Anmeldedatum liegt vor Datum des Beginn des Mietvertrages

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
redbird
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldedatum liegt vor Datum des Beginn des Mietvertrages

Hallo,

neulich wurde ich freundlich dazu genötigt die GEZ zu zahlen bzw. meine Wohnung anzumelden (da ich neu eingezogen bin). Als Startdatum für die Anmeldung habe ich den 01.12. angegeben, da ab diesem Zeitpunkt der Mietvertrag startet. Heute erhielt ich dann die Nachricht, dass ich auch für den gesamten November zahlen müsse, da ich mich wohl am 30.11. umgemeldet habe (war günstig um aus dem früheren Internetvertrag rauszukommen). Ich kann mir vorstellen, dass ich da wohl nix machen kann, weil sich das halt irgendwer so überlegt hat, dass es klug wäre das Ummeldedatum zu nehmen, obwohl ich faktisch nicht in dieser Wohnung wohnte, da der Mietvertrag erst am 01.12. startet. Oder wie verhält sich das?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun, als "Inhaber" einer Wohnung wird nur der Inhaber eines Mietvertrages vermutet, sondern auch schlicht der da Gemeldete. Umgekehrt hätte man vielleicht sagen können: "Ja, ich habe die Wohnung gemietet, aber noch gar nicht drin gewohnt." Sowas kommt ja vor - auch für längere Zeiträume. Aber sich irgendwo anmelden und dann sagen, man habe da nicht gewohnt - das wird nicht funktionieren.
Haben Sie den alten Wohnsitz abgemeldet (beim BS wohlgemerkt, nicht bei den Meldebehörden)? Das wird nämlich gern vergessen und dann zahlt man für 2 Wohnungen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber sich irgendwo anmelden und dann sagen, man habe da nicht gewohnt - das wird nicht funktionieren.

Sehe ich genauso

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blumenkanne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Du machst eine Kopie des Mietvertrages und gibst an du wärest erst am 1.2. eingezogen. Du solltest dann schon angeben, wer den Beitrag in der alten Wohnung gezahlt hat: voller Name, Adresse, am besten Beitragsnummer etc.

Wenn es dort ein Beitragskonto gibt, wirst du bis 31.1.16 befristet abgemeldet. Kannst du das nicht nachweisen, bleibt es wie bisher, da dann Rundfunkbeiträge anfallen auch für die Vergangenheit.

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