Akkordlohn und Weihnachtsgeld!!

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)
Akkordlohn und Weihnachtsgeld!!

Hallo zusammen.

Ich Arbeite als Fliesenleger und auf Akkordlohnlohnbasis bei einer Firma mit ca. 20 Angestellten.
Von meinen Kollegen weiss ich, dass wir alle so ziehmlich den gleichen Monatslohn haben.
Nun hab ich meine Gehaltsabrechnung für November bekommen. Natührlich war ich sehr gespannt wegen dem Weihnachtsgeld. Doch dann die Enttäuschung:
Unter Punkt 13. Monatseinkommen 381.-
Nach absprache mit meinen Kollegen habe ich nun erfahren, dass alle ein verschiedenes Weihnachtsgeld bekommen haben. Warum?
Ich arbeite nun seit 15 Monaten bei der Firma ohne grosse Krankheiten gehabt zu haben.
Meine restlichen kollegen haben durchschnittlich Weihnachtsgeld in höhe von 800 - 900 Euro bekommen.
Darf ein Arbeitgeber dieses Weihnachtsgeld bemessen wie er will?

Gruss Andre

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

ist das ev.t vertraglich geregelt, dass das WG steigt nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit?
Solche Regelungen findet man häufiger in Arbeitsverträgen. Ich selber musste 6 Jahre warten bis ich das volle WG bekam

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#2
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei meiner Einstellung bekahm ich keinen Arbeitsvertrag. Trotzdem gilt der normale Tarifvertrag für Fliesenleger. Dort sind nur allgemeine Dinge festgehalten.
Leider findet man im Internet nichts über Akkordtarifverträge für Fliesenleger und da weder ich noch einer meiner Kollegen in der Gewerkschaft sind, ist da nicht dran zu kommen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
Trotzdem gilt der normale Tarifvertrag für Fliesenleger.

Wie kommst Du darauf?

Da Du nicht in der Gewerkschaft bist und die Geltung des Tarifvertrages auch nicht auf eine andere Weise vereinbart wurde, gilt der Tarifvertrag für Dich nicht.

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#4
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Natührlich gelten die Tarifdaten. Auch wenn kein Arbeitsvertrag besteht.
Ein Arbeitsvertrag ist ja auch wieder was anderes als ein Tarifvertrag.
Ich bin jetzt schon 15 Jahre Geselle und habe schon 4 verschiedene Arbeitgeber hinter mir. Und bei keinem hatte ich einen Arbeitsvertrag. Und trotzdem gelten für meinen Arbeitgeber und für mich die Tarifdaten. Sobald ein Arbeitgeber eine Fachkraft anstellt, muss er sich für den geltenden Berufszweig an den Tarifvertrag halten.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
Sobald ein Arbeitgeber eine Fachkraft anstellt, muss er sich für den geltenden Berufszweig an den Tarifvertrag halten.

Da unterliegst Du aber einem gewaltigen Irrtum.

Dass sich die meisten Arbeitgeber freiwillig an den Tarifvertrag halten, ist eine andere Sache.

Damit der Tarifvertrag unabgängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen auch für Dich gilt, müsste er als allgemeinverbindlich erklärt sein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Für Fliesenleger gilt diese Allgemeinverbindlichkeit nur in den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland. In diesen Bundesländern gilt das aber auch nur für die Akkordlöhne und nicht für Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld.

Gültig für Dich ist allerdings der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. darin ist allerdings nichts über das Weihnachtsgeld ausgesagt. Es gibt jedoch Regelungen zum Urlaubsgeld.

Es gibt auch einen Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatsgehaltes im Baugewerbe. Der ist jedoch nicht allgemeinverbindlich, daher kannst Du Dich nicht darauf berufen.

Dieser besagt übrigens, dass Arbeitnehmer Anspruch auf den 93-fachen Stundenlohn als Weihnachtsgeld haben, wenn sie mindestens 12 Monate in der Firma sind.

Die Staffelung des Weihnachtsgeldes nach Betriebszugehörigkeit ist übrigens auch in Tarifverträgen nicht ungewöhnlich.

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