Abschreibungen bei Gewerbe

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mrmiagi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Abschreibungen bei Gewerbe

Hallo,

ich wollte Frage, wie ich die abschreibungsdauer für bestimmte Dinge herausfinden kann bei einem Gewerbe (GbR).

Ich habe eine AfA Tabelle im Internet gefunden, aber da stand nicht alles drinne was ich suche.

1. Notebook Kaufpreis 1440 €
(laut Tabelle 3 Jahre)
2. Software Kaufpreis 800 €
(hab ich nicht gefunden)

Wo kann man sowas genau nachschlagen?

Ausserdem wollte ich Fragen wie es sich bei Dingen verhält die man sofort abschreiben kann (unter 400€ ) . Wie sind diese dann im Sinne des Betriebsvermögens zu bewerten? Gelten diese nach der Abschreibung dann als quasi wertlos?

-- Editiert von mrmiagi am 03.01.2006 10:52:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo mrmiagi,

das Notebook wird auf drei Jahre abgeschrieben. Eigentlich wird die gesamte Hardware und PC Zubehör (über 400 Euro) auf drei Jahre abgeschrieben. Bitte beachte auch, dass Drucker, Monitor usw. - selbst wenn sie unter 410 (!) Euro kosten - mit dem PC zusammen auf drei Jahre abgeschrieben, da derlei Geräte nicht ohne PC arbeiten können und damit nicht selbstständig nutzbar sind.

Ein DVD-Ständer (unter 410 Euro) ist z.B. selbständig nutzbar und kann sofort abgeschrieben werden. Er ist dann im Abschreibungsverzeichnis aufzuführen und hat am 31.12. einen Wert von 0 Euro. Aber auch ihn könnte man auf drei Jahre abschreiben. Ist er auf 0 Euro abgeschrieben, ist nur sein BUCHWERT Null. Dennoch kann er werthaltig sein. Wenn er z.B. verkauft wird und ein Erlös für ihn erzielt wird, ist der Erlös als Einnahme anzusetzen.

Bei der Software kommt es darauf an, ob es Standard-Software oder ob es extra eine für dich entwickelte und geschriebene Software ist (unwahrscheinlich, da nur 800 Euro). Ich gehe davon aus, dass es sich um sog. Trivial-Software handelt, die - falls unter 410 Euro je Programm - auch sofort abgeschrieben werden kann. Falls sie mehr als 400 Euro kostet, ist hier die Nutzungsdauer entscheidend. Auch hier würde man die drei Jahre wählen.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
mrmiagi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hey, erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Bei der Software handelt es sich um die Adobe Creativ Suite also eine Bildbearbeitungssuite.

Ich muss für den BAföG Antrag mein Betriebsvermögen aufführen. Es handelt sich um eine GbR, mit zwei Gesellschaftern.

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Bei der Software handelt es sich mit Sicherheit um ein Trivialprogramm, also 3 Jahre.

Fürs Bafögamt würde ich Vorschlagen, ein Abschreibungsverzeichnis deiner Anlagegüter beizufügen. In diesem Verzeichnis werden alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungsdatum und Anschaffungspreis aufgeführt. Weiterhin werden die jährlichen Abschreibungsbeträge aufgeführt und von den Anschaffungskosten in einer weiteren Zeile oder Spalte abgezogen, so dass dann am 31.12. eines jeden Jahres ein bestimmter Betrag X da steht, der auch Null sein kann. Der Wert am Ende des Jahres stellt dann den Buchwert des Betriebsvermögens da und diesen würde ich beim Bafög Antrag angeben. Zusammen mit dem Abschreibungsverzeichnis kann sich die Behörde dann selbst deren gewünschten Wert aussuchen oder ausrechnen oder modifizieren.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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