Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt

16. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)
Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt

Hallo zusammen,

ich möchte hier mal meinen Fall schildern und habe im Anschluß noch ein paar Fragen die hoffentlich zu einer lebhaften Diskussion anregen.

Ich habe im Februar in meinem torrent-Client den Suchbegriff "Flirt" eingegeben und erstmal alles angeklickt, was interessant erschien. Dies war leider ein großer Fehler.

Am 14.06.07 hat meine Freundin (der DSL-Anschluß läuft auf Ihren Namen) gleich zwei Abmahungen "Abmahnung wegen Urheberschutzverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung" von kuw Rechtsanwälte erhalten. In den Abmahungen sind unter anderem
- die heruntergeladenen Dateien (Strassenflirt 42, Strassenflirt 45)
- das Datum des Downloads (21.02. + 23.02.)
- das P2P-Netzwerk: torrent
- sowie die IP-Adresse
aufgeführt.

Ich kann mich nicht erreinnern, diese Dateien bewusst heruntergeladen zu haben - ich kann es allerdings auch nicht ausschließen. Ich kann aber definitiv sagen, daß die Dateien nicht vollständig heruntergeladen wurden und die heruntergeladenen Teile inzwischen von meiner Festplatte gelöscht sind. Bei einem Telefonat mit kuw Rechtsanwälte wurde mir mitgeteilt, daß gegen alle Personen Abmahnungen verschickt wurden, die mindestens 30% der Dateien heruntergeladen haben.

kuw Rechtsanwälte fordern nun 250 EUR (Anwaltsgebühren 135 EUR + Schadenersatz 115 EUR) pro Film sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung.

Das Lesen der vielen Artikel zu diesem Thema (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=61029) hat leider nicht alle meine Fragen beantwortet. So wie ich es sehe gibt es sowohl Chancen als auch Risiken beim verweigern der Zahlung. Da ich es nicht auf einen Prozeß ankommen lassen möchte habe ich noch folgende Fragen:

1) Können kuw Rechtsanwälte überhaupt eine Zahlung verlagen, da mein Download eher fahrlässig als vorsätzlich begangen wurde?

2) Ist es überhaupt rechtens das eine Zahlung pro heruntergeladene Datei verlangt wird. 500 EUR für zwei Filme, die ich gar nicht gesehen habe, die ich komplett gar nicht angeboten habe und die ich für 6 EUR in der Videothek hätte ausleihen können (ohne Wartezeit und in DVD-Qualität) finde ich ziemlich unangemessen.

3) Provider des DSL Zugangs ist T-Online. Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 07.12.2005 (25 S 118/2005 ) entschieden, daß das Speichern dynamischer IP-Adressen unzulässig ist. Dies wurde auch vom BGH mit Beschluss vom 26.10.2006 (Az. III ZR 40/06 ) bestätigt. Da der Tarif volumen- und zeitunabhängig ist, hätten die IP-Informationen unverzüglich gelöscht werden müssen. In einigen Artikeln habe ich allerdings gelesen, daß T-Online die Daten in der Praxis erst nach sieben Tagen löscht. Wahrscheinlich möchte T-Online sich den IP-Ermittlungsdienst von den Rechtsanwälten bezahlen lassen. kuw Rechtsanwälte sind aber irgendwie an die IP-Informationen (IP -> Teilnermeher) gelangt. Von der Staatsanwaltschaft wurde meine Freundin nicht informiert, daß ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Nun die wichtige Frage: sind kuw Rechtsanwälte widerrechtlich an die Informationen gelangt und können diese Informationen bei einen eventuellen Prozeß verwendet werden?

4) Nun möchte ich noch eine ganz andere Frage aufwerfen. Es ist ja zweifelsfrei erwiesen, daß T-Online die IP-Informationen nicht nur nicht unverzüglich gelöscht sondern diese auch noch weitergegeben hat. Kann meine Freundin T-Online daher auf Schadenersatz verklagen?

Für eine Interessante Diskussion und wertvolle Informationen danke ich Euch schonmal im voraus.

Gruß,

Martin

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4978 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
WolleH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Bin auch von KUW abgemahnt worden. Habe jetzt 3 Anwälte angeschrieben, warte auf Infos.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
okumba
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

hiho,
also hab das gleiche problem wie du habe das nette schreiben gestern bekommmen und mir ist erstmal alles in die hose gerutscht^^von welcher film gmbh wurdest du verklagt?
wenn du willst könn wir ja mal über icq oder so texten bin jetzt schon seit gestern auf und trink ein kaffee nach dem andren um ein lösung zu finden also wenn du willst meld poste nochmal hier rein

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Okumba,

dann schreib mir doch bitte Deine ICQ Nummer an meine Mailadresse: deathman99@gmx.de. Ich möchte meine nicht unbedingt hier posten! ;-)

Gruß,

Martin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zunächst mal vorab: Anspruchsgrundlage ist wohl nicht der Download, sondern der damit immer verbundene Upload.

ad 1.

Für eine Schadensersatzpflicht ist kein Vorsatz Voraussetzung, Fahrlässigkeit reicht. Daß man etwas 'aus Versehen' herunterlädt, habe ich noch nicht gehört.

ad 2.

Wenn man unterstellt, daß sicherlich eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen die Datei von Ihnen downloaden konnte, ist das durchaus angemessen.

ad 3.

Ein Beweismittelverwertungsverbot ist hier nicht zu erkennen, da die Daten nicht illegal beschafft wurden. Daß der Provider sie nicht hätte speichern dürfen, ist irrelevant.

ad 4.

Es ist wohl schon nach den Grundsätzen von Treu und Glauben schlechterdings unmöglich, einen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (hier: Urheberrechtsverletzung) wiederum bei einem Dritten als Schaden geltend zu machen, selbst wenn dieser Dritte unzulässig gehandelt hat.
Das läuft so ein wenig in die Richtung 'Bankräuber verklagt aussagewilligen Komplizen auf Schadensersatz'.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Mareike,

vielen Dank für die interessanten Anmerkungen.

Zu 1:
Wenn Fahrlässigkeit reicht, dann bin ich wohl leider in einer schlechten Position und werde wohl zahlen müssen. Aber wenn das wirlich so ist, dann halte ich die geltende Rechtsprechung für ein wenig fraglich. Dann ist ja jeder der P2P nutzt schon mit einem Bein kriminell.

Selbstverständlich kann man etwas versehentlich herunterladen. Wieso sollte das nicht gehen? Man kann sich z.B. verklicken oder vom Titel her einen anderen Inhalt vermuten. In meinem Fall hießen die Dateien Strassenflirt42.rar und Strassenflirt45.rar. Das kann doch alles mögliche sein: Tipps wie man am besten auf der Straße mit Frauen in Kontakt kommt, persönliche Erfahrungen beim flriten auf der Strasse, Bücher über das Flirten (die wären dann natürlich auch urheberrechtl. geschützt), Pornofilme, etc. Und ich weiß erst, was wirklich drin ist, wenn ich die Datei komplett heruntergeladen und ausgepackt habe. Dazu ist es ja in meinem Fall nicht gekommen, da ich die Dateien von lange vor Abschluß des Downloads gelöscht habe.

Zu 2) Wieso wird bei all diesen Abmahnungen immer eine nicht erhebliche Anzahl von uploads unterstellt? Im Prinzip können mir kuw Rechtsanwälte wohl gar nicht bis ins Detail nachweisen, wieviel an andere P2P teilnehmer upgeloaded wurde. Das sind doch alles nur hypothetische Werte. Muß für einen Schadenersatz nicht der tatsächliche Wert maßgeblich sein?

Frage 4 meinte ich eher Grundsätzlich und nicht in Verbindung mit der Abmahnung. Denn der Provider hätte die Daten gar nicht speichern dürfen und hat somit auch gegen geltendes Recht gehandelt - und damit wohl auch noch Geschäfte gemacht. Denn ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Daten kostenlos weitergegeben hat.

Gruß,

Martin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WolleH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi durch meine intensive Internetrecherche (hat mich jetzt schon 3 Tage gekostet) gibt es wohl nur 2 Möglichkeiten: 1.Zahlen oder 2.Ruhe bewahren.

Es gibt bisher 2 Gerichtsurteile, eines LG HH und eines in Mannheim (siehe Internet Foren).

Mir stellt sich wirklich nur die Frage ob die Höhe der "Strafe" angemessen ist und diese dämliche UE tatsächlich mit dem vorgegeben Wortlaut unterschrieben werden muss (25000€). "Versehentlich" runtergeladen, naja welcher Richter glaubt das ........

So wie ich weiss muss der Provider wenn der Staatsanwalt im Spiel ist, so wie die Abzocker Anwälte (KUW) ja vollmundig schreiben, die persönlichen Daten herausgeben.

Bei mir ist der Fall anders gelagert, mein volljähriges Kind "spielt" hin und wieder mit torrent und ich als Vater wurde als "Täter" angeklagt.

Wie gesagt: Zahlen oder aussitzen, ... viel Glück!!!

Ich bin mir nicht sicher in meiner weiteren vorgehensweise, habe daher Anwälte angeschrieben und warte was jetzt kommt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
faxe7267
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Mir ist es genauso ergangen.
Was passiert wenn man zahlt und die Unterlassungserklärung abgibt? Ist die Angelegenheit dann erledigt?
Bin auch über Erfahrungsaustausch über icq bereit.
Besten Dank und Gruß
Faxe.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Faxe,

bei der Unterlassungserklärung muß man wohl aufpassen. Die könnte als Schuldeingeständnis angesehen werden. Ich werde mich wohl heute von einem Anwalt beraten lassen.

Gruß,

Martin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das sind doch alles nur hypothetische Werte. Muß für einen Schadenersatz nicht der tatsächliche Wert maßgeblich sein?

Das hängt an den Umständen. Auf der anderen Seite werden gerade im zivilrechtlichen Bereich (wir reden ja nicht vom Strafrecht) Zweifel gern zuungunsten des Rechtsverletzers ausgelegt.
Ich meine, man stelle sich vor, der Herr Schulze müßte nachweisen, wie viele Leute das groß an seine Hauswand gesprühte 'Schulze ist ein Nazi' wirklich gelesen haben, um einen Rufschaden behaupten zu können. Da würde sich der Sprayer ja schön ins Fäustchen lachen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Mareike,

okay, im Falle der Rufschädingung ist das schwer messbar.

Aber irgendwie habe ich da den Eindruck die kuw Rechtsanwälte drehen sich das so, wie es ihnen passt. Sie haben meine Verbindungsdaten, sie wissen angeblich, daß ich mindestens 30% heruntergeladen habe, und dann gehen sie von hypothetischen Werten aus? Meine Verbindungsdaten wurden von T-Online doch nicht gelöscht. Da lässt sich sicher auch die Menge der Verbreitung ermitteln - wenn man will. ;-)

Gruß,
Martin

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
okumba
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

also mir ist das alles bissl spanisch!!!
ich unterschreibe doch keine einverstänis für irgendwas am ende hat einer neben mein haus gehockt und sich das ding gedownloadet was kann ich den dafür klar hätte ich das netzwerk verschlüsseln müssen aber soweit denk man heut vllt garnicht mehr ich weis jedenfalls nicht was ich machen soll und habt ihr euch mal diese antipiracyworld.com seite angeschaut also die ist mir mehr als schleierhaft ich klick da lieber nix an weil ich sonnst denke das mein bildschirm blinkt und ausgeht und ich 10000 trojaner drauf habe also die seite ist echt ein witz

ps:spitze für die vielen antworten :dau:

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
okumba
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

was mir grad noch einfällt habt ihr euch die internetseite von kuw mal genau angeschaut also ich find das bissel komisch eine kanzlei die sogar ausschnitte von ein gulliboard drin haben und irgendwie aktive zusammarbeiten mhh.
dann kommt ja dazu bei google ist ein link wo drin steht das die solche abmahnungen 1000 mal täglich verschicken das ist wiederrum komisch die haben im letzten jahr 34 mio verlusst gemacht so wie ich mich da durchgelesen habe. :???:

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Latino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

hi ich find das auch sehr fragwürdig...
ich hab durch meine mum einen anwalt kennen gelernt und auch mit ihm gesprochen er ist richtig empört darüber.
und er will den OPFERN helfen.
schaut mal hier gibt es total viele infos...
www.abgemahnt.org

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
methodrzaodb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Und????? Habt ihr jetzt bezahlt???? HAb gestern auch ein schreiben von KUW bekommen... Auch wegen "Straßenflirts"! Bei all dem müll den man mal so runterlädt kann ich nicht mal sicher sagen ob ich das auch wirklich geladen hatte... Komm mir 100%tig verrarscht vor,zumal die frist zum zahlen so kurz ist,das man sich nicht mal schnell nen anwalt nehmen kann,muß übermorgen schon bezahlen... Nur soll ich das wirklich?????????

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
WolleH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Jeder der diese UE unterschreibt sollte auch die anschliessenden Lizenzforderungen nicht vergessen!! Habt ihr im Lotto gewonnen? Ein Anwalt ist billiger ....

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dodomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

So hallo,

ich habe heute auch eine Abmahnung von KUW bekommen. Wegen Straßenflirts 51.

Kann mir jemand sagen ob es da keine Ausnahmen gibt, dass das Verfahren bei der SA schon wieder eingestellt sein muss, damit diese Anwälte mir eine Abmahnung schicken können.
Denn dieses steht ja auf einer Homepage direkt drauf. Dass wenn ich diese Abmahnung in den Händen halte das Verfahren schon abgeschlossen ist.
Stimmt das in jedem Fall??

Denn in meinem Schreiben steht zum Schluß:
"Die zuständige SA bearbeitet die Angelegenheit aus strafrechtlicher Sicht nach eigenem Ermessen unabhängig von der zivilrechtlichen Seite. Wir weisen draufhin, dass sich das Vorgehen der SA unserem Einflussbereich entzieht, wir also auch keine EInfluß auf das Ermittlungs-/Strafverfahren ausüben können, z.B. durch die Rücknahme einer Strafanzeige."

Widerspricht dies nicht der Aussage, dass das Verfahren schon eingestellt wurde wie hier gesagt wird:
http://abmahnwahn.dreipage.de/ unter Regeln die Nummer 3.

Bin im Moment mit der Sache ein wenig überfordert. Vllt könnt ihr mir ja ein bisschen Klarheit schaffen.

Vielen Dank im Vorraus
Michi

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Stimmt das in jedem Fall?

Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.

Man schaue nur auf die Nebenklagemöglichkeiten bei schweren Straftaten. Da erfährt der Geschädigte auch die Identität des Schädigers, bevor das Verfahren abgeschlossen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dodomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wieso können dann diese Seiten einfach Sachen verbreiten die so (nach deiner Aussage) nicht wirklich stimmen??

Den das haben sie ja (oder zumindestens habe ich dass dann so verstanden) gesagt.

Oder meintest du nur schwerere Taten??
Wie sicher kann man sich sein, dass das Verfahren bei diesem "Delikt" schon eingestellt ist? Denn die oben benannte Homepage besagt eben, dass dies 100% wären.

Gruß Michi

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
waeng
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo wurde auch am Montag wegen eines Pornos abgemahnt, den ich angeblich gezogen habe. Wisst ihr denn schon weiteres? Habt ihr schon mit einem Anwalt gesprochen?
MfG

Waeng

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
waeng
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch was, könnt mich
ja unter ICQ: 234-898-371 mal anschreiben wenn ihr wollt.

MfG
Waeng

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Mareike,

Du scheinst mir sehr viel Ahnung von der Materie zu haben daher nochmal eine Frage direkt an Dich: was ist denn eine schwere Straftat. Wenn ich alles richtig verstehe, dann hat die Staatsanwaltschaft ermittelt und das strafrechtl. Verfahren wohl bereits wieder eingestellt. Jetzt versuchen kuw zivilrechtl. Kapital aus der Sache zu schlagen. Oder irre ich mich?

Gruß,

Martin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

schaut Euch zum Thema Schnüffelsoftware mal diesen Link an:
http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/341/
Wenn das stimmt, dann wären wir alle ja fein raus.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
okumba
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

also am donnerstag hab ich auch ein termin beim anwalt.
ich weis nicht ich würde jeden raten geht mal zum anwalt und lasst die sache von dem checken weil wenn was nach kommt ist der jenige am arsch und hat dann garnix in der hand z.b wenn der jenige dann vor gericht ist und sie fragen ihn warum haben sie nicht schon beim 1ten schreiben ein anwalt aufgesucht ja da kuckt der jenige an die decke und sagt mhh ja hab im forum gelesen das ich nichts machen soll usw.
ich würde mich ja mal über eine mail freun von einem der nicht bezahlt hat?wenn es da jemanden gibt.
desweiteren finde ich das die kuw leute abzocker sind 8 tage um 250 euro herzubekommen hut ab da kann man doch auch eine längere frist geben damit man erstmal alles checken kann. ist mir alles ungehäulerich wenn ihr mich fragt naja aber wenn mal geld braucht macht man wohl alles (auch massenanwaltsschreiben) :rock:

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
okumba
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

mensch jetzt fällt mir wieder was ein habt ihr euch die gulli seite mal genau angeschaut wie kann das sein das auf so einem forum (auf wunsch von kuw anwälten gelöscht) steht? hallo gehts noch wenn wir hier was über xyz schreiben wird xyz nicht sagen lasst es und wenn es so wäre würde diesen beitrag keiner löschen da ist 100 pro was faul im busch das geht ne das da die anwälte das verbieten wenn sie kein dreck am stecken hätten würden sie auch nix verbieten. :smoke:

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Latino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

ja aber in foren dürfen keine namen der anwälte genannt werden z.B. die der Abmahner die schließen das dann einfach

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und wieso können dann diese Seiten einfach Sachen verbreiten die so (nach deiner Aussage) nicht wirklich stimmen?

Weil es (glücklicherweise? leider?) nicht verboten ist, Unsinn zu verbreiten.
Und weil die Aussage in den meisten Fällen auch stimmt - die StA stellt ein, gibt die Daten an den Geschädigten und der mahnt ab oder klagt.
Es gibt halt nur keine Garantie, daß die StA wirklich schon eingestellt hat, wenn man abgemahnt wird.

was ist denn eine schwere Straftat

Mord, Totschlag, Vergewaltigung... Bei solchen Taten ist Nebenklage öfters anzutreffen, aber auch bei Körperverletzung. Bei Urheberrechtsverletzung eher selten.



-- Editiert von Mareike am 20.06.2007 11:18:21

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dodomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Also heißt das dann, dass mit großer Wahrscheinlichkeit keine Anklage mehr vorhanden ist.

Ok mal was anderes. Was kann mir alles passieren:
1) Wenn ich die UE unterschreibe und zahle?
2) Wenn ich gar nichts mache und warte?

Gruß Michi

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
okumba
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

1.)du ergibst dich als schuldig und ich denk mir mal das das dann nicht erligt sein wirs den sie werden dann evtl weitersuchen(ist meine ansicht) da sie ja "ein dummen gefunden haben"
2.)abwarten und tee trinken und hoffen das in die nächsten monate keine weitere post von kuw im briefkasten liegt wenn das der fall sein sollte dann wirds wohl vor gericht gehn und dann musst du evtl die strafe bezahlen die der richter festlegt
ps:gehe jetzt zum anwalt
schreib abends dann mein ergebnis hier rein

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Martin Peter
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 34x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Latino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

hi leut ich hab auch nen kompetenten Anwalt...
den findet ihr unter
www.abgemahnt.org

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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