Ärger mit Jobcenter

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481572-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Jobcenter

Hallo ich habe von Januar-juni 16 hartz4 bekommen.nun war meine Mutter über Weihnachten 2016 krank und mein Vater ist pflegefall Stufe 3 wir pflegen ihn damals noch zuhause. Nun war es so das ich den Nebenjob meiner Mama auf den 1.1.16 aufgrund ihrer Krankheit übernommen habe ich aber aufgrund meiner psychischen ängste die ich ständig habe es nicht 100% sagen kann ob ich ich ich diesen Job gemeldet habe... auf jede Fall kam eine Rückzahlung von 680 Euro da ich ca 100 Euro jeden Monat wohl zuviel bekam . Ich habe die Strafe natürlich in raten sofort zurück gezahlt ... Nun kam das Schreiben des hauptzollamtes wegen Anhörung zwecks Betrugsvorwurf... Nun meine Frage welche Strafe kann mich erwarten ? Da ich unter meinen psychischen Ängsten leide habe ich seit ich davon Bescheid weiß total Panik wieder vor einer Freiheitsstrafe

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Bisher haben Sie keine Strafe gezahlt, sondern nur das zu viel erhaltene Geld zurück bezahlt.

Was Sie nun an Strafe erwartet, kommt unter anderem auf ihre Vorstrafen an. Sie schreiben "Panik wieder vor einer Freiheitsstrafe." Sind Sie schon einmal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden? Wenn ja, wann, weswegen, und wie hoch war sie?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.01.2018 10:21

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#3
 Von 
fb481572-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nein bisher bin ich straffrei!Ich habe wieder meine Panik Attacken

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich habe wieder meine Panik Attacken Das ist ja dann wohl eher ein psychisches als ein juristisches Problem. Als Ersttäter haben Sie hier, auch angesichts der mäßigen Schadenshöhe, lediglich mit einer Geldstrafe zu rechnen.

-- Editiert von muemmel am 07.01.2018 15:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ja, als nicht Vorbestrafter ist bei der Schadenshöhe eine Freiheitsstrafe -wenngleich nicht theoretisch, aber realistisch- ausgeschlossen.

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#6
 Von 
fb481572-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie lange kann so Was gehen bis die Strafe kommt ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Und wie lange kann so Was gehen bis die Strafe kommt ?


So lange, bis der zuständige Staatsanwalt entschieden hat ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl benatragt oder das Verfahren eingestellt wird.

Da der Staatsanwalt üblicherweise nicht nur Ihre Akte auf dem Tisch liegen hat können durchaus ein paar Monate vergehen, bis es weitergeht.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb481572-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Zitat:
Und wie lange kann so Was gehen bis die Strafe kommt ?


So lange, bis der zuständige Staatsanwalt entschieden hat ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl benatragt oder das Verfahren eingestellt wird.

Da der Staatsanwalt üblicherweise nicht nur Ihre Akte auf dem Tisch liegen hat können durchaus ein paar Monate vergehen, bis es weitergeht.

Grüße
PP


Wäre aber in allen 3 Fällen eine Geldstrafe möglich ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Was für 3 Fälle?

Einstellung, Strafbefehl und Anklage?

Nein, eine Geldstrafe kann es nur bei einer Verurteilung geben (Strafbefehl oder Anklage)
Bei einer Einstellung (mit der ich aber nicht unbedingt rechnen würde) kann es ggf. eine Geldauflage geben.

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