Arbeitgeber zieht steuerfreien Sachbezug (Gutschein) wieder vom Nettogehalt ab - richtig so?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2018 17:51:00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zieht steuerfreien Sachbezug (Gutschein) wieder vom Nettogehalt ab - richtig so?

Guten Tag,

um das Weihnachtsgeschäft im Dezember zu bewältigen, wurden wir Mitarbeiter von unserem Chef gebeten eine Samstagsschicht einzulegen. Als Anreiz dafür sollte es zusätzlich zum Grundgehalt steuerfreie Shopping-Gutscheine in Höhe des Freibetrags von 44 Euro geben.
Die Gutscheine haben wir noch vor Weihnachten erhalten.
Auf der Dezember-Abrechnung war dann bei den Bruttobezügen der Gutschein-Sachbezug in Höhe von 44 Euro mit dem Vermerk "steuerfrei" aufgeführt. Jedoch werden mir eben diese 44 Euro unten auch wieder von meinem Nettoverdienst abgezogen.
Auf Nachfrage bei der zuständigen Fachkraft bei uns argumentiert die Person so:

"doch ist schon richtig so.

Du hast den Gutschein ja bekommen. Sprich du hast oben einen steuerfreien (netto) Bezug über 44 € und unten einen netto-Abzug über 44€. Kommt auf Plus/Minus 0 raus.
Sprich, die Abrechnung würde in Summe auch ohne den Gutschein identisch sein.
Und den Gutschein hast du ja bekommen.

Also effektiv ist es ein netto-Bezug über 22 €"


Meiner Meinung nach kommt es eben nicht auf Plus-Minus-0-raus, denn der Sachbezug ist ein Bonus, den ich auch erhalten habe, jedoch dürfte er mir dann doch nicht mehr vom Netto-Verdienst abgezogen werden, oder?

So bringt mir der Gutschein doch im Endeffekt nichts.

Wer ist hier im Recht?

Vielen Dank schon mal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Du hast den Gutschein ja bekommen. Sprich du hast oben einen steuerfreien (netto) Bezug über 44 € und unten einen netto-Abzug über 44€. Kommt auf Plus/Minus 0 raus.


Diese Aussage ist korrekt.

Zitat:
Also effektiv ist es ein netto-Bezug über 22 €"


Wie kommst Du darauf?

Zitat:
So bringt mir der Gutschein doch im Endeffekt nichts.


Wie kommst Du darauf? Du hast einen Gutschein über 44€ bekommen und die 44€ hast Du auch effektiv bekommen.

Zitat:
Wer ist hier im Recht?


Der Arbeitgeber.

Du selbst scheinst gerade ein "Brett vor dem Kopf" zu haben.

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#2
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das ist richtig. Du hast den Gutschein ja bekommen. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet diesen Sachbezug auf Deine Lohnabrechnung zu setzen. Somit erhöht dieser Deine Bruttobezüge um 44 Euro. Da darauf keine Abzüge entfallen, wird auch Dein Nettobezug um 44 erhöht. Da Du aber diese 44 Euro schon erhalten hast, muss er sie von Deinem Netto wieder abziehen, sonst würdest Du ja nochmal 44 Euro ausgezahlt bekommen.

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#3
 Von 
fb502616-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber durch das höhere Brutto hat der Arbeitnehmer höhere Steuer- und SV-Abzüge. Es kommt also nicht auf +/- 0 heraus. Siehe auch https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lohn-gehalt/sachbezug.php

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Aber durch das höhere Brutto hat der Arbeitnehmer höhere Steuer- und SV-Abzüge. Es kommt also nicht auf +/- 0 heraus. Siehe auch https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lohn-gehalt/sachbezug.php


Der Gutchein ist ja eben steuerfrei belassen worden.

Zitat:
Auf der Dezember-Abrechnung war dann bei den Bruttobezügen der Gutschein-Sachbezug in Höhe von 44 Euro mit dem Vermerk "steuerfrei" aufgeführt

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#5
 Von 
basty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Geheimnis ist, wenn du den Sachbezug nicht bekommen würdest (+-0) würdest du die entsprechende Sache entweder selbst bezahlen (-x) oder hättest die Sache eben nicht.

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