Deshalb hat die Vermietrin die Küche behalten. Das sogenannte Vermieterpfandrecht.Für uns ist das Problem, das sie uns das Mündlich gesagt hat. Laut ihrer Aussage gibt es ein Gutachten von einem Sachverständigen. Diese Schriftstück habe ich noch nie gesehen. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll? Hat jemand einen Tipp?

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