Antrag auf Wohnungserstausstattung

24. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.08.2009 19:58:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 64x hilfreich)
Antrag auf Wohnungserstausstattung

Hallo

Ich bin von mein Ehemann getrennt und werde bald mit meinen 2 Kindern in einer neuen Wohnung umziehen.
Die Wohnung ist von der ARGE genehmigt, muss nur noch den Mietvertrag unterschreiben.
Da ich nichts besitze außer mehr oder minder Bekleidung für meine Kinder und mich habe ich um Hilfe bei der ARGE gefragt.
Die meinten das wenn überhaupt ein kleines Darlehen möglich wäre.
Nach Recherchen im Internet kam ich auf das Thema Wohnungserstausstattung.
Das wäre für mich die Rettung in der Not. Habe einiges an Pech hinter mir.

ich bitte euch mir die Frage zu beantworten ob es wirklich eine Wohnungserstausstattung gibt,
ob Sie im Notfall von der Arge übernommen wird (ergo ob es gesetzlich verankert ist und unumstößlich zusteht)
wie und wo sind die Sätze aufgelistet, was steht einem zu
und bitte eure meinung ob der Antrag so in ordnung ist????
restliche infos bitte aus dem antrag entnehmen
Vielen Dank für eure Antworten

ARGE xxxx Ort, den
xxxxxxxxxx

Antrag auf Wohnungserstausstattung

Hiermit beantrage ich, xxxxxxxxxx, Kdnr. xxxxxxxxxxx / BGnr. xxxxxxxxx,
eine Erstausstattung für meine neue Wohnung, mit ca. xx m², im xxxxxxxxx , xxxxx Ort.
Ich beziehe die Wohnung ab 01.10.09

Ich benötige folgende Dinge:

Für Wohnzimmer: Für Küche:
1. Beleuchtung (Lampe) 1. Beleuchtung (Lampe)
2. Sofa / Sessel 2. Kühlschrank
3. Couchtisch 3. Herd / Kochfeld
4. Schrank 4. Spülbecken / Mischwasserhahn
5. Gardinen 5. Geschirrspüler
6. Teppich 6. Küche (Unter-Oberschränke, Arbeitsplatte)
7. Bilder 7. Esstisch / Stühle
8. Fernseher / Antenne 8. Microwelle / Kaffemaschine
9. Radio 9. Teller / Besteck / Glässer(Tassen)
10. PC / Monitor 10. Kochutensilien / Töpfe

Für Kinderzimmer: Für Schlafzimmer:
1. Beleuchtung (Lampe) 1. Beleuchtung (Lampe)
2. Kinderbett / Lattenrost / Matratze 2. Bett / Lattenrost / Matratze
3. Bettwäsche (Decke, Bezüge, Kissen) 3. Bettwäsche (Decke, Bezüge, Kissen)
4. Schrank 4. Spiegel
5. Schreibtisch 5. Schrank
6. Gardinen 6. Commode

Für Badezimmer: Für Flur: Außerdem benötige ich:
1. Beleuchtung (Lampe) 1. Beleuchtung (Lampe) 1. Staubsauger
2. Waschbeckenunterschrank 2. Garderobe 2. Waschmaschine
3. Spiegelschrank 3. Schuhschrank 3. Wäschetrockner
4. 6 Badetücher 4. Spiegel 4. Bügeleisen /
5. 6 Handtücher Bügelbrett
6. Rollo

Die Wohnung in der ich zur Zeit lebe bewohnte mein Ehemann schon ca. 4 Jahre vor unserer Eheschließung. Er hatte als er die Wohnung bezog die gesamte Inneneinrichtung gekauft.
Auch alle anderen Dinge habe ich bei mein Einzug vorgefunden, weil sie von ihm schon vorher angeschafft wurden.
Ich lebe von meinem Ehemann getrennt und beziehe mit meinen zwei Kindern am 01.10.09
eine nicht möbilierte Wohnung. Die oben aufgelisteten Dinge fehlen in der neuen Wohnung.
Sie können von mir nicht aus meiner derzeitigen Wohnung mitgenommen werden, weil sie meinem Mann gehören. Zudem ist es mir auch nicht möglich die fehlenden Dinge von meiner geringen Regelleistung zu bezahlen. Ich bitte Sie um Hilfe bzw. um Genehmigung meines Antrages.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im voraus,

mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx



-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 19:58:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 64x hilfreich)

entschuldigt bitte :schock: die unordnung habe es eigentlich anders abgeschickt.
hoffe mann kann die einzelnen positionen noch erkennen.

-----------------
""

61x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

sonst noch wünsche? ne weltreise oder so ...

-----------------
" "

41x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Antonella:

Der Brief als solches ist schon in Ordnung. Auch die Auflistung würde ich einfach so lassen, weil die ARGE auch dann Kürzungen vornehmen wird, wenn Du weniger beantragst.

Was mit Sicherheit nicht übernommen wird sind:

Geschirrspüler, Wäschetrockener, PC/Monitor.

Grenzwertig sind solche Dinge wie:

Mikorwelle, Radio (entweder Radio oder Fernseher), Teppichboden.

Darüber hinaus wird auch die ARGE fragen, warum die Einrichtungsgegenstände für das/die Kinderzimmer nicht mitgenommen werden. Hier könnte vielleicht sogar ein Herausgabeanspruch gegen den Ex bestehen, wenn die Kinder überwiegend bei Dir leben sollen.

Teppichboden ist insofern grenzwertig, als dass das eigentlich Sache des Vermieters ist. Wenn es allerdings auf dem regionalen Wohnungsmarkt üblich ist, dass Wohnungen ohne Bodenbeläge vermietet werden, dann gehört der Bodenbelag allerdings zur Erstausstattung.

Auch von den übrigen Dingen wird die ARGE sicher noch das eine oder andere (zumindest in der Anzahl) streichen.

Du solltest Dich auch darauf einstellen, dass ein Mitarbeiter der ARGE zu Dir kommen möchte, um nachzuschauen, ob tatsächlich nichts vorhanden ist. In diesem Fall solltest Du m.E. einem Hausbesuch auch zustimmen, allerdings nur noch Terminabsprache. Und Du solltest dann mindestens 1 neutralen Zeugen dabei haben.

Der Anspruch auf Erstausstattung ergibt sich im Übrigen aus § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und ist als Zuschuss und nicht als Darlehen zu übernehmen.

Eine Pauschalierung des Zuschusses ist grundsätzlich möglich. Die ARGE kann also auch sagen, es gibt pro Person, oder pro m² Wohnfläche einen Betrag x. Auch der Verweis auf Gebrauchtmöbel ist zulässig.

Abschließend: Was macht denn Dein Ex? ist der berufstätig? Grundsätzlich ist dieser selbstverständlich sowohl dir, als auch insbesondere den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltsanspruch wäre vorrangig zu SGB II Leistungen geltend zu machen, bzw. ggf. an die ARGE abzutreten.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.08.2009 19:58:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo Axel,

danke für deine Hilfe.
Mein Mann bekommt Alg 1 und bezahlt Unterhalt für beide Kinder.
Ihm bleiben selber ca. 250 € zum leben.
Die Wohnung in der ich zur Zeit noch lebe ist 38 qm groß und besitzt
kein Kinderzimmer, also keine Kinderzimmereinrichtung vorhanden.

Verstehst du ??
Danke Antonella

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Die Wohnung in der ich zur Zeit noch lebe ist 38 qm groß und besitzt
kein Kinderzimmer, also keine Kinderzimmereinrichtung vorhanden.
Verstehst du ??


Nö, versteht man nicht.
Wo und wie haben die Kinder denn vorher gelebt? Oder wie leben sie im Moment?

Deswegen Axels Antwort:

Darüber hinaus wird auch die ARGE fragen, warum die Einrichtungsgegenstände für das/die Kinderzimmer nicht mitgenommen werden. Hier könnte vielleicht sogar ein Herausgabeanspruch gegen den Ex bestehen, wenn die Kinder überwiegend bei Dir leben sollen.

Und das ist auch richtig so.

gruß azrael






-- Editiert am 24.08.2009 13:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Antonella:

Zumindest besteht da noch erheblicher Erklärungsbedarf. Auch wenn Du (als Notlösung) nach der Trennung von Deinem Mann zunächst in die jetzige 38 m² Wohnung gezogen bist, müssen die Kinder ja irgendwo schlafen. Zumindest Betten müssten ja eigentlich vorhanden sein. Und auch zu der Zeit, als Du noch nicht getrennt warst, waren die Kinder doch irgendwo "untergebracht". Irgendetwas, zumindest an Kindermöbeln, müsste eigentlich vorhanden sein. Alles andere wäre mehr als erklärungsbedürftig.

quote:
Die Wohnung in der ich zur Zeit lebe bewohnte mein Ehemann schon ca. 4 Jahre vor unserer Eheschließung.


Das hört sich auch ein bischen so an, als ob Du derzeit noch mit Deinem Mann zusammen wohnen würdest. Oder hat Dein Mann zwei Wohnungen? Irgendwie ist das jetzt alles ein wenig undurchsichtig.

Und wenn Du jetzt schon eine eigene Wohnung bewohnst, dann wäre weiterhin zu klären, ob es sich bei der Einrichtung einer neuen Wohnung tatsächlich noch um eine Erst ausstattung im Sinne des Gesetzes handelt.

Gruß,

Axel



-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 19:58:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 64x hilfreich)

also erst einmal sorry an axel falls das (verstehst du) falsch rüber gekommen ist
wenn, dann war das großes indianer ehrenwort nicht so gemeint.

Wo und wie haben die Kinder denn vorher gelebt?
Oder wie leben sie im Moment? (frage von azrael)

die kinder haben schon immer in dieser 38qm wohnung gelebt.
sie leben immer noch bis zum umzug 01.10.09 in dieser wohnung.

warum???
ja das ist ein bißchen kompliziert in kuzen zeilen zu erklären.

ich versuchs in stichpunkten
1. ca. 2001 mein mann kauft als single die wohnung
2. anfang 2004 wir heiraten
3. mitte 2004 mein mann macht ein wirklich sehr dummen fehler und muss in den
knast gehen.
4. ich war in der zeit schwanger und bekomme mein erstes kind
5. um die wohnung nicht zu verlieren bleib ich drin wohnen, die arge bezahlt
die zinsen, die ansparsumme muss auf ein minimum gesenkt werden und
wird von mir zusätzlich erbracht. für die arge gut sie musste über die ganzen
jahre keine 200€ für 2 und später 3 personen bezahlen
6. mein mann kommt in offenen vollzug werde ungewollt wieder schwanger
7. 9 monate später sind wir zu dritt in einer 38qm wohnung ohne kinderzimmer
8. mein mann wird entlassen hatte während der haftzeit gearbeitet und anrecht
auf alg 1
9. die arge stellt sich quer, meint mein mann soll mit in die kleine wohnung
einziehen (bedarfsgemeinschaft) sein alg 1 soll gegengerechnet werden.
wir sollen den notwendigen sozialen satz bekommen.
10.es sei beiseite gestellt das einige dies als ok bewerten. sei es so.
11.mein mann möchte mit uns endlich in eine größere wohnung ziehen
aber was wird aus der kleinen wohnung wo wir soviel auf uns genommen
haben um sie nicht zu verlieren. verkaufen während wir drin wohnen geht nicht
haben schon so zu wenig ausweichmöglichkeiten und privatsphäre.
außerdem muss sie auch vorher renoviert werden macht sonst kein guten
verkaufseindruck. vermieten geht nicht wird als einkommen eingesehen.
aber die kleine wohnung aus eigener tasche zu bezahlen während die arge
uns die große finanziert geht auch nicht.
12.als die situation immer erdrückender wird kommt es zum riesenstreit
zwischen mir und mein mann
13.wir trennen uns und siehe da es machen sich unerwartet wege auf
14.ich bekomme weiterhin mein hartz4 und bleib in der kleinen wohnung
mein mann lebt vorübergehend bei seinen eltern und hat sein alg 1, bezahlt
aber auch unterhalt an mich.
15.jetzt habe ich eine wohnung mit kinder zimmer ENDLICH :devilangel:
zum 01.10.09 , mein mann zieht dann offiziell in die kleine ein renoviert sie
und kann sie dann verkaufen.
16.ich hoffe das wir dann doch wieder zusammen kommen und als familie
vereint sind.
17.entschuldigt falls ich mich nicht richtig verständlich machen konnte,
aber die letzten monate und wochen waren nervenaufreibend

ich hoffe das ist als backroundinfo ok
sagt mir falls etwas noch unklar ist

über tipps und anregungen würde ich mich sehr freuen und dankbar sein

danke eure antonella

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Antonella:

Okay, auf jeden Fall wird einiges klarer. Was mir immer noch unklar ist: Du beantragst 2 Kinderbetten. Wo schlafen die Kinder denn jetzt?

38 m² sind natürlich für 3 Personen, und erst Recht für 4, definitiv unzumutbar. Das ist auch der Grund, warum die ARGE einem Umzug zugestimmt hat. Was sich mir allerdings nicht so recht erschließt ist, warum es nicht möglich gewesen sein soll, gemeinsam eine größere Wohnung zu beziehen. Die Eigentumswohnung hätte dann entweder vermietet, oder verkauft werden können. Von dem Verkaufserlös wären zunächst die Hypothekenschulden zu bezahlen gewesen. Der Rest hätte für den Lebensunterhalt verbraucht werden müssen.

Die Frage der Erstausstattung dürfte damit aber eigentlich klar sein. Diese steht Dir m.E. auf jeden Fall zu. Zum Umfang hatte ich oben ja schon etwas geschrieben.

quote:
mein mann zieht dann offiziell in die kleine ein renoviert sie
und kann sie dann verkaufen.
16.ich hoffe das wir dann doch wieder zusammen kommen und als familie
vereint sind.


Jetzt mal aus der Sicht eines ARGE-Sachbearbeiters, der das hier zufällig liest, oder sonstwie von dem Sachverhalt erfährt:

Es liegt überhaupt keine tatsächliche Trennung vor, sondern Ihr versucht hier einfach mit Hilfe der ARGE eine neue Wohnung zu bekommten, und diese auch noch eingerichtet zu bekommen. Darüber hinaus geht es darum, Kapital aus dem Verkauf der Wohnung zu schlagen und den Erlös nicht verbrauchen zu müssen, sondern - durch den Verkauf vor dem ALG II Bezug Deines Mannes - mindestens das Schonvermögen zu retten und anrechnungsfrei zu behalten. Möglicherweise wird hier sogar in betrügerischer Absicht gehandelt.

Ganz ehrlich: Eine solche Denkweise eines Sachbearbeiters wäre zumindest nachvollziehbar und nicht völlig abwegig.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.08.2009 19:58:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 64x hilfreich)

Also folgendes Axel

(Du beantragst 2 Kinderbetten)
Ich möchte nur eins beantragen so wie es aufgelistet steht.
Einer von meinen söhnen schläft bei mir im Bett. er wird aber jetzt älter und braucht auch sein bettchen.

(38 m² sind natürlich für 3 Personen, und erst Recht für 4, definitiv unzumutbar)
Danke damit mußte ich einige Jahre leben

(Was sich mir allerdings nicht so recht erschließt ist, warum es nicht möglich gewesen sein soll, gemeinsam eine größere Wohnung zu beziehen. Die Eigentumswohnung hätte dann entweder vermietet, oder verkauft werden können. Von dem Verkaufserlös wären zunächst die Hypothekenschulden zu bezahlen gewesen. Der Rest hätte für den Lebensunterhalt verbraucht werden müssen.)

Bitte punkt 11 nochmal durchlesen

(Es liegt überhaupt keine tatsächliche Trennung vor)

12.als die situation immer erdrückender wird kommt es zum riesenstreit
zwischen mir und mein mann
13.wir trennen uns und siehe da es machen sich unerwartet wege auf

das heißt erst nach unserer trennung hat sich alles langsam zum guten gewendet


Ansonsten Kann ich nicht nachvollziehen warum du mir aus deiner subjektiven meinung heraus unterstellst irgendetwas aus betrügerischer absicht zu machen.
es war ein langer weg für mich und jetzt wo es ein bißchen besser geht und ich um hilfe anfrage auch mal im forum nachfrage ob ich mich so richtig verhalte muss ich mir haltlose aussagen gefallen lassen.

das ist echt fies

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Warum sich die Userin direkt nach ihrem letzten Beitrag dann wohl selber gelöscht hat? Ein Schelm, der böses dabei denkt. :devil:

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mauselbaerchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo liebe User,

ich bin im August diesen Jahres bei meinen Eltern ausgezogen und nun ca 240 Km von ihnen entfernt. Ich bin auch erst 21 Jahre alt...


Die jetzige Situation sieht so aus:

Der Umzug fand lediglich wegen einer Ausbildung statt, die nun am 01.11.2012 beginnt. Die Zustimmung für die Wohnung habe ich schon, wobei ich NOCH bei Bekannten wohne und hier keinerlei Wohnmöbel etc. besitze.
Habe grade mal einen Koffer gepackt mit Kleidung und Papieren, das war's.

Da meine alten Möbel schon regelrecht zerfallen, und den Umzug nicht überstehen würden (zu 99% schon auf der Deponie) brauche ich hier nun eine Erstausstattung vom Jobcenter... Also wirklich ALLES neu.. klar manche Sachen können ein bisschen länger warten aber ich brauche ja zumindest eine Grundlage zum Leben.

Weiß jemand von euch zufällig, was ich alles beantragen kann? Was das Jobcenter mir genehmigen wird und was für die Arbeiter dort als unwichtig bezeichnet werden könnte??


Eine Antwort von euch, wäre sehr nett.
Vielen Dank im voraus.


Gruß Mauselbaerchen

-----------------
""

7x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

http://www.harald-thome.de/media/files/AE/AE-Region-Hannover-01.07.2012.pdf

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Moderator3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

@Mauselbaerchen:

Es ist überaus lobenswert, vor der Eröffnung neuer Threads zu schauen, ob es schon ähnliche Beiträge im Forum gibt. Eigene Fragen in fremden Threads zu stellen, ist allerdings nicht wirklich hilfreich. Erst Recht nicht, wenn man dafür einen mehr als 3 Jahre alten Thread wieder ausgräbt.

Bitte eröffne für Deine Frage einen neuen Thread. Dieser hier wird an dieser Stelle geschlossen.

Gez.

Moderator

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.