Abmahnung Urheberrechtsverletzung onlineweg.de

5. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung onlineweg.de

Hallo,

ich habe hier ein Problem. Ich bin Partner von onlineweg.de und bezahle an diese Firma auch eine entsprechende Nutzungsgebühr. Heute erhielt ich ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Rosenberger & Koch. Diese Kanzlei fordert von mir eine Schadensersatzentschädigung in Höhe von 6.300 € zzgl. 1.923,30 € Anwaltsgebühren wegen Verletzung von Urheberrechten zu 105 Fotos, von Angeboten des Veranstalters Royal Holiday. Diese wurden von der Firma onlineweg.de online gestellt, also nicht von mir selber. Auftraggeber der Kanzlei soll laut Schreiben die Firma Film und Bild International in Sachseln/Schweiz sein.

Kennt von Euch jemand diesen Sachverhalt bzw. eine der angesprochenen Firmen ?

Wie sollte man sich hier als Beklagter verhalten, besonders in Hinsicht auf Widerspruchsfristen.

Vielen Dank für Eure Antworten

Patent anmelden oder verletzt?

Patent anmelden oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gkb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey!
Wir sind auch dabei. Sind auch Partner, haben dasselbe Schreiben gekriegt, von denselben Leuten mit denselben Forderungen.
Melde dich bei Onlineweg, sie sind gerade am Ermitteln (wahrscheinlich kriegst du auch Mails von ihnen, zumindest werden wir von ihnen über aktuelle Entwicklungen informiert).
Reagiere erstmal nicht, bis du mit Onlineweg.de Kontakt aufgenommen hast.
Wir scheinen bei weitem nicht die Einzigen zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
wegen Verletzung von Urheberrechten zu 105 Fotos,

Hat mit Patentrecht ja nun garnichts zu tun ...

-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ralle2803
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin auch mit dabei und bin auch schon am überlegen, ob ich nicht mit Royal Holiday den Agenturvertrag kündigen werde. Mal gespannt, was Onlineweg in dieser Sache regeln kann.

-----------------
""

-- Editiert am 06.11.2010 01:29

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

es wird wohl am besten sein, als ersten Schritt unter der Rubrik "wir über uns" einen Passus einzubauen, dass man sich von den Inhalten auf der Website, die man selber nicht beeinflussen kann, distanziert ... im Vertrag ist dies nicht eindeutig geregelt.

Die Info-Mails sind sehr neutral gehalten und geben nicht wirklich Hilfe.

Veranstalter, welche über onlineweg.de angeboten werden, sind über die Partner/Agenturen nicht beeinflussbar, damit auch nicht kündbar.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gkb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

@Sandra18

quote:
Die Info-Mails sind sehr neutral gehalten und geben nicht wirklich Hilfe.


Ja, habe inzwischen auch bemerkt, dass es "nur" die Newsticker-mails sind.. Jetzt kam ja was Neues. Warten wir mal bis morgen..

quote:
es wird wohl am besten sein, als ersten Schritt unter der Rubrik "wir über uns" einen Passus einzubauen, dass man sich von den Inhalten auf der Website, die man selber nicht beeinflussen kann, distanziert ... im Vertrag ist dies nicht eindeutig geregelt.


Es steht (stand) sogar über jeder dieser "virtuellen Katalogseiten", in fetter grüner Schrift:
"Dieser Service wird ihnen präsentiert von Onlineweg.de und blabla CMS Interactive"
weiß den genauen Wortlaut nicht mehr, hast du ja auf den Ausdrucken. Da müsste es den meisten klar sein, dass das HeinzMüller-Reisebüro-Partner-von-Onlineweg.de aus Kaffhausen da nichts mit zu tun hat.
Die von Rosenberger & Koch hoffen wohl auf einen überaus konservativen Richter, falls die Sache mal vor Gericht kommt...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Da müsste es den meisten klar sein, dass das HeinzMüller-Reisebüro-Partner-von-Onlineweg.de aus Kaffhausen da nichts mit zu tun hat.

Gibt es da mal Beispiele?

Es kommt darauf an ob der durchschnittlich informierte Verbraucher davon ausgehen konnte das das HeinzMüller-Reisebüro sich die Inhalte zu eigen gemacht hat oder eben nicht.
Da kann es schon ausreichen wenn das Angebot nicht in einem sepreraten Fenster aufging oder nicht ausreichend als Fremdangebot gekenn ziechnet war.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ralle2803
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso das denn, das ist doch klar auf jeder Seite oben zu erkennen:

[color=red]Dieser Service wird Ihnen von onlineweg.de[b] zur Verfügung gestellt. Powered by TravelCMS.

[color=black]Da kann das doch wirklich jeder dran erkennen.[/color]
[/color]

-----------------
""

-- Editiert am 08.11.2010 20:21

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

"Service" ist ein weiter Begriff.

wir haben jetzt einen ausführlichen Disclaimer im Impressum, haben die ohne Weiteres online gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Da kann das doch wirklich jeder dran erkennen.

Das ist deine Meinung.

So etwas lässt sich nicht in einem Satz fest machen von wem der 'Service' stammt, der Gesamteindruck zählt.
Also welcher Service?
Wo fängt dieser an, wo hört er auf?
Ist diese Grenze für den durchschnittleichen Verbraucher hinreichend bestimmbar?


Wie wäre es mal mit einem Link zu so einer Seite?




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.764 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen