Anwaltskosten - Schulden

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - Schulden

Hallo,

nachdem ich einem Bekannten nun seit 4 Jahren hinterher gerannt bin, mir mein Geld zurück zu bezahlen (600 Euro, er hatte mir einen Schuldschein unterschrieben), habe ich über den Anwalt das Mahnverfahren eingeleitet. Die letzte Mahnung blieb unbeantwortet und somit wurde der Fall jetzt dem Amtsgericht übergeben. Dem Anwalt habe ich inzwischen 300 Euro bezahlt.

Meine Frage:

- Unter welchen Umständen bliebe ich auf den Anwaltskosten sitzen (ich meine doch nur, wenn ich vom Gericht unrecht bekäme oder der Schuldner insolvent wäre)?
- Gibt es weitere finanzielle Risiken für mich(z.B. Anwaltskosten des Schuldners)?

-- Editiert von NachtarbeitZuschlag am 11.01.2018 14:32

-- Editiert von NachtarbeitZuschlag am 11.01.2018 14:33

-- Editiert von Moderator am 12.01.2018 09:33

-- Thema wurde verschoben am 12.01.2018 09:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Unter welchen Umständen bliebe ich auf den Anwaltskosten sitzen (ich meine doch nur, wenn ich vom Gericht unrecht bekäme oder der Schuldner insolvent wäre)?

Der verliert, zahlt natürlich auch die Anwaltskosten.

Insolvent im engeren Sinne muss er ja nicht sein. Wenn er einfach unterhalb der Pfändungsfreigrenze lebt, (ohne Erben) verstirbt usw. Also zusammenfassend: Wenn nichts zu holen ist.

Der dritte Fall sind Sonderkonstellationen. bei einem sofortgien Anerkenntnis des Schuldners könnte das Gericht entscheiden, dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Wenn die Klage unnötig war. Das sind dann so Fälle, wo beispielsweise der Schuldner nie in Verzug gesetzt wird. Wenn der Anwalt aber eine Mahnung schrieb, steht das nicht mehr zur Diskussion.

Zitat:
- Gibt es weitere finanzielle Risiken für mich(z.B. Anwaltskosten des Schuldners)?

Dieses Risiko gibt es nur, wenn du verlierst.

-- Editiert von mepeisen am 11.01.2018 15:05

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn der Anwalt aber eine Mahnung schrieb, steht das nicht mehr zur Diskussion.

Doch. Ist nämlich egal wer die Mahnung schrieb, ankommen muss sie.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Richtig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Eingegangen ist die Mahnung. Er hat sie mir sogar bestätigt. Wenn er unter der Pfändungsfreigrenze liegt, wie lange kann ich dann das Geld noch einfordern?
Treibe ich ihn dann in die Insolvenz?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Wenn er unter der Pfändungsfreigrenze liegt, wie lange kann ich dann das Geld noch einfordern?

30 Jahre - wobei mit jedem Pfändungsversuch die 30 Jahre von vorne anfangen. Man kann also unendlich lange versuchen das Geld einzutreiben, jeder vergebliche Versuch kostet allerdings Gebühren.

Zitat:
Treibe ich ihn dann in die Insolvenz?

Möglicherweise: Ja

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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