Hallo,
kann mir vielleicht jemand folgende Frage zur Altersteilzeit beantworten:
Mein Mann wird am 17.03.2018, 55 Jahre alt. Der große Betrieb in dem er arbeitet bietet Altersteilzeit an, darum hat er eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Personalreferenten gestellt, wann der frühestens mit dem Blockmodell anfangen kann. Als Antwort bekam er folgendes: eine Altersteilzeitbeschäftigung ist frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahr und spätestens nach Vollendung des 59 Lebensjahres möglich und beschränkt sich auf eine Dauer von 24 bis 72 Monate.
Daher würde ich Sie bitten sich Anfang 2019 nochmal bei mir bzgl. dem Thema zu melden.
Sehe ich das richtig, dass der Personalreferent das früheste Eintrittsalter so auslegt, dass man erst mit dem 56. Geburtstag, das 55. Lebensjahr VOLLENDET hat? Mein Mann kann erst mit Ende 55 das Angebot annehmen? Also erst ab 17.03.2019? Ich habe mich den ganzen Nachmittag im Internet schlau gemacht, wann denn die Vollendung eines Lebensjahre ist. Z.B. mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man Volljährig, das heißt am 18. Geburtstag. Also hat man das 55. Lebensjahr am Geburtstag vollendet?
PS: Wir wissen, dass auch nach den 72 Monaten Altersteilzeit das (vorzeitige) Rentenalter noch nicht erreicht ist. Das macht aber nichts, weil wir die fehlenden Jahre mit unserem Ersparten überbrücken können (das weiß auch der Personalreferent).
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Claudia
Altersteilzeit ab 55
11. Januar 2018
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Frage vom 11. Januar 2018 | 18:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Altersteilzeit ab 55
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#1
Antwort vom 11. Januar 2018 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (38390 Beiträge, 13990x hilfreich)
Ist doch eigentlich klar geschrieben. 55 Jahre müssen vollendet sein.
wirdwerden
Und jetzt?
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