Anpassung des Kindesunterhaltes durch neue Unterhaltstabellen
Mehr zum Thema: Familienrecht, Düsseldorfer TabelleZum 01.01.2010 wurde die Düsseldorfer Tabelle (Stand 2010) angepasst. Die Anpassung war erforderlich, da sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge geändert haben und das Kindergeld erhöht wurde. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht zudem eine Anhebung des sächlichen Existenzminimums vor. Die Unterhaltsbeträge sind infolgedessen um rund 13 % gestiegen, so dass in der Regel höherer Kindesunterhalt geschuldet wird.
Einsicht in die Unterhaltstabelle samt Anmerkungen erhalten Sie hier:


seit 2008
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf
Eine anwaltliche Überprüfung der aktuellen Unterhaltsforderungen ist in jedem Falle zu empfehlen und wird in der Regel zu einer Erhöhung des Unterhaltsbetrages führen.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.
