Anzeige durch Kontrolleur der deutschen Bahn

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
keinschwarzfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige durch Kontrolleur der deutschen Bahn

Hallo zusammen,

ich hab heute einen kleinen Versuch unternommen einem Fremden bei der Fahrausweiskontrolle zu helfen. Das ganze ist leider ziemlich nach hinten losgegangen und mir wurde mit einer Anzeige gedroht.

Die besagte Person wurde kontrolliert und hatte kein Ticket dabei. Da ich auf meinem Monats-Abo eine weitere Person ab 19 Uhr mitnehmen darf, dachte ich mir, dass ich das ja mal nutzen könnte um jemanden die 40€ zu ersparen. Ich sagte also, dass ich besagte Person bei mir mitnehme auf dem Ticket (sie stand an der Tür direkt neben meinem Sitz). Wie fast schon erwartet, wollte der Kontrolleur dies natürlich nicht zulassen und sagte, dass wir uns nicht kennen würden und Absprache vor der Fahrt geschehen müsse. Ich sagte spaßhaft zu der Person sowas wie "Hey wir kennen uns doch schon, wie geht's?" und fragte wo denn der unterschied sei ob man das vor der Fahrt macht oder währenddessen. Den Kontrolleuren war total klar, dass wir uns nicht vor der Fahrt abgesprochen haben, ich habe mir auch keine große Mühe gegeben das zu behaupten. Teils kann ich das ganze Drama ja ein bisschen nachvollziehen, aber andererseits dachte ich mir, dass es doch eine einfache Sache ist, da ein Auge zuzudrücken um einer Person das Geld zu ersparen. Ich bin im gesamten Gespräch ruhig geblieben und habe keine Arroganz raushängen lassen.

Der Kontrolleur wurde wütend und sagte er will sich nochmal mein Ticket anschauen ob das überhaupt gültig sei (ich wurde vor der besagten Person kontrolliert und da schaute der Kontrolleur sich das Ticket nur an ohne es zu scannen). Als er es dann gescannt hatte, sagte er mir ich sollte jetzt Post erwarten mit einer Anzeige zur "Beihilfe beim Betrug" . Ich konnte es kaum fassen und habe seinen Nachnamen erfragt und bekommen um evtl. dagegen vorgehen zu können. An diesem Punkt musste ich auch schon raus aus der Bahn, der Kontrolleur schien sehr wütend und rufte auch noch was nach als die Tür schon zu war (konnte nicht verstehen, was). Die besagte Person musste im Endeffekt nur ihren Namen angeben für die Strafe, mehr nicht.

Was haltet ihr davon, ist das ganze ernst zu nehmen? Mein Ticket ist natürlich gültig. Ich möchte nicht aus der Laune eine Kontrolleurs heraus eine Vorstrafe haben. Würde sowas überhaupt verfolgt werden? Schließlich handelt es sich um eine einzelne Bahnfahrt um die ich "betrogen" habe. Klar, mein Versuch ist völlig nach hinten los gegangen und ich bin im Endeffekt auch der Auslöser aber dennoch...


Vielen Dank und freue mich auf Antworten :)

P.S:
Eine ähnliches Situation ist mir schonmal passiert aber leider vor 19 Uhr, da sagten die Kontrolleure ganz ruhig, dass ich erst ab 19 Uhr jemanden mitnehmen kann (war auch eine ganz klar fremde Person). Daher ging ich davon aus, dass dies funktionieren könnte...

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-- Editiert keinschwarzfahrer am 14.01.2015 01:03

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Der Unterschied bei einer Absprache vor oder während der Fahrt ist schonmal der Umstand, dass bereits das Betreten des Zuges für diesen Mann wahrscheinlich strafbar war. Daran ändert sich auch nichts, wenn er zufällig in der Bahn auf Sie trifft oder auch nur ein Ticket findet. Damit bereits das Betreten rechtskonform ist, braucht es diese Absprache vor dem Betreten. Außerdem muss der so "Mitgenommene" die ganze Zeit über mit Ihnen reisen. Das hat er wohl nicht gemacht, er könnte lange vor Ihnen eingestiegen sein. Womöglich hat die Bahn dafür auch Regelungen im jeweiligen Vertragswerk, weiß ich nicht. Jedenfalls ist diese Mitnahmeoption kein Freibrief, wie Sie ihn gerne hätten.
Die Kontrolleure haben einen Straftäter erwischt, entsprechend gibt es einen Anspruch der Bahn gegen diesen Mann. Wenn die Kontrolleure dann bei der Arbeit gestört werden, haben die da verständlicherweise nicht sooooo Bock drauf. Ich würde das ganz einfach sein lassen.

Zu Ihrem eigentlichen Problem: Vergessen Sie es.
Da droht Ihnen wenig bis absolut gar nichts. Vielleicht bekommen Sie dazu mal Post, auf diese müssen Sie nicht antworten, können es aber wahrheitsgetreu machen. Einen Eintrag im Führungszeugnis wegen versuchten Betrugs müssen Sie aber ganz sicher nicht fürchten.
Wenn es dazu irgendwann doch kommen sollte, ist das aber bestimmt nicht die Schuld des Kontrolleurs. Der hat sich absolut korrekt verhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Würde sowas überhaupt verfolgt werden? <hr size=1 noshade>

Wenn es tatsächlich angezeigt würde, dann ja.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Kontrolleur tatsächlich Anzeige erstattet, sehe ich als extrem gering an.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinschwarzfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Umstand den Du beschrieben hast macht Sinn, ich kann das absolut nachvollziehen. Es könnte ja jeder so machen und das wäre keine Lösung. In dieser Hinsicht verstehe ich die Kontrolleure ja auch und hatte ich hatte ja auch nicht vor, ihn mit einer langen Diskussion vom Gegenteil zu überzeugen. Aber das ganze ist ja leider sehr schnell eskaliert und er hat sich sehr schnell verarscht/angegriffen gefühlt... naja, gelernt hab ich immerhin daraus.

Ich hatte mich halt gefragt, wenn es tatsächlich zur Anzeige kommt, wird das Verfahren nicht fallen gelassen weil es so minderwertig ist? Ich meine es handelt sich dabei ja nur um eine einzelne Bahnfahrt, also einen super geringen Wert. Außerdem werde ich ja auch "nur" der "Beihilfe" beschuldigt. Ich fänd's ziemlich übertrieben wenn ich deshalb ernsthafte Folgen hätte und es auf meinem Führungszeugnis stehen würde. Was meint ihr?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte mich halt gefragt, wenn es tatsächlich zur Anzeige kommt, wird das Verfahren nicht fallen gelassen weil es so minderwertig ist? Ich meine es handelt sich dabei ja nur um eine einzelne Bahnfahrt, also einen super geringen Wert. <hr size=1 noshade>

Man weiß es nicht. Das Erschleichen von Leistungen im öffentlichen Nahverkehr ist ein Massenphänomen. Aber gerade deshalb macht die DB ordentlich Druck, dass solche Verfahren nicht so schnell fallen gelassen werden - sonst würde es ja noch mehr Schwarzfahrer geben.
Und die DB zieht damit an einem Strang mit anderen Nahverkehrsbetreibern, die oft in kommunaler Hand sind (z.B. Stadtwerke) und damit einen "kurzen Draht" zur Politik haben.

quote:<hr size=1 noshade>Ich fänd's ziemlich übertrieben wenn ich deshalb ernsthafte Folgen hätte und es auf meinem Führungszeugnis stehen würde <hr size=1 noshade>

Selbst wenn das Verfahren nicht fallen gelassen würde, wären die Folgen weder "ernsthaft" noch mit Auswirkungen aufs Führungszeugnis.

Ich würde aber nach wie vor davon ausgehen, dass es gar kein Verfahren geben wird, weil gar keine Anzeige erstattet wurde.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Lesen Sie die Antworten der Leute hier überhaupt?

Hafenlärm schrieb:

quote:
Einen Eintrag im Führungszeugnis wegen versuchten Betrugs müssen Sie aber ganz sicher nicht fürchten.


Auch die andere Frage wurde schon beantwortet.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
keinschwarzfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich danke euch allen für die Antworten, das beruhigt mich schonmal ungemein. In jedem Fall habe ich meine Lektion daraus gezogen, es bringt nichts im DB Netz jemanden mit seinem Ticket helfen zu wollen wenn die Kontrolleure schon dabei sind ihn aufzuschreiben! :D

Wenn die Folgen denn weder ernsthaft noch schlimm wären, wie würde diese denn dann Aussehen. Lässt sich das aus eurer Erfahrung heraus irgendwie herleiten oder ist dies eher "Glückssache"?

Vielen Dank!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Da sehe ich maximal eine (kleine) Geldstrafe als "worst case".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

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