Hallo Zusammen,
ich habe noch einen Mietvertrag von 1999.
In dem folgendes zur Beendigung des Mietverhätnisses steht:
§12 Beendigung der Mietzeit
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. §9 Abs. (2) bleibt unberührt.
§9 Abs.(2) bezüglich Schönheitsreparaturen ist im Mietvertrag durchgestrichen.
Im Übergabeprotokoll beim Einzug steht noch dass die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist.
Meine Frage:
Was ist unter gesäubert zu verstehen? Was muss bei Auszug genau gemacht werden?
(Decken und Türen streichen, Tapeten entfernen, Teppich entfernen ....)
Hoffe Ihr könnt mir darauf eine Antwort geben.
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Arbeiten bei Auszug
2. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2011 | 18:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten bei Auszug
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2011 | 19:01
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Januar 2011 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:
Was muss bei Auszug genau gemacht werden?
Sauber machen.
Meine Putzfrau macht einmal die Woche sauber, aber das
quote:
Decken und Türen streichen, Tapeten entfernen, Teppich entfernen ....
hat sie dabei noch nie gemacht ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 3. Januar 2011 | 09:35
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
Oh, der Herr Harry hat eine Putzfrau.
quote:
Decken und Türen streichen, Tapeten entfernen, Teppich entfernen hat sie dabei noch nie gemacht
Dann sei bloß froh.
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#4
Antwort vom 3. Januar 2011 | 15:22
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 3. Januar 2011 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Nö, Mutti muss kochen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#6
Antwort vom 3. Januar 2011 | 21:47
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
@blauebine,
wie kommen Sie darauf, dass man bei Überlassung einer "gesäuberten Wohnung" Decken und Türen streichen, Tapeten entfernen, Teppich entfernen o.ä. muss?
Was verstehen Sie denn unter sauber?
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#7
Antwort vom 3. Januar 2011 | 21:54
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
Vielleicht bekommt man ja Decken, Türen, Tapeten und den Teppich anders nicht mehr sauber.
Oder Blauebine stammt aus dem russisch-chinesischen Raum.
Da werden/wurden ja Säuberungen etwas intensiver durchgeführt.
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