Abmahnung gegen Ebayprivatverkäufer

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
treffpunktsaar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Abmahnung gegen Ebayprivatverkäufer

hallo,
ich habe am 23.12.06 eine abmahnung von einer webdesignfirma bekommen. grund war, dass ich templates-dvd's über ebay verkaufte. diese hatte ich im spätsommer erworben. natürlich reichte mir ein exemplar, also verkaufte ich die restlichen über ebay. die artikelbeschreibung übernahm ich hierbei. leider vergaß ich den satz:"ware mit rechnung...". der mitbewerber sah darin eine impressumsrechtsverletzung und mahnte mich ab. allerdings war es ja im prinzip ein privatverkauf. der satz, indem gewerblich stand, war nur versehentlich drin.
ich schaltete einen anwalt ein, der diesen sachverhalt darlegte. das kuriose ist nur, dass der mitbewerber selbst dutzende impressumsfehler in seinen onlineshops hat. screenshots habe ich gespeichert und an eine bekannte webdesignfirma gegeben, sodass diese nun auch gegen ihn vorgehen kann.
wie seht ihr das? spielt es eine rolle, dass dieser satz versehentlich drin war?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Naja, sieh es mal so. Letztendlich ist es egal, da du deren Text geklaut hast. Der Textklau ist nämlich genauso verboten. Eine "Strafe" ist also auf jeden Fall fällig.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
treffpunktsaar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

ich habe den anderen gefragt. das ist ja vom tisch

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Naja, wenn das mit dem Text dann so i.O. ist, dann ist ein Link zur auktion ganz hilfreich. Konnte man deutlich erkennen, daß es eine Privatauktion ist und daß der Text nur aus dem Laden kopiert wurde (z.B. als Zitat markiert)? Oder mußte man einen gewerblichen Verkauf annehmen?


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
treffpunktsaar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

der artikel ist leider nicht mehr zu erreichen. es wird halt der artikel beschrieben. nur dummerweise vergaß ich den einen satz zu ersetzen. ich hoffe nun nur, dass die rechtschutz sich nicht noch quer stellt. der streitwert liegt bei 10000, allerdings gab es seit august 2 urteile, dass der streitwert bei solchen ausmaßen auch bei 5000 euro liegen sollte. eine modifizierte unterlassungserklärung ohne die anwaltskosten wurde gestern fristgerecht abgegeben. meine anwältin führte auch kurz ohne weitere infos das fehlerhafte impressum des gegners an. allerdings stellte dieser heute schoneinmal das eine impressum richtig. auf seinen beiden weiteren webseiten ist es immer noch fehlerhaft. kann man mit den screenshots als beweise immer noch selbst bzw mein bekannter vorgehen?

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