Antwort vom 3.1.2006 | 13:39
Von Status: Schüler (387 Beiträge, 63x hilfreich)
Hallo mrmiagi,
das Notebook wird auf drei Jahre abgeschrieben. Eigentlich wird die gesamte Hardware und PC Zubehör (über 400 Euro) auf drei Jahre abgeschrieben. Bitte beachte auch, dass Drucker, Monitor usw. - selbst wenn sie unter 410 (!) Euro kosten - mit dem PC zusammen auf drei Jahre abgeschrieben, da derlei Geräte nicht ohne PC arbeiten können und damit nicht selbstständig nutzbar sind.
Ein DVD-Ständer (unter 410 Euro) ist z.B. selbständig nutzbar und kann sofort abgeschrieben werden. Er ist dann im Abschreibungsverzeichnis aufzuführen und hat am 31.12. einen Wert von 0 Euro. Aber auch ihn könnte man auf drei Jahre abschreiben. Ist er auf 0 Euro abgeschrieben, ist nur sein BUCHWERT Null. Dennoch kann er werthaltig sein. Wenn er z.B. verkauft wird und ein Erlös für ihn erzielt wird, ist der Erlös als Einnahme anzusetzen.
Bei der Software kommt es darauf an, ob es Standard-Software oder ob es extra eine für dich entwickelte und geschriebene Software ist (unwahrscheinlich, da nur 800 Euro). Ich gehe davon aus, dass es sich um sog. Trivial-Software handelt, die - falls unter 410 Euro je Programm - auch sofort abgeschrieben werden kann. Falls sie mehr als 400 Euro kostet, ist hier die Nutzungsdauer entscheidend. Auch hier würde man die drei Jahre wählen.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"