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Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Rechtsanwalt Andreas Wilke
Gisselberger Str. 47A, 35037 Marburg, Tel: 06421-6977248, Fax: 03212-1155667
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Bewertungen: 978
Onlineanfragen möglichAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen enthält folgende Leistung:

Preis 
€799,00 
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Überblick
Bei vielen ausländischen Berufsabschlüssen muss zuvor in Deutschland die Gleichwertigkeit durch entsprechende Behörden für die Anerkennung in reglementierten und nicht-reglementierten Berufen festgestellt werden. Häufig sind die Voraussetzungen für eine direkte (staatliche) Anerkennung nicht gegeben, weil erhebliche Unterschiede in der Ausbildung hinsichtlich der Dauer und Inhalte bestehen. Oftmals gibt jedoch dann die Möglichkeit durch diverse Maßnahmen diese Defizite in Deutschland auszugleichen, welche unmittelbar im Zusammenhang mit der Beantragung des Aufenthaltstitel steht.

Der Antrag auf Erteilung zur Führung der Berufsbezeichnung kann auch aus dem Ausland geschehen, sodass Sie dann bei erfolgreicher Prüfung bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen können.

Generell ist zu unterscheiden bei EU-Abschlüssen und drittstaatlichen Abschlüssen, es gelten unterschiedliche Rechtsnormen.

Das Verfahren ist mit erheblichen formalen Anforderungen und zeitlichem Aufwand verbunden, so müssen beispielsweise Anträge, Beglaubigungen mit vereidigten Übersetzungen von Abschlüssen, Ausbildungsnachweise sowie Führungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse und andere Unterlagen eingereicht und geprüft werden.

Ich übernehme für Sie die Betreuung in dem Verfahren unter meiner anwaltlichen Vollmacht:

- Ausführliche Beratung zu Ihrem Abschluss
- Ermittlung der zuständigen Behörde
- Recherche der einzureichenden Unterlagen
- Unterstützung bei der Suche geeigneter Übersetzer und Beglaubigungsstellen
- Hilfestellung meinerseits zu den erforderlichen Unterlagen und Anträgen
- Vorabprüfung aller notwendigen Diplome und Unterlagen auf Vollständigkeit
- Einreichung der Unterlagen über mich als Anwalt bei der entsprechenden Behörde
- Kommunikation mit den Sachbearbeitern über mein Anwaltsbüro
- Erläuterung und Bearbeitung eventueller Einwandsbescheide der Behörde
- Beurteilung und Schilderung des Defizitbescheides
- Hilfestellung zu anfallenden Ausgleichsmaßnahmen
- Beratung zu Aufenthaltstiteln, individuell nach Lage des entsprechenden Falles im Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit den Regelungen der Beschäftigungsverordnung und/oder etwaig einschlägiger asylrechtlicher Vorschriften oder anderen



Kosten für Behörden, Notare, Übersetzer, Führungszeugnisse und eventuell notwendig werdende Anpassungsmaßnahmen müssen selbst getragen werden.

Rechtsbehelfe und Klagen sind extra zu vergüten.


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