Arbeitgeber hat Dokumente gefälscht

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NeumannRobert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber hat Dokumente gefälscht

Guten Tag 123recht community,

vllt haben wir hier den ein oder anderen Experten der sich zu folgendem Sachverhalt Strafrechtlich auskennt.
Ich Probiere das Szenario detailreich wie möglich zu beschreiben.

Arbeitgeber XY hat über Jahre hinweg Azubi Ausbildungsverträge nachträglich bearbeitet

Ich als Azubi habe damals einen Antrag zu Eintragung der Berufsausbildung unterschrieben dieser liegt der örtlichen Handelskammer vor. Dieses Dokument dient auch als Ausbildungsvertrag ( Es wurde nur dieses Dokument von mir bzgl. der Ausbildung unterschrieben)

Dieser Vertrag beinhaltet Urlaubstage, Arbeitszeit sowie 1-3 Lehrjahr Gehalt.

Der Vertrag wurde von meinem Chef sowie mir Unterschrieben mit folgenden Gehaltsdaten:
1 Jahr - 450€
2 Jahr - 500€
3 Jahr - 560€


Dieses von uns beiden Unterschriebene Dokument wurde der Handelskammer zugesandt, die sich daraufhin bei meinem Chef meldete und ihm mitteilte das die Gehaltssätze zu gering sind und eine Eintragung nicht zulässig ist.

Mein Chef hat daraufhin das unterschrieben Dokument OHNE MEINES WISSENS händisch abgeändert
1 Jahr - 550€
2 Jahr - 600€
3 Jahr - 650€

und der Handelskammer übermittelt, die daraufhin das OK und Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses zusprach.

Mein Chef hat mir wissentlich 3 Jahre die Gehälter des Ursprungsvertrags gezahlt und nicht die Gehälter die er abgeändert der Handelskammer übermittelte.

Ich habe mich bei der Handelskammer natürlich schlau gemacht und mir die Kopie des abgeänderten Vertrages besorgt und erfahren das mein Chef diese Aktion mit aktuellen Azubis sowie vergangene Azubis Jahrelang durchgezogen hat.

Es handelt sich hier um mindestens 5 Fälle die mir bekannt sind und den entsprechenden Personen.

Fakten Zusammenfassung:

Chef ändert nachträglich Dokument zu Eintragung eines Ausbildungsverhältnis ab ( Gehalt erhöht nach Forderung der Handelskammer )
Chef teilt die Änderung dem Azubi nicht mit
Chef zahlt weiterhin den Alten Betrag und nicht den reklamierten Mindestbetrag der Handelskammer
Aktion betrifft mindestens 5 Azubis über einen Zeitraum von 7 Jahren.


Meine Frage:
Mit welchen Strafen kann dieser Mann rechnen der Wissentlich über 7 Jahre hinweg diese Dokumente nachträglich abgeändert hat um sich einen Profit daraus zu machen!

Welche Chancen besitze ich, den Betrag des Ausbildungsverhältnis der der Handelskammer vorliegt nachträglich noch zu erhalten?


Vorab vielen Dank

-- Editiert von NeumannRobert am 04.01.2018 08:54

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

§263 StGB (Betrug) dürfte wohl erfüllt sein:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und zwar IMHO ein "besonders schwerer Fall", da gewerbsmäßig und fortgesetzt.

Dafür wäre dann der Strafrahmen 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe

In Tateinheit mit §267 (Urkundenfälschung)
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

wird dann klar, dass das sehr sicher kein Kavaliersdelikt ist. Abgerundet wird das Ganze dann sehr wahrscheinlich mit einem Verstoß gegen § 266a (Mindestlohnverstoß).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NeumannRobert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@little-beagle

vielen Dank für die schnelle Antwort.

bezogen auf die Freiheitsstrafe - kann diese auch als Bewährung auferlegt werden?

Ich gehe davon aus das dass Gericht wenn es so weit kommen sollte diesen Vorgang immer Individuell behandelt?

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#3
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Eine Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern sie 2 Jahre nicht übersteigt.

Bei mehreren Einzeltaten, die zusammen abgeurteilt werden, wird eine Tat- und Schuldangemessene Gesamtstrafe gebildet, wobei die Mindeststrafe (zum Beispiel beim gewerbsmäßigen Betrug 6 Monate) erhöht wird.

Richtig, dass Gericht entscheidet diesen Vorgang individuell im Rahmen der Hauptverhandlung.
Es fließen hierbei noch zahlreiche Faktoren ein (z.B. Sozialprognose, Vorstrafen, Nachtatverhalten...)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Welche Chancen besitze ich, den Betrag des Ausbildungsverhältnis der der Handelskammer vorliegt nachträglich noch zu erhalten?


Sehr gute!

Darüber hinaus hat er ebenfalls zu geringe Sozialabgaben abgeführt und wg. der Verstöße gegen das BBiG kann ihm die Eignung zum Ausbilden entzogen werden - das muss die Kammer bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich bin nicht sicher; aber warum sollte der Fragende das Geld bekommen? Er hat doch Anspruch auf das, was vertraglich vereinbart war, und dies auch erhalten, oder nicht?

PS: Ich sehe gerade, die Gehälter seien zu gering gewesen. Dann hat man freilich wirklich gute Chancen..

-- Editiert von Droitteur am 04.01.2018 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

In der Ausbildung verhält sich das anders, als in normalen Arbeitsverhältnissen,

Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) schreibt zwingend eine "angemessene Vergütung" vor (§17). Was mit dieser Angemessenheit gemeinst ist, hat das BAG in einem Urteil präzisiert.

Kurz zusammengefasst: Ausbildungsvergütungen, die um mehr als 20% von tariflichen Werten abweichen, sind rechtlich nicht zulässig. Solche Absprachen berechtigen auch nach der Beendigung der Ausbildung noch zu entsprechenden Nachforderungen durch den ehemaligen Azubi. Hier hatte die Kammer damals wohl festgestellt, dass die Vergütung diese 20 % unterschritten hat und die höheren Beträge gefordert.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NeumannRobert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich bin nicht sicher; aber warum sollte der Fragende das Geld bekommen? Er hat doch Anspruch auf das, was vertraglich vereinbart war, und dies auch erhalten, oder nicht?

PS: Ich sehe gerade, die Gehälter seien zu gering gewesen. Dann hat man freilich wirklich gute Chancen..

-- Editiert von Droitteur am 04.01.2018 13:32


Laut Aussage der Handelskammer wäre es nie zu einem Ausbildungsverhältnis gekommen wenn der Arbeitgeber den Antrag nicht mit den gefälschten Zahlen übermittelt hätte.

Er hätte mir die Ausbildung verweigern müssen oder eben mit den genannten gefälschten Zahlen genehmigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Laut Aussage der Handelskammer wäre es nie zu einem Ausbildungsverhältnis gekommen wenn der Arbeitgeber den Antrag nicht mit den gefälschten Zahlen übermittelt hätte.
Er hätte mir die Ausbildung verweigern müssen oder eben mit den genannten gefälschten Zahlen genehmigen.


Nicht ganz: Die Kammer hätte die Eintragung verweigern müssen (ihre Aufgabe in der Berufsausbildung ist die Überwachung der Einhaltung des BBiG). Eine "Nichteintragung" durch die Kammer macht den Vertrag nicht nichtig, ungültig oder ähnliches.
Wenn ein Vertrag geschlossen ist, müssen beiden Parteien ihn erfüllen. Wäre der AG nicht bereit gewesen, die Vergütung anzupassen, hätte er wiederum gegen das BBiG verstoßen, das ihn dazu verpflichtet, den Vertrag spätestens vor Beginn der Ausbildung eintragungsfähig vorzulegen.

Dein AG muss immer eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen, auch dann, wenn du freiwillig mit weniger zufrieden gewesen wärst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Aktion betrifft mindestens 5 Azubis über einen Zeitraum von 7 Jahren. Dann ist zum Teil schon Verjährung eingetreten, da Betrug und Urkundenfälschung nach jeweils 5 Jahren verjähren.
Verstoß gegen § 266a (Mindestlohnverstoß) Nö, § 266a befaßt sich mit der Nichtabführung der AN-Anteile zur Sozialversicherung. Das verjährt auch nach 5 Jahren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von muemmel am 04.01.2018 15:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NeumannRobert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aktion betrifft mindestens 5 Azubis über einen Zeitraum von 7 Jahren. Dann ist zum Teil schon Verjährung eingetreten, da Betrug und Urkundenfälschung nach jeweils 5 Jahren verjähren.
Verstoß gegen § 266a (Mindestlohnverstoß) Nö, § 266a befaßt sich mit der Nichtabführung der AN-Anteile zur Sozialversicherung. Das verjährt auch nach 5 Jahren.


Vielen Dank für diese Information. Aktuell sind es dann 3 aktuelle Azubis und 3 bereits ausgelernte Azubis die noch infrage kommen würden.

Die wichtigste Frage wäre ob bei einer solchen Anzahl + über längere Zeit geplanten Aktion wirklich eine Strafe zu Stande kommt die NICHT auf Bewährung ausgelegt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Die wichtigste Frage wäre ob bei einer solchen Anzahl + über längere Zeit geplanten Aktion wirklich eine Strafe zu Stande kommt die NICHT auf Bewährung ausgelegt werden kann. Das wird wohl niemand seriös vorhersagen können, zumal Faktoren mit hereinspielen, die wir nicht kennen (siehe Antwort Nr. 3).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Klar, klar. Ich hatte vor einer Weile mit einem Fall zu tun, der laut Vereinbarung 0 Euro Vergütung vorsah. War wohl gar nicht unüblich in bestimmten Bereichen der Gesundheitsbranche.. Das Unternehmen war auch erst ziemlich verbissen; vor Gericht hat sich das dann geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Die wichtigste Frage wäre ob bei einer solchen Anzahl + über längere Zeit geplanten Aktion wirklich eine Strafe zu Stande kommt die NICHT auf Bewährung ausgelegt werden kann.


Auch ich bin natürlich kein Hellseher, dennoch wage ich zu behaupten, dass wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe herauskommt. Ich würde nicht einmal ausschließen, dass es hier zu einer wenn auch hohen Geldstrafe kommt.

0x Hilfreiche Antwort

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