Anzeige bei Polizei mit Falschaussage

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2012 14:21:31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige bei Polizei mit Falschaussage

Hallo erstmal

Ich hab ein paar fragen und hoffe und auf paar gute antworten.

eine person macht eine Anzeige wegen körperverletzung, allerdings befindet sich die person unter keiner zurechnungsfähigen verfassung (z.b. alkohol, drogen).

Später merkt die person, mit klarem kopf, dass sie einen fehler gemacht hat,da überhaupt keine gewalttat anstand.
allerdings war der beschuldigte schon mal zur bewährung freigesetzt wegen körperverletzung.

wie kann es weiter gehen? wenn die person zur polizei geht und die anzeige "korrigiert" oder reicht es wenn man die anzeige bloß zurückzieht und sagt das stimmt alles gar nicht.
Das problem ist ja, das der beschuldigte schon mal vorbestraft war und ihm dadurch eine härtere strafe blüht als früher, obwohl er nichts gemacht hat.

wär das überhaupt glaubwürdig?
ich bitte um antworten. danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wer ist denn der Beschuldigte? Der, der jetzt zu Unrecht angezeigt worden ist?

Das ist letztlich auch egal. Der, der die Anzeige erstattet hat, kann ja kaum sein jetziges Verhalten von den Vorstrafen desjenigen, den er nach seiner jetzigen Erinnerung zu Unrecht angezeigt hat, abhängig machen.

Zurückziehen kann man eine Anzeige nicht. Wenn Ihnen einer was erzählt kann der ja auch nicht morgen sagen, ich ziehe das zurück. Da ist es mit Behörden wie mit Menschen: Was man weiß, das weiß man nunmal.
Aber der Anzeigende kann der Polizei sagen, dass er keinerlei Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat, z.B. weil er sich suffbedingt sowieso nicht mehr richtig erinnern kann.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#2
 Von 
guest-12309.01.2012 14:21:31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wer ist denn der Beschuldigte? Der, der jetzt zu Unrecht angezeigt worden ist?

ja genau

das heisst wenn der polizei bescheid gegeben wird, dass kein interesse mehr bei einer strafverfolgung besteht, dann besteht auch keine gefahr mehr für den angezeigten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Kaum. Aber natürlich kann gegen den Anzeigenden ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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