Anlage zu den Richtlinien.

8. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
Anlage zu den Richtlinien.

Wir leider ein bissle länger...:-(
Mein Sohn geht in den KiGa. Seit längerer Zeit haben wir Probleme. Er langweilt sich und schlägt sicher auch hier und da über die Stränge. Die Leiterin hat ohne mein Wissen mit einer befreundeten Therapeutin sowie dem Elternbeirat über meine Sohn gesprochen. Ich selber habe mir auch Hilfe bei einer Therapeutin gesucht, die meint, ich solle schon andere Angebote nutzen (Heilpädagogin, Pädriatrisches Zentrum), was ich auch tue. Der KiGa ist nun der Meinung, ich müsste sie einbeziehen, doch das will ich nicht, da das Vertrauensverhältnis aufgrund dieser eigenmächtigen Vorgehensweise mehr als getrübt ist. Nun gibt es plötzlich eine Anlage zu den Richtlinien, in der der § 124 des BSHG zitiert wird. Habe mich erkundigt, dieses Gesetz wurde im Juli 2001 aufgehoben, aber es gibt eine Übergangsregelung. Art. 67 des SGB9. Diese Formulierungen versteh ich nicht. Ich habe den KiGa-Vertrag vor dem Juli 2001 abgeschlossen.

Meine Fragen:
1. Angenommen, diese Übergangsregelung gilt für mich, da der Vertrag vor dem Juli 2001 geschlossen wurde, warum wollen die da jetzt ne ausdrückliche Unterschrift drunter? Wollen Sie sich im Nachhinein absichern, dieses Gesetz noch anwenden zu dürfen?
Wortlaut: "Kommen die Eltern nach wiederholten Hinweisen der Aufforderung nicht nach, ist gemäß §124, Abs. 2 BSHG das Gesundheitsamt zu benachrichtigen". Ich suche ja für mein Kind Hilfe, aber diesen Verein will ich nicht dabei haben!!! Ich suche schon länger verzweifelt einen neuen KiGa... es ist nix zu machen.:-(

2. Darf die Leiterin eigenmächtig mit anderen Personen über mein Kind sprechen? Es sei mal dahin gestellt, ob sie dabei Namen nennt oder nicht.

So... das war es in der Kurzfassung...:-( Ich hoffe, mir kann da jemand helfen. Bin ziemlich verzweifelt. Die Drängen auf Herausgabe der unterschriebenen Anlage, wozu ich eigentlich nicht bereit bin!
Danke Euch...:-)

Franzi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

möchte noch erwähnen, die Therapeutin rät mir dringend zum Wechsel der Einrichtung. Sie empfindet es da unprofessionell.... ich übrigens auch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen