Abschließbarer Spind für Privatsachen ?

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
Abschließbarer Spind für Privatsachen ?

Guten Abend liebe Mitglieder,

steht mir , als Arbeitnehmer, ein abschließbarer Spind zu ?

Wir müssen uns Umziehen und Dienstkleidung tragen. Bisher kamen private Sachen und Tasche samt Inhalt in den Spind und dieser wurde abgeschlossen ( jeder Mitarbeiter hat einen eigenen )

Heute kam ein Aushang, dass die Spinde nicht mehr abgeschlossen werden sollen.

Da kann ja jeder an die Wertsachen ran ?? Wir dürfen ja auch keinen Schmuck, Uhr usw. tragen, liegt also auch im Spind.

Ich verstehe es nicht.....


Danke im Voraus für eure Hilfe, Gruß Primax

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Google mal das Thema haben Arbeitsrecht und spinnt. Es wird dann klar, dass für private Dinge ein abschließbares Fach vorhanden sein muss.

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Was spricht dageben sich daheim gleich passend anzuziehen ? Oder müsst Ihr die Dienstkleidung ausziehen?

Ich pers. würde einfach weiter abschließen und die Abmahung abwarten. Danach klärt man das vor Gericht.
Es sei denn man hat Probezeit oder es ist ein Kleinbetrieb - dann fliegt man eben raus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Was spricht dageben sich daheim gleich passend anzuziehen ? Oder müsst Ihr die Dienstkleidung ausziehen?

Ich pers. würde einfach weiter abschließen und die Abmahung abwarten. Danach klärt man das vor Gericht.
Es sei denn man hat Probezeit oder es ist ein Kleinbetrieb - dann fliegt man eben raus

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von primax08):
Heute kam ein Aushang, dass die Spinde nicht mehr abgeschlossen werden sollen.

Das Wort "sollen" impliziert ja nun gar keine Pflicht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Was spricht dageben sich daheim gleich passend anzuziehen ? Oder müsst Ihr die Dienstkleidung ausziehen?













Wir haben Dienstkleidung, diese kann nicht zu Hause schon angezogen werden wegen der Hygiene. Wir sind weit über 100 Mitarbeiter im Haus und es kam schon öfter vor das gestohlen wurde, egal ob von Personal oder Besucher,


,,Schränke bitte nicht zusperren." ist der genaue Wortlaut.

Ich danke euch für die Antworten, sie entsprechen in etwa auch meinem Gefühl, dass ich meinen Spind weiterhin abschließe und warte was passiert.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende, Gruß Primax



-- Editiert von primax08 am 13.01.2018 05:02

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das Wort "bitte" impliziert ja nun gar keine Pflicht...


Wenn der Arbeitgeber irgendwann mal fordert, das man die Sachen in unverschlossenen Spinden aufbewahren soll, würde er unter Umständen auch für Verluste haften müssen.


Gibt es einen Grund weshalb die Spinde nicht verschlossen sein sollen? Würde ich mal fragen, wenn die ankommen und meckern das der Spind verschlossen sein soll ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Eine kurze Rückmeldung.

Ich war wohl nicht die einzige die es nicht in Ordnung fand. Der Spind darf weiterhin verschlossen werden, es wird nach einer anderen Lösung für das Problem gesucht.

Danke noch einmal für Eure Hilfe :) Gruß Primax

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