Anonyme Anzeige bei Drogenhandel

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ladyatnet
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anonyme Anzeige bei Drogenhandel

Hallo zusammen!
Hier meine Frage: Ist es in irgendeiner Form möglich, bei einem Drogendelikt (Handel) anonym auszusagen, auch bei einer Strafverhandlung? Oder geht das nur, wenn man sich zu erkennen gibt?
In meinem Fall handelt es sich um einen Bekannten, bei dem ich weiß, da er sich sein Leben seit Jahren durch Drogenhandel finanziert. Ich kann aber nicht offiziell gegen ihn aussagen, da ich dann enorme Probleme bekommen würde. Und davor will und muß ich mich und meine Kinder schützen. Ich denke aber, daß er mit meiner Aussage eine ziemlich hohe Strafe, evtl. auch Haft, bekommen würde.
Danke für Eure Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Rein theoretisch (bzw. auch praktisch) gibt es Zeugenschutzprogramme der Landeskriminalämter und auch des BKA. Darin "aufgenommen" zu werden ist aber mit einer gravierenden Änderung des bisherigen Lebens verbunden (Abbruch von Freundschafen, Umzug, Schul-/Kindergartenwechsel der Kinder usw.). Außerdem muß natürl. auch eine reale, nennenswerte Gefahr drohen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

erstatte doch einfach eine anonyme Anzeige (das geht sogar Online - mit Wegwerfemailadresse wird man wohl nicht auf dich kommen).
Wenn die Anzeige konkret genug ist (beispielsweise mit Fotos und/oder Umschlagplätzen), dann wird auch ermittelt.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ist es in irgendeiner Form möglich, bei einem Drogendelikt (Handel) anonym auszusagen, auch bei einer Strafverhandlung?


In der Regel nicht, da sind die Rechte des Angeklagten vor.
(Mal ganz dumm gesagt, bei einem nicht anonymen Zeugen der Anklage könnte man z.B. nachweisen, daß dieser zuvor mit der Freundin des Angeklagten zusammen war und somit möglicherweise ein Motiv für eine Falschaussage hat.)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn sich der jenige einen Anwalt nimmt, kriegt dieser Akteneinsicht und dann kann er auch sehen, wer was ausgesagt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

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