Ich leide seit längerem an einer Depression.
Daher hätte ich oft keine Lust auf Sex.
Mein ex-Freund ist Sex sehr wichtig und meinte oft es ist ihm zu wenig etc-hat also meine psychische Lage bzw Abhängigkeit ausgenutzt um Sex zu bekommen.direkt gezwungen hat er mich nicht aber indirekt?Kann ich ihn deswegen anzeigen?!
Er wusste dass ich körperlich und psychisch sehr am Ende bin...
Anzeige wg sexueller notigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung setzt voraus, dass die sexuellen Handlungen durch eines der in § 177 Abs. 1 StGB genannten Zwangsmittel abgenötigt werden. Es muss also entweder Gewalt angewendet werden, mit einer Gefahr für Leib oder Leben gedroht werden oder eine schutzlose Lage ausgenutzt werden. Der bloße entgegenstehende Wille genügt also nicht.
Werte Katharina1000,
ich möchte dich davor warnen, irgendwelche Taten oder sonstige Vergehen verschlimmern, oder erfinden zu wollen, um von deinem "Blumentopfattentat" abzulenken.
1. Machst du es damit schlimmer als es bis jetzt schon ist
2. Lenkt das keinesfalls von deiner "Tat" ab, es wären zwei unabhängige Verfahren
3. Würdest du dich erneut strafbar machen
Rache war noch nie ein guter Berater.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich möchte nichts erfinden-es war so.
Deshalb meine Frage hier...
-----------------
""
Wie war es denn?
Er wollte Sex, du hattest keine Lust (Gründe sind unerheblich), hast aber trotzdem mit ihm geschlafen.
Warum?
Was wäre denn passiert, wenn du es nicht getan und einfach nein gesagt hättest?
Mein obiger Beitrag sollte auch keine Unterstellung sein, nur eine Warnung mit Auflistung der möglichen Folgen.
Er sollte zum nachdenken anregen
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
54 Antworten