Abrechnung der Kaution...

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)
Abrechnung der Kaution...

Guten Tag
kann ich eine ordentliche Abrechnung mit Zinsen und Höhe des Zinses gerichtlich erzwingen ? Mir wurde nur die Kaution bzw. ein Teil davon überwiesen, ohne Ausweisung der Zinsen.Also bezahlt 500 Euro ,erhalten 300 Euro,unverschämter Einbehalt 200 Euro, für angebliche Beschädigungen.Ich will nur wissen, wie die Chancen vor Gericht sind eine ordentliche Abrechnung zu erzwingen,(z.B. erstattung von 300 Euro mit 1 % Zins für 6 Monate = xxx am xten überwiesen) und wer dann die Kosten ,Gericht und Anwälte zahlt.
MfG und bestem Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Haben Dir die Antworten zu Deiner letzten Frage nicht gereicht?

1 % Zinsen für Spareinlagen? Träum weiter! Bestenfalls 0,20 - 0,25 %

Wie viel das bei 500 bzw. 300 € in 6 Monaten ausmacht kannst ja sicher selbst ausrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Ich will nur wissen, wie die Chancen vor Gericht sind eine ordentliche Abrechnung zu erzwingen,(z.B. erstattung von 300 Euro mit 1 % Zins für 6 Monate = xxx am xten überwiesen) und wer dann die Kosten ,Gericht und Anwälte zahlt.


Die Kosten für Anwälte und Gericht ergibt sich nach dem Streitwert! Wenn die Zinsen da zugrunde gelegt werden, wäre das selbst beim 1% - was unrealistisch ist - von 1,50 €. Dafür findest Du keinen Anwalt, weil die Portopauschale da ja schon höher ist. PKH dürfte es auch nicht geben, weil der Rechtspfleger bei dem Betrag von Mutwilligkeit ausgeht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Schade ,wie schon geschrieben geht es um die Chance den Prozeß zu gewinnen und darum wer dann alles zahlt,eigentlich ist es so einfach.Völlig unqualifiziert ist Anitari ,wo nicht mal der Text verstanden wird und das zum zweiten mal.
MfG
Die Kosten für den Prozess liegen ca. bei 800 Euro lt. Anwalt.

-- Editiert von willi18 am 10.01.2016 10:53

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Völlig unqualifiziert ist Anitari


Nö, unqualifiziert bist du.
1. Weil du doch mit der Sache schon beim Anwalt aufgeschlagen bist und nicht in der Lage bist, deinen Anwalt zu fragen.
2. Weil hier im Forum reine Prozesshansels keine Unterstützung erfahren.
3. Und jetzt kannst du dich wieder darüber beschweren, dass du falsch verstanden wirst.

4. In solch einem Fall erlässt man einen Mahnbescheid über die Summe und wartet darauf, wie das Gericht entscheidet, wenn der Exvermieter diesem Mahnbescheid widerspricht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Die Kosten für den Prozess liegen ca. bei 800 Euro lt. Anwalt.


Mag sein, dass Dein Anwalt von Dir 800 Euro bekommt. Erstatten muss der Beklagten im Falle des Verlierens jedoch nur die Anwaltsgebühren, die laut Streitwert anfallen.

Heißt im Klartext, selbst wenn der TE gewinnt, kostet es sehr viel mehr, als man rausbekommt. PKH gibt es dafür wegen Mutwilligkeit jedenfalls nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Hilft also alles nichts ,der Anwalt sieht 90 % Chance den Prozess ,also Erzwingen einer Ordentlichen Abrechnung, mit Zinsen z.B. 0,1 % ,zu gewinnen.Das will ich hier überprüfen,aber die Schreiber haben kaum "mehr" Ahnung als ich absoluter Laie.Es geht darum sich nicht nach Gutsherren Art verarschen zu lassen, sondern eine ordentliche Gesetzliche Abrechnung zu erhalten.Der Anwalt bekommt sicher keine 800 Euro ,lach.Aber so hoch sind cirka die Gesamtkosten,einige sollten hier mal lesen lernen,ein klarer Vorteil,wie man so hört.Und Arroganz ist sicher selten hilfreich...
Trotzdem Danke.
MfG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Haben Dir die Antworten zu Deiner letzten Frage nicht gereicht?
1 % Zinsen für Spareinlagen? Träum weiter! Bestenfalls 0,20 - 0,25 %
Wie viel das bei 500 bzw. 300 € in 6 Monaten ausmacht kannst ja sicher selbst ausrechnen.

Leider nichts verstanden !

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von willi18):
der Anwalt sieht 90 % Chance den Prozess ,also Erzwingen einer Ordentlichen Abrechnung, mit Zinsen z.B. 0,1 % ,zu gewinnen


Das kann möglich sein.

Zitat (von willi18):
Das will ich hier überprüfen, aber die Schreiber haben kaum "mehr" Ahnung als ich absoluter Laie.


Wieso sollten die Schreiber in einem Meinungsforum wissen wie ein Prozess ausgeht? Klagt der TE und die Vermieterin erkennt an und liefert die Abrechnung, könnte die Kostenentscheidung auch gegen den TE ausgehen.

= Er bekommt seine Abrechnung, zahlt jedoch alle Kosten.

Zitat (von willi18):
Der Anwalt bekommt sicher keine 800 Euro


Doch, wenn der Anwalt nach Stunden bezahlt wird, dann kommen 800 Euro ganz schnell zusammen. So eine Rechtsanwaltsstunde kostet zwischen 150 - 200 Euro, wenn nicht nach Streitwert abgerechnet wird. LOL.



Zitat (von willi18):
Leider nichts verstanden !

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke das hilft schon mal etwas,ich denke ich lasse die Klage und schmeiß der Frau einfach mal ein Fenster ein,nachts.Da brauch ich kein deutsches Rechtssystem...
MfG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Aber so hoch sind cirka die Gesamtkosten

Dann wird nicht nach RVG abgerechnet und Du bleibst auf einem Teil Deiner Anwaltskosten sitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von willi18):
ich denke ich lasse die Klage und schmeiß der Frau einfach mal ein Fenster ein,nachts.Da brauch ich kein deutsches Rechtssystem...


Auch das würde ich lassen. Dabei hilft dann der Staat insbesondere die Polizei Deiner Vermieterin und Du bekommst eine Strafanzeige. Für die Rechtsverteidigung zahlst Du garantiert mehr.

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