Arbeitszeit - Tarifvertrag

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitszeit - Tarifvertrag

Hallo,
wer kann mir sagen was gilt?
- Im Arbeitsvertrag (Standard-Vordruck) ist keine regelmäßige Arbeitszeit
angekreuzt bzw. eingetragen...
- In der Grundsatzvereinbarung bzw Tarifvertrag steht: regelmäßige Arbeitszeit ist DURCHSCHNITTLICH JÄHRLICH 40 Std /wöchentlich.
Kann der AG nun verlangen anstelle von 5 Arbeitstagen plus 2 Tage frei, wie bei Einstellung mündlich besprochen...
jetzt ständig 6 Arbeitstage plus 1 Tag frei verlangen? , restliche freie Tage nur bei Schichtabsagen bzw. mit Antragstellung...AG meint jetzt, gearbeitet wird die Arbeitszeit DURCHSCHNITTLICH / Jahr....dass muß nicht immer 40 Std sein, solange der jährliche Durchschnitt stimmt...
Hat er Recht?





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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

6 Arbeitstage ist gesetzlich zulässig.
Nur der Ausgleichszeitraum ist zu lang, ein halbes Jahr ist dafür vorgesehen.

http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort9817_174.html

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn die zusage 5 tage arbeit und 2 tage frei nicht schriftlich als zusatzvereinbarung festgehalten ist, hast du schlechte karten. das direktionsrecht sieht vor, dass der AG bestimmt, wann und wo du deine leistung zu erbringen hast. natürlich sinkt der tägliche durchschnitt, wenn die wochenarbeitszeit sich auf mehr tage verteilt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

was steht den noch zusätzlich im tarif/arbeitsvertrag zu überstunden bzw. mehrarbeit
müsste doch auch etwas geregelt sein.......

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#4
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja, dann ist das wohl beim normalen Arbeiter so...
die abteilungsleiter und die Büros haben alle eine 5 Tage woche und 2 Tage frei...nur wir im Dienstleistungsbereich anscheinend nicht...eigentlich komisch, wenn man bedenkt, dass die anderen ja mit den gleichen Vereinbarungen arbeiten müßten...der BR ist bei uns, wie solls auch anders sein, ein AG BR!
Was die Überstunden betrifft, müßten diese lt. Gesetz bzw. laut MTV mind. 1 Tag vorher angekündigt werden...ja ja in der Theorie vielleicht...
wie gesagt...in der Praxis kommt dann der nächste Vorgesetzte und "befiehlt"
kurzfristig länger da zu bleiben...wer nicht bleibt wird schief angesehen oder
bekommt es dann beim nächsten Termin "aufs Brot geschmiert"...
Ich glaube einfach, dass wenn uns nicht einmal ein BR zur Seite steht,dass wir momentan als AN anscheinend alles hinnehmen müssen...
ich persönlich habe ein paarmal eas gesagt...das Resultat sah ich dann bei meiner nächsten Beförderungsmöglichkeit...

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#5
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

wenn du laut TV/AV überstunden/mehrarbeit leisten musst, nützt dir ja diese regelung mit den 40h regelmässiger jahresdurchschnittswochenarbeitszeit (puhh..;-)) relativ wenig..........

der BR wäre in der mitbestimmung bezüglich der arbeitszeit , wenn der aber nicht will (oder nicht kann, weil er keine ahnung hat) könntest du ihm im frühjahr 2010 bei den nächsten neuwahlen die quittung geben (und vielleicht selber kandidieren und das ganze besser machen??)

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