Abwasserverlauf auf Nachbargrundstück

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481778-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Abwasserverlauf auf Nachbargrundstück

Hallo,
habe folgendes Problem, wir haben 2016 ein Haus in Bayern gekauft. Nun hat sich herausgestellt, dass das Abwasser entlang des Grundstücks vom Nachbarn geht. Er verlangt nun eine Verlegung. Dies ist aber aus unserer Sicht nicht möglich, da sonst unser Haus untergraben werden müsste bzw. um weitere Verläufe der Rohre auf unserem Grundstück festzustellen, der gesamte Hof aufgebaggert werden müsste und dies meiner Meinung nach in keinem Verhältnis stehlt. Es sind leider keinerlei Unterlagen über den genauen Verlauf des Abwassers vorhanden und es kann auch nicht beim Vorbesitzer nachgefragt werden, da dieser verstorben ist.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

Guten Tag,
da würde ich doch erstmal das örtliche Bauamt mit ins Boot nehmen. Vielleicht gibt es einen Kanal in der Nähe an dem Sie ihr Haus anschliessen können. Über den Weg des Bauamtes könnte man auch erwirken, dass eine Grunddienstbarkeit für Euer Grundstück und das Grundstück des Nachbarn eingetragen wird, die genau solche Fälle abdeckt.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go481778-36):
Nun hat sich herausgestellt, dass das Abwasser entlang des Grundstücks vom Nachbarn geht.
Was bedeutet "entlang"? Wie in der Überschrift zu lesen durch das Grundstück des Nachbarn, oder auf eurem Grundstück neben der Grenze entlang?

Zitat (von go481778-36):
Dies ist aber aus unserer Sicht nicht möglich,
Eure Sicht zählt aber nicht. Es zählt das was unser Gesetzgeber vorschreibt. Wie habt ihr denn festgestellt, dass der Nachbar betroffen ist wenn es überhaupt keine Pläne gibt?

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#3
 Von 
go481778-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Es wurde durch den Nachbarn ein Schacht geöffnet, der für uns nicht sichtbar war , da er hinter einer Absperrung auf den Grundstück des Nachbarn liegt. Gestank war der Ausschlag , bedingt durch starke Regenfälle! Deshalb hat er sich nun auf die Suche gemacht! Und nach zwanzig Jahren entdeckt, dass unser Abwasser von Toilette Dusche und Waschküche in einem Schacht einfließen, der auf seinem Grundstück liegt! Von dort weiter fließt bzw. Abfließt aber niemand weiß wohin!
Er unterstellt mir nun , dass ich mein Abwasser illegal ableiten und somit die Umwelt verschmutz

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#4
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von go481778-36):
wurde durch den Nachbarn ein Schacht geöffnet, der für uns nicht sichtbar war , da er hinter einer Absperrung auf den Grundstück des Nachbarn liegt. Deshalb hat er sich nun auf die Suche gemacht! Und nach zwanzig Jahren entdeckt, dass unser Abwasser von Toilette Dusche und Waschküche in einem Schacht einfließen, der auf seinem Grundstück liegt!

Worauf gründet er dieses Wissen? Es ist im Moment eine Vermutung, da vermutlich ein Einlauf aus eurer Richtung zu erkennen war. Vielleicht ist auch seit 20 Jahren ein entsprechendes Recht für dich in seinem Grundbuch eingetragen?

Zitat (von go481778-36):

Von dort weiter fließt bzw. Abfließt aber niemand weiß wohin!
Er unterstellt mir nun , dass ich mein Abwasser illegal ableiten und somit die Umwelt verschmutz

Niemand bedeutet auch Bauamt bzw. der für Abwasser zuständige Betrieb nicht.? Wenn es weiter fließt, versickert es nicht, sondern wird geleitet. Dann könnte man sich überlegen, ob die Möglichkeit besteht den weiteren Verlauf mal mit einer Kamera abfzufahren, vielleicht endet das System ja im nächsten Kanal.

Gleichzeitig kann man, falls nicht mit Kaufvertrag übergeben, seine genehmigten Baupläne organisieren und prüfen, wie oder ob, dort die Abwasserleitungen eingetragen wurden.

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich stolpere auch über das "entlang" .... das kann vieles bedeuten.

Die Entwässerung ist kommunale Pflicht (manchmal durch die Kommune/Gemeinde aber wieder weitervergeben).
Grundsätzlich hat die Gemeinde aber immer ein Verzeichnis über die Kanäle/Entwässerungssystem und die existierenden Hausanschlüsse. Dort würde ich mich zunächst einmal erkundigen, wie das eigene Haus an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen ist. Außerdem, ob die Möglichkeit für einen eigenen Abwasser-Hausanschluss besteht (bei Nichtvorhandensein könnte sich daraus auch wieder eine Duldungspflicht des Nachbarn ergeben).

Die Entwässerungsrohre "entlang des Grundstücks vom Nachbarn" könnten sowohl öffentliche Leitungen als auch private Leitungen sein. Das gilt es erst einmal herauszufinden.

Natürlich wäre auch die Kamerabefahrung eine weitere Möglichkeit den exakten Leitungsverlauf bzw. die Mündung der Rohre zu erforschen - das kostet aber i.d.R. erheblich mehr, als erst einmal die "Papiere" bei der Gemeinde zu befragen und besagt noch nichts über die Eigentumsverhältnisse (öffentlicher Abwasserkanal oder privater).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
go481778-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann ein öffentlicher Abwasserkanal auch über privat Grundstück laufen.? Gemeinde hat mir erklärt sie hat mit allem was auf privaten Grund verläuft nichts zu tun

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Grundsätzlich hat die Gemeinde aber immer ein Verzeichnis über die Kanäle/Entwässerungssystem und die existierenden Hausanschlüsse
Nö, das ist sehr oft nicht der Fall. Ich hätte mir das für unser Haus schon mal gewünscht, war aber leider nicht der Fall. Bei älteren Häusern sind die Aufzeichnungen extrem lückenhaft.

Zitat (von go481778-36):
Kann ein öffentlicher Abwasserkanal auch über privat Grundstück laufen.?
Ja, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es gibt Gemeinden bei denen ist der Anschluss ab Haus öffentlich und es gibt Gemeinden, bei denen ist der Anschluss erst ab Übergabepunkt Kanal öffentlich und die Leitung auf dem Grundstück privat.

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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn der Nachbar schon 20 Jahre dort wohnt, dann sollte der Nachbar doch wissen, das von eurem Grundstück Abwasser in seinen Schacht kommt.
Oder habt ihr nach dem Hauskauf vor 2 Jahren etwas an euren Abwasserkanälen geändert?

Frage: habt ihr mal getestet, ob das Wasser wirklich von euch kommt, z.B. mit gefärbtem Wasser in eurer Toilette?

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#9
 Von 
go481778-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Wasser kommt von uns! Da besteht kein Zweifel! Wir haben am Abwasser System nix geändert! Haben weder gewusst noch durch die vorherigen Versuche/ Tests nichts über den Verlauf klären können, da das Grundstück nicht einsehbar war und der Schacht der nun gefunden wurde verdeckt auf dem Nachbargrundstück war!
Desweiteren droht mir der Nachbar nun den Schacht zuzuschütten und behauptet ich würde mein Abwasser illegal ableiten! Nur weil ich nicht weiß wo das Abwasser tatsächlich abfließt! Fakt ist , dass wir Abwasser bezahlen und das Haus offiziell angeschlossen ist, so wurde es gekauft!

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go481778-36):
Kann ein öffentlicher Abwasserkanal auch über privat Grundstück laufen.? Gemeinde hat mir erklärt sie hat mit allem was auf privaten Grund verläuft nichts zu tun

Können schon.
Jedoch sollte die Gemeinde auch den Anschluss kennen, bzw ob das Haus ans Abwassernetz angeschlossen ist.
Zitat (von go481778-36):
Von dort weiter fließt bzw. Abfließt aber niemand weiß wohin!

Da sollte man in der Tat mal nachgehen.
Die Kanalanschlusspflicht gibt es ja genau genommen noch nicht ganz so lange, erst ab 2000 haben die Gemeinden das geprüft, damit könnte es in der Tat sein, das hier wirklich das Wasser nur versickert. Es kann also durchaus mal passieren das damals ein Haus mal übersehen wurde.
Zitat (von go481778-36):
wir haben 2016 ein Haus in Bayern gekauft.

Und da hat man sich auch den Kanalanschluss bestätigen lassen, sowie das seitens der Gemeinde diese Kosten schon abgerechnet wurden?

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#11
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Die Kanalanschlusspflicht gibt es ja genau genommen noch nicht ganz so lange, erst ab 2000 haben die Gemeinden das geprüft, damit könnte es in der Tat sein, das hier wirklich das Wasser nur versickert
Und da hat man sich auch den Kanalanschluss bestätigen lassen, sowie das seitens der Gemeinde diese Kosten schon abgerechnet wurden?

Zumindest bei uns haben nicht alle Gemeinden hierfür Kosten erhoben. Ebenso sind auch bei uns die Hausanschlüsse nicht in allen Gemeinden dokumentiert. Eventuell noch ein Anschluss, aber ohne Gewissheit, ob hier nun 1 oder 5 Häuser einleiten.

Nur muss die Gemeinde zumindest die theoretische Möglichkeit aufzeigen, wie man den Hausanschluss verlegen müsste, wenn Nachbar hier tatsächlich handelt. Wenn er seinen Worten Taten folgen lässt, ist der Anwalt die beste Option.

Ist das Grundstück des Nachbarn unbebaut? Wenn er eine Erinnerung von 20 Jahren besitzt, dann muss ihm doch schon mal dieser Schacht aufgefallen sein.?
Wurde das Grundbuch des Nachbarn eingesehen und das Baulastenverzeichnis? Könnte es sein, dass erworbenes Haus und Nachbargrundstück vor 20 Jahren oder länger im gleichen Besitz waren?

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von nonjura):
Zumindest bei uns haben nicht alle Gemeinden hierfür Kosten erhoben

Bei uns in der Gegend auch nicht, manche holen es jetzt nach, da flattern schon mal schnell Bescheide mit 10.000€ aufwärts ein und das 20 Jahre später. Aus dem Grund sollte man sich beim Kauf absichern, sonst bezahlt man als neuer Eigentümer dafür.
Zitat (von nonjura):
Wenn er seinen Worten Taten folgen lässt, ist der Anwalt die beste Option.

Nur das ein Anwalt keinen Abwasseranschluss ans Netz ausführt.
Der TE wäre gut beraten das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, die früheren Sickerschächte sind heute für die Behörden ein Grund die Benützung des Hauses zu untersagen, dann darf man sich einen Abwasserbehälter mit Hebepumpe in den Garten stellen, welchen man regelmäßig entleeren lassen darf.
Sich hier gleich mit dem Nachbarn zu streiten sollte man erst das Gespräch suchen, wenn es keine richtige Ableitung ins Abwassernetz gibt (was man eben erst mal klären sollte), es reicht aus wenn der Nachbar den Behörden die Mitteilung macht, ja dann darf man sich gleich eine Ersatzunterkunft suchen.
Zitat (von nonjura):
Wenn er eine Erinnerung von 20 Jahren besitzt, dann muss ihm doch schon mal dieser Schacht aufgefallen sein.?

Und was sollte das bringen?
Man einer hat einen Schacht auf den Grundstück ohne sich Gedanken zu machen was dort durch geleitet wird.
Zitat (von nonjura):
Wurde das Grundbuch des Nachbarn eingesehen und das Baulastenverzeichnis?

Die einzige Chance, wenn ein Durchleitungsrecht an den Kanal eingetragen ist.
Zitat (von go481778-36):
dass wir Abwasser bezahlen und das Haus offiziell angeschlossen ist, so wurde es gekauft!

Das man für das bezogene Abwasser bezahlt sagt nichts aus.
Wie man es gekauft hatte, spielt in der Sache keine Rolle. Man kann vielleicht den Verkäufer mit belangen, sofern man im Notarvertrag die Erschließung als Zusicherung dabei hatte.
Jetzt im Moment ist man erst mal als Eigentümer für alles Verantwortlich. Wenn das Haus dann eben nicht am Kanal angeschlossen ist, und es keine Durchleitungsrechte oder sonstige Anschlussmöglichkeiten gibt, müsste man sich eben über einen Kleinkläranlage seine Gedanken machen. Allerdings vor die Behörden aktiv werden.

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