Angebot bei eBay Kleinanzeigen gelöscht wegen angeblicher Verletzung des Rechteinhabers

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lebensform
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot bei eBay Kleinanzeigen gelöscht wegen angeblicher Verletzung des Rechteinhabers

Hallo,
jemand hat beim MCDonalds Monopoly einen Gutschein für eine Eintrittskarte in einen Freizeitpark für Kinder gewonnen. Der Betroffene hat keine Kinder und will den Gutschein daher auf eBay Kleinanzeigen verkaufen. Nach ein paar Tagen wird die Anzeige gelöscht, auf Nachfrage gibt Ebay Kleinanzeigen an, daß MCDonalds sich beschwert hat, weil deren Recht verletzt würde durch das Angebot. Verstehe ich nicht. Der Gutschein wurde doch legal gewonnen. Es wurde auch kein Foto mit eingestellt o.ä.
Ist das so rechtens oder lediglich übertriebene Vorsicht von eBay Kleinanzeigen, weil die es sich mit MCD nicht verscherzen wollen? Hat der Betreffende Gewinner nach der Löschung der Anzeige noch irgendwelche Probleme (Abmahnung durch MCD o.ä.) zu befürchten oder ist die Sache gegessen? Und wieso verletzt das Angebot die Rechte vom Burgerkonzern?

Vielen Dank für jegliche Erklärungen!

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Lebensform):
Ist das so rechtens oder lediglich übertriebene Vorsicht von eBay Kleinanzeigen, weil die es sich mit MCD nicht verscherzen wollen?


Rechtens ist es, die Bedingungen in Ziffer 3 und 4 lassen die Löschung auch bei nur Verdacht zu.

Die Motivation zur Löschung wird wohl in dem von Dir vermuteten Bereich liegen.

Ich kann mir noch nicht mal vorstellen, dass Mäcces da überhaupt tätig wurde. War vermutlich ein im vorauseilenden gehorsam übereifriger Mitarbeiter.

Zitat (von Lebensform):
Hat der Betreffende Gewinner nach der Löschung der Anzeige noch irgendwelche Probleme (Abmahnung durch MCD o.ä.) zu befürchten oder ist die Sache gegessen?


Vermutlich nicht. Denkbar wäre bei einem kostenlosen Preisausschreiben/Gewinnspiel zwar ein Veräußerungsverbot, aber zu Weiterungen würde es selbst dann wohl nicht kommen. Es spricht zu viel dagegen.

Also nicht mal ein Sturm im Wasserglas.

Berry

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