Hallo,
meine Nachbarin hat mich beschuldigt das ich in ihrer Wohnung Unterlagen geklaute hätte als sie geschlafwandelt ist. Ich habe mit dieser Frau
nix zu tun und hab ihr weder etwas getan noch entwendet. Ich wohne jetzt seit 5 Jahren in der Wohnung mit mehreren anderen Mietparteien, bis
jetzt gab es nie Probleme, bis ich vor ein paar Wochen einen Brief im Briefkasten gefunden habe in dem ich dieser Taten beschuldigt wurden bin. Ich dachte mir nix weiter dabei, doch jetzt hat mich mein Vermieter angesprochen und möchte ein Gespräch mit mir führen weil er einen
Brief von der Betreuerin dieser Frau bekommen hat. Laut einem anderem Mieter gab es wohl in der Vergangenheit schon Probleme mit dieser
Frau, davon blieb ich jedoch bisher verschont. Jetzt befürchte ich das die Angelegenheit mit einem Gespräch beim Vermieter jedoch nicht erledigt sein wird, sondern noch ein Nachspiel haben wird. Ich würde mich gerne informieren wie ich weiterverfahren könnte.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.
Mit freundlichen Grüße
Marco
Ärger mit der Nachbarin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Ich wohne jetzt seit 5 Jahren in der Wohnung mit mehreren anderen Mietparteien
heißt das, sie wohnen mit mehreren anderen Mietern zusammen in derselben Wohnung ??? Handelt es sich da um ein Sammellager oder Übersiedlerwohnheim ? Oder wie kommen sie nachts in die Wohnung der Frau, wenn sie nix mit ihr zu tun haben ?
Mit ihrer Darstellung kann man schwer etwas anfangen.
-- Editiert von Leon6 am 04.01.2007 10:43:29
Also ich wohne alleine in einem Haus mit mehreren unabhängigen Mitpartein, die Frau um die es sich handelt wohnt ebenfalls alleine in ihrer Wohnung.
Angeblich habe ich mich in ihre Wohnung begeben als sie geschlafwandelt ist (die Wohnung stand wohl offen), wie sie auf diese Unterstellung kommt weiss ich nicht, leider steht die Anschuldigung jetzt so im Raum und ich muss mich dazu äussern.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zunächst muss die Frau mal beweisen, dass Sie in ihrer Wohnung gestohlen haben sollen.....Gott sein Dank funktioniert das noch so rum. Haben Sie ein Schreiben von ihrem Anwalt erhalten? Auch egal, oder gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, die gegen Sie sprechen?
Nein von ihrem Anwalt habe ich noch nichts, nur mein Vermieter will ein Gespräch mit mir. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich weder in ihrer Wohnung noch auf ihrer Etage war, da sie über mir wohnt, verschlägt mich auch nichts dahin.
Na ja ich hoffe das der zumindest der Vermieter erst mal kein Ärger macht. Die Frage ist ob ich warten soll bis sich die Frau entscheidet mich anzuzeigen oder ob ich ihr zu vor kommen sollte.
Ich traue ihr das ohne weiteres zu, wer schon solche Behauptungen in denn Raum stellt, schreckt auch davor nicht zurück.
Hallo Marco,
es ist doch letztlich gleichgültig ob Ihre Nachbarin Strafanzeige stellt. Im schlimmsten Fall wird die Polizei sie befragen wollen. Sie sagen dann aus, daß sie von nichts wissen, das die Anschuldigen haltlos sind und damit hat sich das ganze für Sie erledigt. Falls die Staatsanwaltschaft überhaupt mit dem Vorfall behelligt wird, stellt sie das Verfahren gem. §170 Abs.2 StPO
, mangels tatsächlichen Anhalt auf Vorliegen einer Straftat ein.
-- Editiert von DanniK am 04.01.2007 14:12:12
Vielen dank für die Antworten, ich denke ich werde erst mal abwarten was der Dinge da kommt und hoffe das sich das ganze im Sand verläuft.
Ich danken allen für die Auskunft.
MFG
Marco
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten