Account verkauf

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)
Account verkauf

Hallo,

ich habe vorhin vor einigen Tagen einen Account von einem Browsergame verkauft.

Leider hab ich nicht dran gedacht meine Bankdaten zu löschen .

Und habe heute eine Email mit einer Auftragsbestätigung bekommen in Höhe von 30 Euro (Lastschrift).

Allerdings weis ich jetzt nicht ob der Käufer wenn es denn wirklich vergessen wurde,so ehrlich ist und die Daten Abändert.

Ich habe jedenfalls die Firma angeschrieben und diese meinte das es laut AGB´s untersagt ist den Account in jeglicher Weise weiterzugeben.

Und Sie weigern sich auch meine Bankdaten zu löschen .

Ich sollte es doch mit dem Verkäufer klären.

Gut,ich hab was getan was ich eigentlich nicht hätte machen dürfen.
Aber können die sich denn jetzt so einfach weigern meine Bankdaten zu löschen?

Gibt es da iwas rechtliches was ich denen mitteilen kann damit die doch dazu verpflichtet sind?


Als ich nochmal nachgehakt habe ,warum sie die Bankdaten nicht ändern können ,bekam ich dieses als Antwort:

wir bieten keinen Support bei Accountweitergabe. Was an dieser Aussage hast du nicht verstanden? Das ticket ist geschlossen.

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-- Editiert Kevin1990 am 05.01.2014 17:21

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mach halt eine Rücklastschrift, wenn etwas abgebucht wird bzw. wenn der jetzige Inhaber sich nicht meldet. Man sollte AGB halt berücksichtigen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich wäre vorsichtig mit der Rücklastschrift.

Die Firma dürfte einen Anspruch haben, da dein Account Kosten verursacht hat.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Denke ich nicht. Vor allem bei jeder weiteren Buchung trägt der Betreiber eine Mitschuld an der Sache.

Außerdem wurde die Buchung nicht vom TE authorisiert, der Betreiber darf also eigentlich garnicht abbuchen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Aber können die sich denn jetzt so einfach weigern meine Bankdaten zu löschen?


Ein Anspruch auf Sperrung dürfte bestehen; auf Löschung nicht, da Kundendaten für die Steuer 10 Jahre aufgehoben werden müssen.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe den Support jetzt m,ehrmals mitgeteilt das diese Lastschrift nicht von mir in Auftrag gegeben wurde.

Sie bietet mir nun an den Account zu sperren,allerdings meinte sie das ich die Lastschrift bezahlen müsste.

ich meine 30 Euro ist jetzt nicht die Welt ,aber muss ich das denn wirklich?Ich hab zwar gegen die AGB verstoßen,aber haben die dann auch das Recht einfach bei mir abzubuchen obwohl ich es nicht in Auftrag gegeben habe?

Habe ich da rechtlich i-welche Chancen wenn ich das zurückbuche?Oder hab ich rechtlich gesehen einfach Pech gehabt,weil ich gegen die AGB verstoßen habe?

Weil dann werde ich bestimmt Post von irgend einem Inkasso bekommen,falls ich es zurückbuche.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich hab zwar gegen die AGB verstoßen,aber haben die dann auch das Recht einfach bei mir abzubuchen obwohl ich es nicht in Auftrag gegeben habe?


Du hast es aber verschuldet, indem du deine Zugangsdaten weitergegeben hast, ohne die Bankverbindung rauszunehmen. Dann bist du logischerweise auch schadensersatzpflichtig (selbst wenn es kein AGB-Verstoß wäre, den Account zu "verkaufen").

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Dann bist du logischerweise auch schadensersatzpflichtig

Nö. Der, der die Zahlung verursacht hat, ist schadensersatzpflichtig, also der neue Account-Inhaber. Sonst niemand.

Wenn ich ein Auto kurz verleihe und der neue Autofahrer geht tanken, dann ist auch der Tankende verpflichtet, den Sprit zu zahlen, sonst niemand. Die Tankstelle kann bei Weigerung nicht einfach vom Halter des Fahrzeugs verlangen, dass dieser den Schaden begleicht, wenn der Halter nachweisbar gar nicht getankt hat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)

Die 30 Euro wurden heute von meinem, Konto abgebucht.
Nur wenn ich es jetzt zurückbuche ,wie soll ich mich dann verhalten ,wenn dann tatsächlich ein Inkasso eingeschaltet wird?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wenn ich ein Auto kurz verleihe und der neue Autofahrer geht tanken, dann ist auch der Tankende verpflichtet, den Sprit zu zahlen, sonst niemand.


Falsche Analogie. Ich habe nicht behauptet, der Account-Verkäufer ist *zahlungspflichtig*, ich habe gesagt, er ist *schadensersatzpflichtig* - etwa für die Kosten, die dem Betreiber durch eine Rücklastschrift entstehen, weil der Verkäufer dem Käufer ermöglicht hat, mit seinen Zugangsdaten zu bestellen.

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#10
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ich wuerde die 30 EUR zurueckbuchen, und dem Betreiber gegenueber angeben, dass er davon informiert wurde ueber den neuen Besitzer des Spiels.

Wenn Du den Betreiber erst nach der Abbuchung ueber die Weitergabe informiert hast, dann koennte er evtl. ein Recht auf das Geld von Dir haben, und du muesstest es von Deinem Nachfolger holen.

Aber erstmal wuerde ich die bisherige unanstaendige Behandlung und solche Floskeln wie "Das Ticket ist geschlossen" mit einer direkten Rueckabbuchung quittieren.
==> Nachher kannst Du denen das Geld wieder hinueberweisen, falls erforderlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wenn Du den Betreiber erst nach der Abbuchung ueber die Weitergabe informiert hast, dann koennte er evtl. ein Recht auf das Geld von Dir haben


Nein, *nur* auf evtl. Rücklastschriftkosten.
Zahlungspflichtig ist der TE keinesfalls, da er unstrittig nicht bestellt hat.


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Habe das Geld jetzt zurückgebucht.

Hat jemand eine Idee wie ich mich verhalten soll,wenn jetzt tatsächlich eine dicke Rechnung vom Inkasso kommt?

Also was genau soll ich den mitteilen?

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