Anzeige wegen Nötigung gegen Person oder Unternehmen?

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Nötigung gegen Person oder Unternehmen?

Guten Tag,
wir haben bei einer Städtischen Wohnbaugesellschaft ein Einfamilienhaus gekauft, welches sich zu dem Zeitpunkt noch im Bau befand. Lt. Kaufvertrag war eine Ratenzahlung in 7 Raten je nach Baufortschritt vereinbart.

Baufortschritt und Raten 1-4 waren erledigt und bezahlt. Die 5. Rate war gegen Besitzübergabe zu entrichten, die 6. Rate nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten und die 7. Rate nach vollständiger Fertigstellung.

Kurz vor der Übergabe teilte uns ein Vertreter der Baugesellschaft mit, dass entgegen der Vereinbarung im Kaufvertrag auch Raten 6 und 7 vor Besitzübergabe zu entrichten seien. Auf unseren Protest hin wurde zunächst mündlich und dann schriftlich mitgeteilt, dass die Besitzübergabe erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgen werde. Unsere Fragen:

- Erfüllt diese Vorgehensweise den Straftatbestand der Nötigung (oder einen anderen?)
- Falls ja, ist eine Strafanzeige sinnvoll?
- Falls ja, muss die Anzeige gegen das Unternehmen als juristische Person oder gegen eine natürliche Person gestellt werden?

Danke und freundliche Grüße

-- Editier von Hauskaeufer123 am 04.01.2016 12:12

-- Editier von Hauskaeufer123 am 04.01.2016 12:13

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19 Antworten
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#2
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

Nur zur Sicherheit: Es geht mir bei der Nötigung nicht um die Vertragserfüllung.

Es geht darum, dass uns gedroht wurde, den Einzug beliebig nach hinten zu verschieben (Drohung mit einem empflindlichen Übel?), um uns zur Überweisung noch nicht fälliger Raten zu nötigen. Fällt so etwas nicht unter 240 StGB?

Freundliche Grüße!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Einen Vertrag nicht zu erfüllen stellt aber noch lange keine (versuchte) Nötigung dar, es ist ggf. ein zivilrechtlicher Vertragsbruch. Daraus ergibt sich ja, daß eine Anzeige sinnfrei ist - Polizei und Justiz mögen es auch wenig, wenn sie sich plötzlich in zivilrechtlichen Kram reinhängen sollen. Sie können ja versuchen, Anzeige zu erstatten: Der Polizist wird ein Gähnen unterdrücken und Ihnen raten, einen Anwalt zu beauftragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das ist sicher richtig, trifft aber den Sachverhalt aus meiner Sicht nicht ganz. Die Wohnbaugesellschaft hat nicht in dem Sinne den Vertrag gebrochen. Sie hat uns dazu gezwungen, eine Leistung aus dem Vertrag vorzuziehen.

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#5
 Von 
danino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wende dich doch für eine erste Rechtsberatung an den Notar, bei dem der Kaufvertrag erstellt wurde. Die dürfte zudem kostenlos sein, er hat ja schließlich schon ne Menge Geld von dir bekommen (oder wird es noch). Soweit mit bekannt ist, gehört es durchaus zu den Aufgaben des Notars, über bei ihm abgeschlossene Verträge Auskunft zu geben und Beratung zu erteilen. Wurde im Kaufvertrag dem Wohnungsunternehmen eine Frist gesetzt, wann spätestens die Übergabe zu erfolgen hat?

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#6
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Hauskaeufer123):
Hallo,
das ist sicher richtig, trifft aber den Sachverhalt aus meiner Sicht nicht ganz. Die Wohnbaugesellschaft hat nicht in dem Sinne den Vertrag gebrochen. Sie hat uns dazu gezwungen, eine Leistung aus dem Vertrag vorzuziehen.


Was immer noch ein zivilrechtliches Problem in Bezug zu dem Kaufvertrag.

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#7
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es gab eine Frist, aber die war sehr großzügig. Wir hätten drei Monate länger warten müssen, bis überhaupt erstmal Verzugszahlungen fällig geworden werden. Eine absolute Frist für die Übergabe gab es nicht.

Ich werde wegen der privatrechtlichen Themas mal einen RA konsultieren; aber offen gesagt ist hier ja praktisch kein finanzieller Schaden entstanden. Wir reden von Zinsverlusten von ca. 5% des Kaufpreises für 3 Monate bei einem Zinsniveau von 0,1 %.

Mir geht es darum, dass die uns so unter Druck gesetzt haben und uns gezwungen haben, sämtliche Raten zu bezahlen, obwohl sie noch nicht fällig waren. So hatten wir auch keine Möglichkeit, noch irgendwelche Zahlungen aufgrund von Mängeln bei der Übergabe einzubehalten.

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#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Hauskaeufer123):
So hatten wir auch keine Möglichkeit, noch irgendwelche Zahlungen aufgrund von Mängeln bei der Übergabe einzubehalten.


Wenn der Kaufvertrag Zahlung vorsieht, ist zu zahlen. Ansonsten greift das Mangelrecht. Sie hätten ja einfach mal fragen können warum die Firma entgegen des Vertrages handelt.

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#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
es gab eine Frist, aber die war sehr großzügig. Wir hätten drei Monate länger warten müssen, bis überhaupt erstmal Verzugszahlungen fällig geworden werden. Eine absolute Frist für die Übergabe gab es nicht.

Ich werde wegen der privatrechtlichen Themas mal einen RA konsultieren; aber offen gesagt ist hier ja praktisch kein finanzieller Schaden entstanden. Wir reden von Zinsverlusten von ca. 5% des Kaufpreises für 3 Monate bei einem Zinsniveau von 0,1 %.

Mir geht es darum, dass die uns so unter Druck gesetzt haben und uns gezwungen haben, sämtliche Raten zu bezahlen, obwohl sie noch nicht fällig waren. So hatten wir auch keine Möglichkeit, noch irgendwelche Zahlungen aufgrund von Mängeln bei der Übergabe einzubehalten.



Es scheint so zu sein, dass Sie einen schlechten Vertrag geschlossen haben (war das Ihr Notar?).

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#10
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe(r) Situla,

natürlich haben wir gefragt, warum wir vorab zahlen sollen, was glauben Sie denn. Die Antwort lautete, dass das Unternehmen vor 5 Jahren mal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, und seitdem immer auf vollständiger Zahlung vor Übergabe besteht (wohl wissend und offen zugebend, dass dies dem Vertragstext widerspricht). Wir haben da mehrfach drüber diskutiert und ich habe klar gesagt, was ich davon halte, die Antwort war lapidar: Wenn Sie einziehen wollen, zahlen Sie halt. Ich habe das vor der letzten Zahlung auch kurz mit einem RA besprochen, dessen Antwort war mehr oder weniger die gleiche: Wenn Sie innerhalb der nächsten zwei Wochen einziehen wollen, zahlen Sie halt. Wir hatten zu dem Zeitpunkt bereits die Wohnung gekündigt und den Umzug beauftragt, da ist nicht mehr so viel zu machen.

Liebe(r) Hamburger,

es handelt sich um eine städtische Wohnbaugesellschaft, die arbeiten mit deren Standardvertrag und deren Notar. Da hatten wir keinen Verhandlungsspielraum. Dass es ein städtisches Unternehmen ist macht m.E. die Sache noch schlimmer.

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#11
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
es handelt sich um eine städtische Wohnbaugesellschaft, die arbeiten mit deren Standardvertrag und deren Notar. Da hatten wir keinen Verhandlungsspielraum. Dass es ein städtisches Unternehmen ist macht m.E. die Sache noch schlimmer.


Als K bestimme ich den Notar, denn ich bezahle ihn auch!

Der Vertragsinhalt wird verhandelt! Dieser Vertragsinhalt ist einseitig (zu Gunsten des VK)!

Man einigt sich auf einen fairen Vertrag od. man kauft nicht!

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#12
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe(r) Hamburger,

soweit die Theorie. In einem Verkäufermarkt, in dem die Kunden Schlange stehen, hat das alles aber leider keinen Bestand.

Bitte nicht falsch verstehen - ich freue mich sehr über das Interesse und die vielen Antworten; allerdings helfen uns die Antworten am meisten , die sich auf die jetzige Situation beziehen und auf die Zukunft gerichtet sind. Hinweise bezüglich was ich vor 6 Monaten besser hätte machen können bringen mich ehrlich gesagt in der heutigen Situation nicht wirklich weiter.

Ich meine aber verstanden zu haben, dass nach Meinung der Foristen der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt ist. Damit ist meine Frage beantwortet.

Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich würde hier eine versuchte Nötigung nicht so pauschal vom Tisch wischen. Wenn z.B. ein Vermieter einer neu zu beziehenden Wohnung das Wohnungsschloss tauscht (und damit den Einzug verhindert), weil ihm plötzlich einfällt, dass er vom Mieter 100% der Mietkaution vor Einzug haben will und nicht -wie ursprgl. vertraglich vereinbart- z.B. 50% und den Rest in z.B. 3 Raten nach Einzug, haben wir definitiv eine Nötigung (bzw. einen Versuch bei entspr. Androhung).

Was soll da groß anders sein, wenn -wie hier- eine Forderung gestellt wird, auf die es (noch) keinen Anspruch gibt und im Weigerungsfalle vertragswidrig mit Zugangsverhinderung (denn das wäre es letztlich) zum Eigenheim gedroht wird?

Nur weil es hier um ein zivilrechtliches Vertragskonstrukt geht, heißt das nicht, dass keine strafrechtliche Nötigung vorliegen kann.

Darum: Ein Anfangsverdacht ist hier allemal gegeben, der bei entsprechender Anzeige zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt. Wie das dann ausgeht ist eine andere Frage, aber ich sehe hier eine vers. Nötigung durchaus als mglw. verwirklich an (um es genau zu beurteilen, müßte man den Vertrag vorliegen haben)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe(r) Streetworker,

danke für diese Einschätzung. Mir liegt auch wirklich etwas an dieser Sache - es scheint mir unwahrscheinlich, dass dieses Vorgehen nur bei uns gewählt wurde, ich vermute dass es System hat. Und ein städtisches Unternehmen darf m.E. nach nicht systematisch Recht brechen. Ich überlege daher weiterhin, Anzeige zu erstatten, da alle meine Appelle an Ehrlichkeit und Rechtstreue nichts bewirkt haben. Eine andere Option wäre ein Schreiben an den Aufsichtsrat, eine weitere die Information der lokalen Presse. Welche hier am erfolgversprechendsten ist (Erfolg wäre für mich hier so definiert, dass diese Praxis in der Zukunft eingestellt wird), ist mir nicht klar.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
...aber offen gesagt ist hier ja praktisch kein finanzieller Schaden entstanden. Wir reden von Zinsverlusten von ca. 5% des Kaufpreises für 3 Monate bei einem Zinsniveau von 0,1 %.


Öhhmmm...

Zitat:
Wir hatten zu dem Zeitpunkt bereits die Wohnung gekündigt und den Umzug beauftragt, da ist nicht mehr so viel zu machen.


Ich sags mal so, Ihr müsst nicht bezahlen, was vertraglich anders geregelt ist und wird euch daraufhin der Einzug verweigert, sind Kosten wie für die Einlagerung der Möbel oder zusätzliche Kosten für die (Not)Unterkunft durchaus ein finanzieller Schaden.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wir hatten, als es hart auf hart kam, im November die Möglichkeit, entweder die Kröte zu schlucken und vor Weihnachten im Eigenheim zu sein, oder voll auf Konfrontation zu gehen und Weihnachten in einer Behelfsunterkunft und eingelagerten Möbeln zu verbringen. Die Kosten hätten wir dann geltend gemacht. Wir haben uns für Möglichkeit 1 entschieden..... mit zusammengebissenen Zähnen.

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Tom Rohwer,

danke auch für diese Einschätzung. Sie wissen vielleicht in so einem Fall aus Erfahrung sofort, was man tun sollte. Ich leider nicht. Bevor ich mich daher für viel Geld an einen RA wende, wollte ich eine Einschätzung ob dies sinnvoll ist, und dies ist ja wohl der Sinn des Forums. Wenn Sie die Beiträge aufmerksam lesen, werden Sie feststellen dass ich keine "Opern quatsche", sondern den Fall beschrieben habe, Fragen gestellt und Fragen beantwortet haben. Und dass ich bereits gestern aufgrund der Einschätzung der Foristen zum Entschluss gekommen bin, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Und ob hier gedroht wird oder nicht, ist ja anscheinend Ansichtssache. Wenn mir jemand sagt: Entweder Du zahlst mir jetzt eine Summe Geld, die mir eigentlich noch nicht zusteht, oder ich halte mich nicht an den Vertrag, ist das für mich mehr als einfach nur eine Mitteilung, sich nicht an den Vertrag halten zu wollen.

Da es aber anscheinend nicht eindeutig ist, werde ich einen RA hinzuziehen. Nochmals danke für alle Ihre Einschätzungen.

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hauskaeufer123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
evtl. ist das Ergebnis der anwaltlichen Beratung für Sie interessant.

1. Der Verdacht auf den Straftatbestand der Nötigung wurde nicht eindeutig verworfen, die Aussicht auf eine Eröffnung der Ermittlungen allerdings gering eingeschätzt. Grund hierfür ist dass eine Verschiebung des Einzugstermin voraussichtlich nicht als "empfindliches Übel" eingestuft werden würde. Zudem wurde eine Strafanzeige als "sehr scharfe" Reaktion im Vergleich zum Delikt gewertet, aber das scheint mir eine eher persönliche Einstellung.

2. Der Vertragsbruch wurde klar bestätigt. Ein finanzieller Schaden ist allerdings praktisch nicht entstanden, also hätte auch eine zivilrechtliche Klage auf Erfüllung (bereits geschehen) oder Schadenersatz (eher im Bagatellbereich) wenig Zweck.

3. Weitere Möglichkeiten, die Vorgehensweise in Zukunft zu unterbinden, wäre eine Information des Aufsichtsrates bzw. eine Lancierung der Vorgänge an die Presse. hier weiß man naturgemäß nicht genau, was dann passieren würde. Wir denken noch darüber nach.


Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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