Änderung der Öffnungszeiten = Sonderkündigung?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderung der Öffnungszeiten = Sonderkündigung?


Hallo, ich hab einen Bekannten, der bei einem Solarium einen Flat-Tarif hat. Der Tarif beinhaltet für ca 15 Euro im Monat zwischen 21uhr und 24uhr jeden Tag sonnen zu können.

Jetzt hat der Inhaber des Solariums allerdings die Öffnungszeiten geändert, so dass nur noch zwischen 20uhr und 23uhr gesonnt werden kann.

Klar ist das nur eine Stunde Verschiebung, allerdings arbeitet der Bekannte sehr oft bis spät Abends, so dass diese Stunde schon einiges ausmacht und es so nur schwer / gar nicht möglich ist, in das Solarium zu fahren.

Hat man in einem solchem Fall eigentlich Sonderkündigungsrecht?

Mickey ...

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dewup2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind die exakten Uhrzeiten 21:00 und 24:00 Uhr zugesicherte Bestandteile des Vertrags, den der Bekannte unterschrieben hat? Wenn ja, dürfte eine einseitige Änderung ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners entweder nicht möglich sein oder (wie hier) entweder zu einer Reduzierung der monatlichen Pauschale um 1/3 oder sogar zu einem Sonderkündigungsrecht des Kunden führen.

Gruß
dewup

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#2
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Ja das sind zugesicherte Bestandteile des Vertrages.

Wie immer noch meine Frage nach den §§. Unter welchem § find ich das geschrieben?

Hilft mir aber jetzt schon mal fürs erste weiter, werde mit ihm mal darüber reden ...

Danke :grins:

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...entweder nicht möglich sein oder (wie hier) entweder zu einer Reduzierung der monatlichen Pauschale um 1/3 oder sogar zu einem Sonderkündigungsrecht des Kunden führen.


Was denn nun?!

Es besteht dann ein SoKü-Recht eines Dauerschuldverhältnisses, wenn dem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar erscheint.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 09.01.2008 00:09:45

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#4
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok Sonderkündigungsrecht ...

Danke schon mal

Und kann ich das irgendwo nachlesen bzw welcher Paragraph sagt das aus?

Danke Mickey

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ich hab jetzt nochmal in den Vertrag meines Bekannten reingeschaut, und da steht folgendes:

-ein Überblick über alle Leistungen des Sonnenstudios wurden vermittelt.

-die Hausordnung und AGB ist Bestandteil des Vertrages und das Mitglied hat Kenntnis davon genommen.

-Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

-Die Raten werden monatlich im Voraus durch Bankabzug abgebucht. Wird der Einzug wiederholt widerrufen ohne Rücklastschrift oder weißt das Konto wiederholt nicht die nötige Deckung auf, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

-Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen vor Ende der Mitgliedschaft und hat schriftlich zu erfolgen.

-Bei Ablauf der Kündigungfrist verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 12 Monate.

-Ist dem Sonnenstudio aufgrund höherer Gewalt unmöglich die Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Sonnenstudio XYZ ist berechtigt, nach Ankündigung Preisanpassungen oder Tarifänderungen vorzunehmen (z. B. nach Strompreisanpassungen, Steueränderungen, Umweltabgaben usw.). Diese Aufzählung ist nicht verbindlich. Die im Sonnenstudio veröffentlichen Tarifbestimmungen sind Bestandteil des Vertrages.

-Ruhezeit der Mitgliedschaft bei Krankheit: Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Dauer der Krankheit kann ohne Gebühr die Mitgliedschaft stillgelegt werden. Die jeweils durch KRankheit gestundeten Monate werden an das Ende der Laufzeit angehängt.
Ruhezeiten können nicht rückwirkend eingeräumt und gutgeschrieben werden.

-Vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft: bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft: Übernahme durch eine Person Ihrer Wahl, das nicht Mitglied ist. Bei Umzug: 2 Monate Kündigungsfrist und Vorlage einer Umzugs- oder Ummeldebescheinigung!

Steht da jetzt irgendwo, dass solche Änderungen (Verschiebung der Öffnungszeiten) akzeptiert werden müssen? Ich kann es irgendwie nicht rauslesen, allerdings bin ich auch nur ein Laie!

Müsste er eine Kündigung mit der Begründung der Öffnungszeitenverschiebung rein recht mäßig akzeptieren? Wie gesagt, der Bekannte wurde bis heute eigentlich nicht darüber in Kenntnis gesetzt, er hat es durch einen Freund erfahren!
Danke für eure Meinungen!
MFG Mickeyblueeyez und de MELÄI :)


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

??

:(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Keiner einen Tipp??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wo ist denn hier der fest zugesicherte Bestandteil des Vertrages, dass Nutzung zwischen 21.00 und 24.00 Uhr?????

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#10
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das ist es eben, er war sich sicher, dass das da drin gestanden hatte,

er weiß aber noch, dass es da Flyer gab, den müsste er noch haben, da haben die Uhrzeiten genau draufgestanden!

Hat er da trotzdem eine Möglichkeit oder fällt das jetzt flach, da die Zeiten nicht gefixt sind/waren.

Im Handy Vertrag stehen doch auch keine Kosten, aber wenn Preise geändert werden, hab ich trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.

Zumal er bis Heute von denen noch nichts gehört hat in Bezug auf die Änderung!

Da müsste doch mindestens mal ein Schreiben mit einer Widerrufsbelehrung kommen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dewup2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will es mal so sagen: Wenn dort etwas von Öffnungszeiten steht von 21-24 Uhr steht, für die diese Flat-Rate gilt, ist das ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Wenn der Anbieter später einseitig diese Zeiten ändert bzw. einschränkt, steht Deinem Kumpel zumindest ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frage ist nur, ob der Anbieter das auch so sieht. Wenn nicht, müsste man trotzdem kündigen und es auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß
dewup2006

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)


Hm ok, ich glaub er hat die Kündigung schon im Soli vorbeigebracht. mal gucken was raus kommt. wenn ich neue Info´s hab meld ich mich !

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,
die Kündigung wurde an das Solarium zugestellt, mein Kumpel hatte eine Frist von einer Woche angegeben zur Beantwortung und Wiedersprechen der Kündigung.

Er hat jetzt nach ca 2 Wochen immer noch nichts bekommen.

Ist die Sonderküdigung somit rechtmäßig akzeptiert worden?
Wenn ja würde er nämlich die Zahlung ab jetzt einstellen bzw die Einzugsermächtigung wiederrufen.

Kann es deswegen zu Problemen kommen?

Bin für jede Antwort sehr dankbar!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

???

auf kommt schon, da weiß doch jemand was dazu, oder?:)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Solange Sie keine Kündigungsbestätigung haben, ist gar nichts akzeptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
mein Kumpel hatte eine Frist von einer Woche angegeben zur Beantwortung und Wiedersprechen der Kündigung.


So wird das nicht funktionieren. Sie können nicht wirksam Fristen setzen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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