Hallo,
nachdem ich einem Bekannten nun seit 4 Jahren hinterher gerannt bin, mir mein Geld zurück zu bezahlen (600 Euro, er hatte mir einen Schuldschein unterschrieben), habe ich über den Anwalt das Mahnverfahren eingeleitet. Die letzte Mahnung blieb unbeantwortet und somit wurde der Fall jetzt dem Amtsgericht übergeben. Dem Anwalt habe ich inzwischen 300 Euro bezahlt.
Meine Frage:
- Unter welchen Umständen bliebe ich auf den Anwaltskosten sitzen (ich meine doch nur, wenn ich vom Gericht unrecht bekäme oder der Schuldner insolvent wäre)?
- Gibt es weitere finanzielle Risiken für mich(z.B. Anwaltskosten des Schuldners)?