Arbeitslosengeld nach Aussteuerung

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Aussteuerung

Hallo,
ich bin seit längere Zeit au und werde am 18.01.2016 ausgesteuert. Schon Ende Oktober 2015 habe ich mich diesbezüglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Dort bekam ich jede Menge Unterlagen bzgl. Schweigepflichtsenbindung der Ärzte, Gesundheitsbogen etc. Ich habe alles nach gutem Gewissen ausgefüllt und auch ärztliche Unterlagen besorgt. Diese wollte ich beim Termin im November 2015 abgeben. Der Sachbearbeiter gab mir bei der Agentur für Arbeit ein Schreiben, worin stand, dass ich meine derzeitige Beschäftigung (ich stehe noch in einem Arbeitsverhältnis) nicht ausüben kann, aber dass ich mich der Agentur für Arbeit mit einem Leistungsumfang ab 15 Std. zur Verfügung stelle. Der Sachbearbeiter meinte, er bräuchte meine Unterlagen erstmal nicht. Zwischenzeitlich war ich auch beim Arbeitsvermittle, der mehrmals nachbohrte, ob ich immer noch au geschrieben sei. Das war Ende November. Nun sitze ich hier vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld und weiß nicht, was ich bei einigen Punkten ausfüllen soll. Ich werde voraussichtlich weiterhin für mein jetzges Arbeitsverhältnis au sein. Aber was fplle ich bei der Frage 2d aus: Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben seit......bis.
Auch die Frage 2e macht mir Probleme: Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken: ja oder nein
Wenn ja: Gesunheitliche Gründe. bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen: ja oder nein
Ich bin total verwirrt, weil ich ja schon dem Sachbearbeiter unterschrieben habe, dass ich meine jetzige Tätigkeit nicht ausüben kann, mich aber der Agentur für Arbeit mit einem Leistungsumfang ab 15 Std. zur Verfügung stelle.
Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir dabei helfen könnte, was ich nun beim Antrag auf Arbeitslosengeld ankreuzen soll.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Aber was fplle ich bei der Frage 2d aus: Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben seit......bis.

Sie schreiben da den Beginn der AU rein und hinter bis: dürfen Sie auch ein ? einfügen und der Vollständigkeit halber das Enddatum der aktuellen Krankschreibung.
Zitat:
Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken: ja oder nein

Sie sind beim jetztigen AG au geschrieben. Da es ja offensichtlich Gründe gibt, die gesundheitlicher Natur sind und Sie an der Ausübung der Berufstätigkeit hindern scheint hier ein ja ganz richtig.
Zitat:
Wenn ja: Gesunheitliche Gründe. bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen: ja oder nein

Da hat man keine wirkliche Wahl, entweder man arbeitet mit oder man ist raus. HIer gibt es nur das ja.

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, altona01. Ich habe Ihren Rat beherzigt. Ich habe noch eine Frage. Es liegen mir Informationen vor, dass ich dem Arbeitsamt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen darf, da ich dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ist das korrekt? Meine Sozialberaterin meinte, ich solle mich diesbezüglich noch einmal mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit besprechen.

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