Arbeitslosengeld nach Erzeihungsurlaub

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
EnricoR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Erzeihungsurlaub

Hallo zusammen,

ich habe das Forum nach geeigneten Beiträgen erfolglos durchsucht. Nun möchte ich mein Problem Euch vorstellen, um evtl. eine Lösung zu erhalten:
Ich (Mutter eines fast 3 Jahre alten Sohnes) habe bei meinen alten Arbeitgeber einen Erziehungsurlaub von 3 Jahren genommen. Nun bin ich in der Zwischenzeit in eine andere Stadt gezogen (ca. 80 km von der alten Arbeitsstelle). Da nun bald die 3 Jahre Erziehungsurlaub vorbei sind, möchte ich mich gern nach dem Erziehungsurlaub arbeitslos melden. Ich würde auch eine Halbtagsstelle annehmen, da mein Sohn vormittags im Kindergarten ist. Da ich evtl. keine Stelle in den nächsten 2 Monaten bekomme und ich keine Möglichkeit habe die Halbtagsstelle bei meinem alten Arbeitgeber anzutreten, da ich keine Möglichkeit habe die 160km jeden Tag mit dem Auto oder Zug zurückzulegen.
Bitte berichtigt mich, aber ich sehe dies so:
1.) Wenn ich nach dem Erziehungsurlaub zu Arbeitsamt gehe, bekomme ich kein Arbeitslosengeld (3 Monate Sperre), da mir ja eine Stelle bei meinem alten Arbeitgeber zur Verfügung steht.
2.) Sollte ich nach dem Erziehungsurlaub bei meinem alten Arbeitgeber kündigen, bekomme ich auch eine Sperre
3.) Der Arbeitgeber darf mich nicht im Erziehungsurlaub kündigen.
4.) Was ist aber, wenn ich im Erziehungsurlaub kündige ??
5.) Bzgl. Krankenversicherung: Ich kann mich nicht bei meinem Mann "Familien versichern".

Für Anregungen bin ich wirklich sehr dankbar.

Gruss
Nicole

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Nicole, wenn du selber kündigst bekommst du auch eine Sperre. Wieso geht familienversichern beim Mann nicht?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EnricoR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,

mein Mann ist Privatversichert.
Da möchten wir die zusätzlichen Beiträge nicht ausgeben. Irgendwie habe ich ja auch schon 8 Jahre gearbeitet und war nie arbeitslos.

Gruss
Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
erdzíege
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir war es so, das mein AG mir sofort nach der Elternzeit gekündigt hat (auf meinen Wunsch hin) und ich freigestellt wurde. So bekam ich nochmal 6 Wochen Gehalt von ihm und keine Sperre beim AA, war weiterhin bei meiner gesetzl. KV versichert... Vielleicht lässt Dein alter AG mit sich reden, wenn Du ihm Dein Problem schilderst.

Wenn Du in der Elternzeit kündigst, bekommst Du ja auch erstmal die Sperre, wobei Du diese Zeit dann ggf. noch mit Erziehungsgeld sofern Du welches bekommst, überbrücken kannst. Macht aber ansonsten keinen Unterschied ob in oder nach der Elternzeit... evtl. noch für die Rentenversicherung, aber da kenn ich mich nich so aus mit.

Gruss
ziege

0x Hilfreiche Antwort

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