Arbeitserlaubnis für ausländische Lebenspartnerin ohne/mit Heirat?

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anispashir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitserlaubnis für ausländische Lebenspartnerin ohne/mit Heirat?

Hallo ihr lieben 123rechtler/innen!

Ich hatte mich schonmal ein wenig in die Materie eingelesen und stets nur Artikel bezüglich der Situation für die Ehegatten von Menschen mit bestehender Arbeitserlaubnis gefunden und war nicht sicher, ob und wie diese auch in unserer Situation Anwendung finden.

Situation:

Ich: 30 Jahre, deutscher Staatsbürger, französischer Staatsbürger, berufstätig mit geregeltem Auskommen und 80+ qm Wohnung, ausreichend Platz für 2.

Sie: 28 Jahre, südafrikanische Staatsbürgerin, amerikanische Staatsbürgerin, Großeltern väterlicherseits sind Niederländische Staatsbürger. Kein akademischer Grad oder Hochschulabschluss ( Associate/Bachelor/Master ).

Wir leben seit 2016 in einer Beziehung, seit August 2016 leben wir zusammen, aber in Thailand und wir sind nicht verheiratet.

Im September 2017 bin ich arbeitsbedingt zurück nach Deutschland und wir möchten gerne wieder zusammen leben.

---
Sie ist Grafikerin ( 2D/3D/Animation für Spiele etc. ) mit 5 Jahren Berufserfahrung.
Sie hat ein Stellenangebot als Grafikerin in Berlin, wo ich auch lebe.

---
Was müssen wir tun, um ihr eine Arbeitserlaubnis zu ermöglichen? Müssten wir heiraten oder ginge es auch ohne?


Vielen Dank für eure Zeit und Antworten!

-- Editiert von Anispashir am 08.01.2018 15:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13981x hilfreich)

Direkt eine Anfrage weiter unten ist genau diese Frage erschöpfend beantwortet worden. Vielleicht mal da einlesen?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anispashir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin durch alle 63 Beiträge in dieser Rubrik gegangen bevor ich diesen Beitrag geschrieben habe. Inwieweit die Frage https://www.123recht.net/Optionen-fuer-Nicht-EU-Buerger-in-Deutschland-(Arbeit,-Ausbildung)-__f531066.html identisch mit meiner sein soll ist mir nicht klar, inwieweit die dort vorliegenden Antworten hinreichend meine Fragestellung befriedigen ist für mich nicht ersichtlich.

- ob Berufserfahring eine Rolle spielt? Keine Auskunft.
- ob wir heiraten müssten oder ob es andere Möglichkeiten gibt? Keine Auskunft.
- was müssten wir tun, wenn wir eine Heirat in Betracht zögen um für sie eine Arbeitserlaubnis zu erhalten? Keine Auskunft.
- spielen die anderen angegebenen Daten irgendeine Rolle? Keine Auskunft.

wirdwerden, du scheinst auf diesem Forum sehr aktiv zu sein, mit fast 40% hilfreichen Beiträgen, das ist klasse, aber Beiträge im Sinne von "Such bitte woanders!" sind allgemein niemals hilfreich. Vielleicht hast du ja aber auch einen hilfreichen Hinweis für uns?

Wenn nicht, vielleicht hat ja wer anderes noch eine hilfreiche Antwort. Wenn ich dazu andernorts noch etwas interessantes neues herausfinde, teile ich das natürlich auch hier für die Nachwelt. Danke.


-- Editiert von Anispashir am 08.01.2018 18:04

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Was müssen wir tun, um ihr eine Arbeitserlaubnis zu ermöglichen? Müssten wir heiraten oder ginge es auch ohne? Heirat = Arbeitserlaubnis. Keine Heirat = Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nur in Mangelberufen.
Sie hat ein Stellenangebot als Grafikerin in Berlin, wo ich auch lebe. Dann folgt die Vorrangprüfung, d. h., der AG muß beweisen, daß er keinen dt. oder EU-Arbeitslosen für diese Stelle findet. Ausgenommen davon sind Berufe in der "Positivliste", u. a. Programmierung und Softwareentwicklung. Es könnte also auf diesem Wege klappen. https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai447048.pdf

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

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