Aktueller Notwehrfall aus USA

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzelch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Aktueller Notwehrfall aus USA

Ist in diesem Fall das Verhalten der jungen Mutter noch durch Notwehr gedeckt?

Kurze Sachverhaltsschilderung: Junge Mutter (mit Baby) bemerkt, dass sich Einbrecher an ihrer Wohnungstür zu schaffen machen. Sie ruft bei der Polizei an und fragt, ob sie die Einbrecher erschiessen darf. Sie bekommt von der Frau am anderen Ende keine eindeutige Antwort:"Ich kann Ihnen nicht sagen, dass Sie das tun sollen, aber sie müssen tun, was Sie tun müssen, um Ihr Baby zu schützen!" In dem Augenblick, in dem der erste Einbrecher es durch die Tür schafft, wird er dann auch erschossen. Wäre dies nach deutschem Recht durch Notwehr gedeckt? Allem Anschein nach (so habe ich den Fall verstanden) wusste der Einbrecher nicht, dass auf der anderen Seite der Tür eine geladene Waffe auf ihn gerichtet wird.

Auch kurios: der zweite Einbrecher kann fliehen, wird dann aber wegen Mord angeklagt (weil ja der andere Einbrecher beim Einbruch getötet worden ist)????

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

hmm.. also ich sehe das ein klein wenig anders. Zum einen stellt ein Einbrecher immer eine Gefährdung derjenigen dar, die sich in der Wohnung befinden, zumindest aus deren Sicht. Insofern ist auch die Putativnotwehr zu berücksichtigen. Zum anderen gilt der Grundsatz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen", weswegen die Rechtsordnung gerade nicht verlangt, aus dem Fenster zu fliehen oder sich zu verstecken. Selbstverständlich darf sich die Mutter also mit Gewalt wehren. Wenn man nun also zu dem Ergebnis kommt, dass Gewalt zulässig war, dann stellt sich in der Tat die Frage nach dem mildesten Mittel. Welches mildere Mittel hat denn eine 18jährige Frau mit Baby gegenüber einem oder gar mehreren Einbrechern? Das wird man vor Gericht notfalls klären müssen.

Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass ein Einsatz der Schußwaffe nicht gerechtfertigt war, dann muss noch geklärt werden, ob hier die Grenzen der Notwehr nicht aus Angst überschritten wurden, was ebenfalls zu einer Straflosigkeit führt, vergl § 33 StGB .

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich grade an den Rocker aus Neuwied, der durch die geschlossene Haustür einen Polizisten erschossen hat und vom BGH freigesprochen wurde, weil man ihm seine Aussage, er dachte, es wäre ein Einbrecher, abgenommen hat.



-- Editiert justice005 am 06.01.2012 22:58

-- Editiert justice005 am 06.01.2012 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ach du meine Güte.
Natürlich nicht. <hr size=1 noshade>

DAS sah der BGH aber anders:

In höchster Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.

Nach ständiger Rechtsprechung sei „die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr". Danach müsse der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und gegebenfalls auch ein Warnschuss abgegeben werden. Wenn Warnungen aber in der konkreten „Kampflage" keinen Erfolg versprächen, dürfe auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. „Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten", unterstrich der BGH

BGH AZ: 2 StR 375/11



quote:<hr size=1 noshade>Eine Bedrohung für die Frau oder das Baby selber ist nicht zu erkennen. <hr size=1 noshade>

Entscheidend ist nicht wie man es HINTERHER sieht, sondern wie es sich im Augenblick der Tat darstellt.
Und ein Einbrecher ist immer eine Bedrohung für die Bewohner einer Wohnung



quote:<hr size=1 noshade>- aus dem Fentser fliehen <hr size=1 noshade>

Mit Baby im Arm, klaaaar.
Und der Einbrecher läuft dann hinterher um den Schädel einzuschlagen da er keine Zeugen will.



quote:<hr size=1 noshade>- verstecken <hr size=1 noshade>

DAS ist doch DIE Idee überhaupt. Zumal Einbrecher ja keinesfalls die Wohnung durchsuchen,sondern nur gemütlich sie Sportschau sehen wollen ...



quote:<hr size=1 noshade>- durch gezielte Schüsse eine Bewegungsunfähigkeit herstellen. <hr size=1 noshade>

Dafür müssen selbst Polizisten lange trainieren. Und ich rede nicht von Scharfschützen.
Für einen Laien in Panik unmöglich.
Man zielt auf das was man sieht (den Körper) und drückt ab.



quote:<hr size=1 noshade>Da steht sicherlich nicht nur "Mord!". <hr size=1 noshade>

Mord infolge gemeinsamer Verabredung zu einem Verbrechen.
Er hat mit dem Komplizen gemeinsam die Tat geplant und ausgeführt und ist daher für dessen Tod verantwortlich.



quote:<hr size=1 noshade>Allem Anschein nach (so habe ich den Fall verstanden) wusste der Einbrecher nicht, dass auf der anderen Seite der Tür eine geladene Waffe auf ihn gerichtet wird. <hr size=1 noshade>

In Amerika muss man aber mit so etwas jederzeit rechnen. Allgemeines Lebensrisiko.

Anders in Deutschland.

Hilft aber in beiden Fällen nichts wie man lesen konnte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

quote:
Ich jedenfall würde nicht ohne eine Gedanken dafür zu opfern sofort in den Torso eines Mannes schießen, nur weil der an meiner Tür rumgefummelt hat und ich eine Schusswaffe trage.

So wie ich das mitbekam stand er ihr wohl schon gegenüber?

Aber durch eine geschlossene Tür schießen, nein da würde ich auch nicht. Ich bevorzuge es meine Ziel vor Augen zu haben.



quote:
dass der gewöhnliche Einbrecher mit einem Schlaginstrument in der Hand keine Frau die Straße entlang verfolgt, wenn diese eine Schusswaffe trägt

Die Pistole liegt im Haus, die ist mit dem Baby aus dem Fenster geklettert. Da war keine Hand mehr frei ...



quote:
Die Frau aus den USA hat aber nichts vergleichbares unternommen.

Muss sie auch nicht. Das Recht ist auf ihrer Seite.



quote:
Und meines Erachtens hat sie auch keine Entschuldigung dafür.

Du meinst eine moralische? Oder eine juristische?
Egal, sie ist Amerikanerin ...



quote:
Vermutlich wird man als Bürger in den USA von Gesellschaft und Politik einfach zu einem anderen Denken erzogen.

Das ist 100% so.

Da gibt es Gegenden, da wirst du komisch angeschaut, wenn du keine Waffe trägst.

Es gibt midestens eine Stadt, in der es Pflicht ist einen geladenen Waffe im Haue zu haben.

In Texas hast du Probleme wenn du da einen Wagen ohne Waffenhalterung kaufen willst. Dort ist das Ding in Neuwagen drin wie hier der Getränkehalter. Da heist es nur wieviele, Pistole oder Gewehr oder beides ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sowas läßt sich leicht theoretisch erwägen, wenn man nicht in der Situation ist. In der akuten Bedrohung, mit Baby, nützen all die schlauen Sprüche wenig. In dem Fall lieber schießen. Das gehört zum Risiko des Einbrechers.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ich wage einfach mal zu behaupten, dass der gewöhnliche Einbrecher mit einem Schlaginstrument in der Hand keine Frau die Straße entlang verfolgt, wenn diese eine Schusswaffe trägt und mit abgegebenen Warnschüssen auch bereits Aufmerksamtkeit auf sich gezogen hat.


Dank des 2nd amendments sind in den USA Einbrecher in der Regel bewaffnet, und viele mögen keine Zeugen, die sie identifizieren können. Daher ist die Situation nicht mit Deutschland vergleichbar.

Und wie bereits gesagt wurde, da niemand vom deutschen (oder amerikanischen) Recht gezwungen wird, zu fliehen, wirft auch niemandem das (DE/US-)Recht vor, man hätte durch Flucht vermeiden können, den Einbrecher erschießen zu müssen.

quote:
Auch kurios: der zweite Einbrecher kann fliehen, wird dann aber wegen Mord angeklagt (weil ja der andere Einbrecher beim Einbruch getötet worden ist)?


WFT are you talking about?



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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich sprach nicht davon, dass die Frau das so schaffen soll.
Ich sprach aber davon, dass die Frau das so versuchen soll.
Allerdings hat die Frau ja offenbar geplant, den Mann zu erschießen.
Es scheiterte also nicht an fehlender Schusspräzision, sondern an der fehlenden Bereitschaft dazu.
Soetwas ist dann für mich schon eine gezielte Tötung.


Sie sprach im Telefongespräch nur von "schießen", nicht ERschießen.

Eine in dem Fall benutzte Schrotflinte ist für "Schusspräzision" die denkbar ungeeignetste Waffe.

Ein Warnruf hätte die subjektiv empfundene Gefahr - und nur diese ist für die Frage der Notwehr entscheidend - eher erhöht. Denn die Täter waren zu zweit, die Täter hätten sich dann eine Srategie ausdenken können, die Frau von 2 Seiten anzugreifen.

Ich sehe das daher unter den gegebenen Umständen ebenfalls das als Notwehr an, insbesondere wenn man die amerikanischen Umstände berücksichtigt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 07.01.2012 15:28

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#11
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Bei der ganzen Diskussion wird ein sehr wichtiger Faktor vergessen. Die Frau hatte erst kürzlich ihren Mann verloren. War deshalb also schon - sagen wir mal - an der Grenze ihrer Bealstungsfähigkeit. Und dann kommen da auch noch ZWEI Einbrecher und sie ist mit dem Baby allein zu Haus. Normalerweise finden Einbrüche statt, wenn die eigentümer nicht zu Hause sind. Bei einem Einbruch während der Anwesenheit der Bewohner - besonders wenn es eine Frau mit einem Kleinkind ist - kann man damit rechnen, dass es nicht nur bei dem Einbruch bleibt. Deshalb finde ich es verständlich, dass sie geschossen hat.

Zumal sie ja gewartet hat, bis sich die Einbrecher in der Wohnung befanden!

Unter diesen Umständen würde sie auch bei uns höchstens wegen Totschlags angeklagt werden. Dem aber ein Freispruch folgen würde - wegen ihres emotionalen Status nach dem Tode ihres Mannes.

@nick19 - in solchen Umständen wäre mir die Familie des Einbrechers sowas von egal. Soll ich mich und mein Kind umbringen lassen, nur damit seine Familie nicht den Verlust ertragen muss? An seine Familie sollte der Einbrecher denken, bevor er Leute überfallt. Nicht ich (oder in diesem Fall die Überfallene.)


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