Anzeige wegen Fahrerflucht - Bin aber nur Zeuge

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
McMorris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzeige wegen Fahrerflucht - Bin aber nur Zeuge

Hallo zusammen,

Ich parkte meinen Wagen auf einem Parkplatz, kaufte ein und fuhr wieder los. Auf dem Weg zur Ausfahrt stellte sich mir ein Mann und seine Frau in den Weg und signalisierte mir, dass ich stoppen sollte. Ich stoppte und frage ihn was los sei. Er sagte, dass ich den Wagen neben mir angefahren hätte. Ich habe nichts gehört und es hat auch nichts im Wagen "gewackelt".

Ich schaute sofort auf meinen Wagen und konnte dort nicht einen Kratzer finden, bei dem anderen Wagen fehlte ein kleines Teil der hinteren Stossstange. Ich fragte den Mann wie ich das den gemacht haben solle, er sagte, dass er es nicht wissen würde, aber einen Knall gehört habe. Wir gingen beide zu dem Wagen und begutachteten den Schaden, er ging in den Laden und versuchte den Besitzer zu finden, dieser meldete sich nicht. Der Mann sagte, dass ich mal meine Nummer hinterlassen sollte, ich habe mir nicht viel dabei gedacht und meine Nummer hinterlassen und an den Wagen gemacht. Ich dachte mir, dass ich als Zeuge ja was dazu sagen könnte.

Ich bekam sofort am nächsten Tag Post von meiner Versicherung, als ich dort war wurde mir gesagt, dass ich wegen Faherflucht anzeigt wurde. Ich kippte aus allen Wolken. Ich kann meinen Wagen jeder Zeit ihrgendwo verzeigen, da is keine Schramme oder nichts dran.

Ich bitte um Hilfe, wie ich jetzt vorgehen muss? Der alleinige Materialschaden dürfte jetzt ca. 150 € betragen. Scheinbar behaupten die beiden, dass sie mich dabei gesehen hätten.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von McMorris am 06.01.2014 21:23

Ich bekam sofort am nächsten Tag Post von meiner Versicherung, als ich dort war wurde mir gesagt, dass ich wegen Faherflucht anzeigt wurde. Ich kippte aus allen Wolken.

Was hast du erwartet? Es gibt einen Zeugen, der (wie auch immer) mitbekommen haben will, dass du an ein anderes Auto gedotzt bist:
quote:
von McMorris am 06.01.2014 21:23

Er sagte, dass ich den Wagen neben mir angefahren hätte.


quote:
von McMorris am 06.01.2014 21:23

Ich bitte um Hilfe, wie ich jetzt vorgehen muss?

Sag, dass du das nicht warst. (was ja deiner Schilderung erspricht). Mehr kannst du erstmal nicht machen.

Der Zeuge scheint nicht gerade verlässlich:
quote:
von McMorris am 06.01.2014 21:23

Ich fragte den Mann wie ich das den gemacht haben solle, er sagte, dass er es nicht wissen würde, aber einen Knall gehört habe.

Nur weil er was gehört hat, heißt das nicht, dass du es warst.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
McMorris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

da stimme ich dir zu, er wird behaupten, dass er gesehen habe, wie ich das andere Auto angefahren habe.

Ich habe lediglich die Sorge, dass es ja dann zwei Aussagen gibt, die gegen meine Aussage stehen und ich daher keine Chance hätte. Der Schaden erscheint mir jedoch zu gering (ca.150 € Materialkosten), als das da irgendwer einen Gutachter beauftragt, um mal zu sehen, dass ich keinen Schaden habe.

Sollte mir dann die Schuld zugesprochen werden, so hätte ich mich ja automatisch der Fahrerflucht schuldig gemacht.

Bin kein Experte auf diesem Gebiet, daher mache ich mir so viele Gedanken.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

quote:
Der Schaden erscheint mir jedoch zu gering (ca.150 € Materialkosten), als das da irgendwer einen Gutachter beauftragt, um mal zu sehen, dass ich keinen Schaden habe.


Im Zivilverfahren, in dem es um den Schadenersatz gehen würde mag das sicherlich stimmen.

Es geht hier jetzt aber ume eine Strafverfahren. Fahrerflucht stellt nämlich eine nicht unerhabliche Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, oder Geldstrafe bestraft. Und in diesem Verfahren lohnt es sich durchaus ein Gutachten zu erstellen. Denn hier geht es um viel mehr als nur um 150€...

Die 150€ Schadenersatz sind dann nochmal ein ganz anderer Schuh, der in einem seperaten Verfahren dazu kommt.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
McMorris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen Dank für die Antwort.

Ich werde dann also bald Post von der Polizei bekommen und mich dazu äußern müssen.

Ich weiss jetzt nicht wie es sich mit den zwei Zeugen verhält, wenn das Gutachten nichts finden kann.

Ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vedad
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 115x hilfreich)

Keine Rechtsschutz? Ansonsten Anwalt, Akteneinsicht, Aussage schriftlich einreichen. Nach meinen Erfahrungswerten lediglich hier aus dem Forum, von meiner Anwältin, von Polizisten und dem Internet denke ich aber, dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass das Verfahren aufgrund der geringen Schadenshöhe eingestellt wird. Alles ohne Gewähr natürlich. Auch wenn du es nicht warst, solltest du dich nicht verrückt machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich werde dann also bald Post von der Polizei bekommen und mich dazu äußern müssen.


Ob Du Dir einen Anwalt leisten kannst oder nicht:
Bei der Polizei aeusserst Du Dich nicht! Das kann nämlich nach hinten losgehen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Äh, wenn er sich nicht äußert, stehen die Zeugenaussagen gegen ihn unwidersprochen da. Da dürfte eine Verurteilung wohl sehr wahrscheinlich werden.

Was spricht dagegen, es genauso zu erzählen wie es war: Man habe auf dem Parkplatz geparkt (ist eh unmöglich, das zu leugnen), das Gespräch mit dem Zeugen habe stattgefunden, Du hast bereits dabei geäußert, dass Du keinen Unfall bemerkt hast, es gab auch keine Schäden an Deinem Fahrzeug.

Nach Deiner Schilderung könnten die beiden ja unter einer Decke stecken, das würde ich jedenfalls nicht unwidersprochen lassen.

Eine Ungereimtheit in deren Aussage fällt mir auf: Wenn der Geschädigte GESEHEN haben will, dass Du sein Auto angeditscht hast, wieso
- war er dann unauffindbar?
- hast Du eine Telefonnummer an seinem Auto anbringen können, ohne dass er sich zu erkennen gegeben hat?

Wenn ICH sehe, dass mein Auto jemand anditscht, gehe ich da SOFORT hin und kläre mit demjenigen die Personalien.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
McMorris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Neuigkeiten: der Termin ist am kommenden Dienstag und dort muss ich jetzt mein Fahrzeug vorführen.

Weitere Neuigkeit: Ich habe an meiner hinteren Felge einen sehr kleinen Kratzer entdeckt, der anzeigen könnte, dass ich den Wagen berührt habe. In der Mitte der Felge ist etwas abgeblättert. Die Felge zu tauschen möchte ich nicht.

Die Tatsache, dass ich nichts bemerkt habe und sofort angehalten habe, werden mich sicherlich nicht schützen können, da ich mich im Endeffekt falsch verhalten habe und nicht die Polizei kontaktiert habe.

Auch werde ich bei der Polizei den Sachverhalt so schildern, wie ich es der Versicherung geschildert habe.

Ich vermute mal, dass die Chancen sehr schlecht für mich stehen. Mir macht die ganze Sache sehr zu schaffen und ich kann, seit mit der Termin bei der Polizei bekannt ist, kaum noch richtig mehr schlafen. Das ich psychische Probleme im Umgang mit anderen Menschen habe, wird sich sicherlich nicht strafmildernd auswirken, ich würde es jedoch auch nicht angeben, da ich einen kompletten Verlust des Führerscheins befürchte. Behandlungen und stationäre Aufenthalte könnte ich jedoch nachweisen.

Ich könnte ins Gras beissen.







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