Hallo Zusammen,
ich habe neulich eine Abmahnung wegen des Downloads eines Liedes auf dem Sampler Bravo Hits 70 bekommen. Daraufhin habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnet (den ganzen Sampler betreffend) und mich mit der Kanzlei über die Summe die zu zahlen ist geeinigt.
So weit so gut.
Jetzt bekomme ich heute eine Abmahnung einer ANDEREN Kanzlei. Diese möchte nun das selbe Spiel spielen und mahnt mich wegen des selben Samplers aber eines anderen Songs ab.
Nun meine Frage: kann ich jetzt wegen jedes Songs auf dem Sampler abgemahnt werden solange es nur eine andere Kanzlei tut?
Danke für eine Rückmeldung.
Grüße
Fischer
Abmahnung einer 2. Kanzlei wegen des selben Downloads
8. März 2011
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Frage vom 8. März 2011 | 22:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung einer 2. Kanzlei wegen des selben Downloads
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#1
Antwort vom 9. März 2011 | 01:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
kann ich jetzt wegen jedes Songs auf dem Sampler abgemahnt werden solange es nur eine andere Kanzlei tut?
Dich könnte sogar die selbe Kanzelei wegen jedes einzelnen Songs abmahnen.
Das hier zwei Kanzeleien im Spiel sind liegt vermutlich nur an den unterschiedlichen Rechteinhabern.
Im übrigen glaube ich eher, das du wegen des uploads (verbreiten) abgemahnt wurdest?
Abmahnungne wegen des Downloades von Liedern sind recht selten ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 9. März 2011 | 13:15
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Dich könnte sogar die selbe Kanzelei wegen jedes einzelnen Songs abmahnen.
Richtig; wenn allerdings die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten UE bzgl. des gesamten (!) Samplers bereits behoben ist, wären Abmahnungen weiterer Rechteinhaber unbeachtlich.
Man kann wohl davon ausgehen, daß das bei der Abgabe einer solchen UE gegenüber einem weiteren Rechteinhaber (und nicht etwa Onkel Franz oder dem Papst) der Fall ist.
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#3
Antwort vom 9. März 2011 | 16:20
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
Richtig; wenn allerdings die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten UE bzgl. des gesamten (!) Samplers bereits behoben ist, wären Abmahnungen weiterer Rechteinhaber unbeachtlich.
Wenn man beim modifizieren nur versprochen hat "ein Lied" nicht mehr zu verbreiten, besteht ja die Gefahr weitere Lieder zu verbreiten.
Evtl. wäre es sinnvoll keine Lieder mehr anzubieten.
Evtl. kann man mit denen ja auch was aushandeln.
Uwe
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#4
Antwort vom 10. März 2011 | 13:54
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
=> http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_abmahnungen.php?we_objectID=380
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#5
Antwort vom 10. März 2011 | 16:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank SPS für die schnelle Hilfe!!
Ich werde es mal so versuchen. Wäre auch zu krass, wenn jetzt nach und nach alle Lider auf dem Sampler abgemahnt werden könnten. Für das geld könnte ich die Rechte kaufen :-))
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