Acoreus Rechnung verjährt?

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
big-bastian@gmx.de
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Acoreus Rechnung verjährt?

Hallo zusammen,

ich habe am 18.12.09 auch eine Mahnung von Acoreus (wie sehr viele hier im Forum bekommen). Die Forderung ist vom 20.08.2006. Nach Prüfung meine Rechnung bin ich mir keiner Schuld bewusst und habe nicht gezahlt. Am Samstag kam die nächste Mahnung. Was soll ich jetzt tun? Eigentlich ist doch die Forderung am 1.1.2010 verjährt oder zählt das nicht da die erste Mahnung vor dem 1.1.2010 kam? Kann mich da bitte jemand aufklären?


Vielen dank für eure Hilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

1. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB ) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1).
Danach begann die Verjährungsfrist für die Forderung am 31.12.2006 und endete logischerweise am 31.12.2009. So jetzt stellt sich die Frage,ob es sich bei der Mahnung des Inkassobüros um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt, oder ob das Inkassobüro "privat" gemahnt hat.

2.Bei erstem ist die Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehemmt, so dass die Verjährung noch nicht eingetreten wäre und außerdem einer 30 jährigen Verjährungsfrist unterliegen würde.

3. Bei zweitem wäre die Forderung bereits verjährt, so dass du in einem hypothetischen Gerichtsverfahren die Einrede der Verjährung geltend machen könntest. Eine lediglich private Mahnung verhindert nicht den Eintritt der Verjährung. "Ein weit verbreiteter und oft nicht korrigierbarer Irrtum liegt in der Annahme, eine private Mahnung verhindere den Eintritt der Verjährung. Eine Unterbrechung der Verjährung tritt abgesehen von einem Anerkenntnis des Schuldners und einer Klageerhebung aber nur im gerichtlichen Mahnverfahren ein –also durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids."

Also kontrolliert nochmal genau deine Post, bzw. versichere dich, dass dir kein gerichtlicher Mahnbescheid o.Ä. vorliegt.

Habe versucht, das Beste aus deinen knappen (^^) Angaben zu machen.

Gruß

David

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-- Editiert am 04.01.2010 19:17

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#2
 Von 
big-bastian@gmx.de
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

David schriebt:

So jetzt stellt sich die Frage,ob es sich bei der Mahnung des Inkassobüros um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt, oder ob das Inkassobüro "privat" gemahnt hat.


Wie erkenne ich ob es ein gerichtlichen Mahnbescheid oder nicht ist?

gruß
basti

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Es sind Angaben enthalten, welches Gericht den Mahnbescheid ausgestellt hat etc.



Siehe Bild, so in etwa :)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
big-bastian@gmx.de
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnell Antwort, nee so sieht der nicht aus. Der kommt von der Firma acs-inkasso. Ich Scanne das Ding morgen mal und stelle es Online. Muß jetzt gleich auf Nachtschicht. Schön abend noch!

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wertvolle Infos von @rawed
Ist sehr wahrscheinlich seit 1.1.110 verjährt
Pech für acoreus

lg

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#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
bin ich mir keiner Schuld bewusst


Genau DAS scheint die betrügerische Masche von Acoreus zu sein.
Auch TV-Sendungen wie Akte09 berichteten ja da rüber.

- Es werden (kleine) Forderungen eingetrieben die lange zurückliegen.
- Auf diese minimalen Forderungen haut Acoreus eine irrwitzig hohe Gebühr für ihre Inkassodienste.
....soweit zwar nicht nett, aber noch strafrechtlich problemlos. Der Verdacht des Betruges ergibt sich aber aus dem Sachverhalt, dass

- scheinbar drauf spekuliert wird, dass der Angeschriebene nicht mehr nachvollziehen kann, ob wirklich eine Forderung besteht.
Wer kann denn schon nachvollziehen, ob er vielleicht im Jahr 2006 irgendwelche Dienste in Anspruch nahm, oder 2Euro zu wenig für seine Tel-Rechnung überwies!?
Bei Fällen, wo dieses nachvollzogen werden kann, da eine Buchführung geführt wurde, oder der Betroffene zum Zeitpunkt als die Kosten entstanden sein sollen, diese aus verschiedenen Gründen diese gar nicht entstehen lassen hätte können, stellt sich bei den Acoreus-Forderungen oft, wenn nicht gar immer heraus, dass diese Forderungen vollkommen unberechtigt sind und niemals bestanden.

Darüber hinaus sind sie zum Zeitpunkt wenn Acoreus auftritt, i.d.R. sowieso verjährt. Dennoch suggeriert man dem Angeschriebenen Zahlungspflicht....










-- Editiert am 05.01.2010 01:50

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Genau DAS scheint die betrügerische Masche von Acoreus zu sein.
Auch TV-Sendungen wie Akte09 berichteten ja da rüber.

Nicht Alles, worüber Akte09 dramatisch berichtet, ist automatisch "betrügerisch"!
Es ist schon erschreckend, wie einfach man einen Beitrag für diese Art des Journalismus gestalten kann, ohne dass am Wahrheitsgehalt der vermeintlich gut recherchierten Informationen Zweifel beim Betrachter aufkommen ... :)
Ich schaue mir die immer ganz gerne an - nicht um etwas zu lernen, sondern eher um zu verstehen, wie schlechter Journalismus funktioniert.
Es ist völlig legitim alte Forderungen zu vertreten, wenn diese rechtmäßig sind, und daran ist auch nichts Ehrenrühriges! Eine Forderung ist erst dann verjährt, wenn die Einrede der Verjährung erfolgt ist und nicht automatisch vorher. Einen Versuch der Geltendmachung der Forderung ist es daher immer wert - kostet ja nicht viel mehr, als das Porto ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Nicht Alles, worüber Akte09 dramatisch berichtet, ist automatisch "betrügerisch"!



Meine Einschätzung zur Frage bezog sich nur am Rand auf die Berichtersattung auf Akte, sondern vielmehr auf sonstige Presseberichte, wie die Erfahrungberichte von Verbrauchern.
Acoreus fällt seit langer Zeit unseriös auf, sei es durch dubiose Dialer-Geschichten in der Vergangenheit oder beim Versuch nichtbestehende Forderungen einzutreiben.
An dieser Einschätzung hat auch die Berichterstattung von Akte nichts, weder zum Positiven noch zum Negativen, geändert.
quote:


Ich schaue mir die immer ganz gerne an - nicht um etwas zu lernen, sondern eher um zu verstehen, wie schlechter Journalismus funktioniert.


Langsam wird es lächerlich, wenn es dir nur geht, wie auch schon in deinem Posting über UG V nur die negativ berichtetenen Personen oder Unternehmen schlechtzureden, um damit das Geschäftsmodell von fragwürdigen Inkassobüros als legitim darzustellen.
Wie gut oder schlecht "Akte" ist, macht weder die Praktiken von Acoreus, noch die von U GV besser.
Widerlege die dort getroffenen Aussagen, wenn du der Ansicht bist, sie seien falsch. Aber dieses ständige "Akte ist doof", "die Experten sind keine Experten" usw. macht deinen Standpunkt nicht grade glaubwürdiger.
quote:


Es ist völlig legitim alte Forderungen zu vertreten, wenn diese rechtmäßig sind, und daran ist auch nichts Ehrenrühriges!


Mit dieser Aussage hast du dich selber disqualifiziert, wenn du beim (vermutlich bewussten) Eintreiben von unrechtmässigen Forderungen "nicht Ehrenrühiges" feststellst.

-- Editiert am 05.01.2010 19:26

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@seba79
Durchaus ein sympatischer älterer Herr ;)
http://www.portel.de/typo3temp/pics/Khorshed-CEO-Acoreus-AG-07_05_37cebeb8cb.jpg

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