Hallo, zusammen!
Seit dem 1.1.2004 ist ja das "Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG" in Kraft. Dort steht "In der strafbefreienden Erklärung sind die erklärten Einnahmen nach Kalenderjahren und zu Grunde liegenden Lebenssachverhalten zu spezifizieren."
Ich frage mich als Laie, was hier "Lebenssachverhalte" heisst. Was muß da im Formblatt eingetragen werden?
MfG
Milena.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Aktuelles-.378.21924/Pressemitteilung/index.htm
Amnestie: strafbefreiende Erklärung
5. Januar 2004
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Frage vom 5. Januar 2004 | 14:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amnestie: strafbefreiende Erklärung
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