Änderung Notarvertrag

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
gerry-ges
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderung Notarvertrag

Hallo,

unser Notarvertrag soll geändert werden, da meine Frau und ich gemeinsam ein Haus kaufen wollen. Für dieses Haus soll eine 70/30 Aufteilung bzgl. des Eigentums erfolgen, dies allerdings zeitlich befristet. D.h., falls wir nach 10 Jahren noch verheiratet sind, soll die Aufteilung auf 50/50 geändert werden.

Der Notar meinte, dass dies im Ehevertrag geregelt werden soll, unser müßte demnach abgeändert werden.

Meine Frage ist, ob eine Änderung des Ehevertrages genauso viel kostet, wie ein neuer Ehevertrag. Unser muß ja eigentlich nur geringfügig abgeändert werden.
Zudem frage ich mich, ob unser für das Haus bestimmtes Eigenkapital dann als Vermögen angesetzt wird, so dass der Vertrag noch teurer wird ?!? Ist die Änderung vielleicht sogar günstiger, wenn diese nach Kauf des Hauses gemacht wird, weil dann das Eigenkapital nicht mehr vorhanden ist bzw. "im Haus steckt" ??

Danke im voraus
gerry-ges

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Gerry-ges,

die notariellen Gebühren richten sich nach dem sog. Gegenstandswert. Da zählt Barkapital ebenso wie nicht bewegliche Vermögenswerte.

Hier ist ein netter Rechner....

http://www.lvm.de/finanzen/baufi/notar_rechner/notar.jsp

Du kannst auch selbst "nachgoogeln": Suchbegriff: Notar Kosten



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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

-- Editiert von nefertari1968 am 11.01.2005 15:09:43

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Moment,

ich weiß nicht, ob nefertari"s Link weiterhilft.
Das ist der Link für die Notarkosten, wenn Gerry-ges und seine Frau das Haus kaufen.
Der Notarvertrag für Ehevertrag ist ja ein anderer.

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

stimmt.... das ist ja quasi auch noch fällig... - es ist also 2x Notar angesagt....

Diese Web-Seite ist sicher hilfreich:

http://www.bnotk.de/Notartaetigkeiten/notarkosten.htm

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass sich der Gegenstandswert, (somit das Vermögen) erhöht und sich danach die Kosten für den Notar richten, also nicht nur ein Differenzbetrag berücksichtigt würde vom alten Ehevertrag zum Neuen.



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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

-- Editiert von nefertari1968 am 11.01.2005 15:29:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gerry-ges
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für Eure Antworten.

Kann ich das Ganze denn nicht im Notarvertrag für das Haus regeln, das sind doch nur 2-3 Sätze ??

Danke
gerry-ges

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gerry-ges
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

no ne Frage: Schulden, also z.B. Hypotheken für den Kauf eines Hauses müßten doch vom Vermögen abgezogen werden, oder ???
Oder gilt dann nur der Wert des Hauses ohne Abzüge ??

danke
gerry-ges

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