Hallo,
mir wird vorgeworfen, auf einer Strecke mit weit über hundert km/h geblitzt worden zu sein, an der nur 70 km/h ausgeschildert sind. Nachdem ich dem Vorwurf nachging und mir diesen Abschnitt näher ansah, stellte ich zu meinem Erstaunen fest, daß auf der Gegenseite 100 km/h erlaubt sind und diese Seite einem Wohngebiet zugewandt ist, während die angeblich geblitzte Seite an einen Acker angrenzt, abschüssig und kerzengerade verläuft. Die gesamte Stecke ist sehr sehr gut einsehbar und sehr breit ausgebaut. Eine Gefahrensituation kann dort niemals auftreten.
Es ist zwar bislang nur ein Vorwurf, trotzdem mache ich mir insgesamt Gedanken, ob das mit rechten Dingen zugeht. Deshalb auch eine Frage: gibt es ein Recht (Urteil, Gesetz...), daß Verkehrsteilnehmer vor "Abzocke" schützt?
Fühle mich ganz schön reingelegt!
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß
Markus.
Abzocke
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
hallo markus,
bin zwar kein fachmann, prinzipiell kann man aber davon ausgehen, dass eben jenes Gesetz oder die entsprechende Verordnungen vor Abzocke schützen soll. darauf kannst du dich berufen.
in deinem fall ist die situation allerdings klar. ließ mal diesen artikel auf 123recht.net:
http://www.123recht.net/article.asp?a=830&f=ratgeber_verkehrsrecht_schilderwald&p=1
grundaussage: schilder sind zunächst mal immer verbindlich. bei deiner geschwindigkeitsübertretung kannst du nichts mehr machen.
wenn du allerdings der meinung bist, das schild wäre da unrechtmäßig, dann kannst du (wenn ich das richtig verstanden habe) widerspruch bei der entsprechenden behörde einlegen. die müssen die aufstellung dann begründen. können sie das nicht sinnvoll, dann bleibt der weg zum anwalt, vgl.
http://www.123recht.net/article.asp?a=1062&f=&p=1
im idealfall kannst du dann wieder mit 100 sachen über den abschnitt bügeln. das gesetz ist also auf deiner seite.
gruß
martin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten