Ein fest angestellter Arbeitnehmer schafft für eine selbstständige Nebentätigkeit ein Notebook an. Wo/Wie muss/sollte er die Anschaffungskosten/Abschreibungen für das Notebook in der Steuererklärung erfassen?
1. In der EÜR für Einkünfte aus Selbstständigkeit
2. Als Werbungskosten mit 100% beruflicher Nutzung
3. Als Werbungskosten mit 60-80% beruflicher Nutzung, um das Notebook u. U. in Zukunft auch privat nutzen zu können (bspw. wenn sein bestehendes Notebook den Geist aufgibt)
Anschaffung Notebook Selbstständiger - Werbungskosten vs. EÜR
18. Januar 2017
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Frage vom 18. Januar 2017 | 21:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschaffung Notebook Selbstständiger - Werbungskosten vs. EÜR
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#1
Antwort vom 19. Januar 2017 | 08:31
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Na wenn es für die selbstständige Tätigkeit angeschafft wurde, gehören die Abschreibungen da rein.
Und jetzt?
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