Hallo zusammen,
ich habe mich zusammen mit 3 Kolleginnen zu einer Fortbildung angemeldet, welche uns von unserer Chefin nahegelegt wurde. Wir wurden jedoch nicht zur Teilnahme verpflichtet. Die Fortbildung geht insgesamt 6 Tage von 9 bis 19 Uhr. Nun sagte (nachdem wir uns angemeldet hatten) unsere Chefin, dass wir uns lediglich unsere reguläre tägliche Arbeitszeit für diese Tage aufschreiben dürfen. Wir haben alle Stellen mit unterschiedlichen Stundenanteilen. Sprich: wir nehmen alle an derselben Fortbildung teil, haben den selben Zeit- und Arbeitsaufwand, Person A bekommt hierfür 4 Std. täglich, Person B 5 Stunden, Person C 6,5 Stunden und Person D 8 Stunden als Arbeitszeit angerechnet.
Ist dies so richtig? Wir sind nach TV-L angestellt. Im TV-L habe ich gelesen, dass Zeiten von vereinbarten Fortbildungen als Arbeitszeit gelten. Ebenso dass Teilzeitbeschäftigte diesbezüglich nicht benachteiligt werden dürfen. Meine Chefin meint, dies sei nur bei angeordneten Fortbildungen der Fall, also nur dann sei die gesamte Fortbildungszeit als Arbeitszeit zu sehen. Eine individuelle Vereinbarung bezüglich möglicher Eigenleistungen (z.B. Zeit) gab es vor der Anmeldung nicht.
Wie ist es denn richtig? Zählt die gesamte Dauer der Fortbildung als Arbeitszeit oder tatsächlich nur der persönliche tägliche Stundenanteil entsprechend der Teilzeitbeschäftigung?
Vielen Dank für Eure Antworten!!
-- Editiert von weiß_nicht_weiter am 13.03.2018 20:10
Arbeitszeit während Fortbildung TV-L
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Chefin meint, ....
.... und Chefin liegt richtig. Zwar hat sie euch die Teilnahme 'nahegelegt', also empfohlen, aber es ist doch eine freiwillige Angelegenheit und immerhin seid ihr für die Teilnahme freigestellt. Dass sich das nicht 1:1 ausgeht, ist dann wohl tolerabel.
Ihr habt hoffentlich euren Spaß bei der Schulung und auch euren Zugewinn an Kenntnissen.
Sehe ich auch so:
Eine Anrechnung von Arbeitszeit über die persönliche Soll-Arbeitszeit hinaus (= Überstunden) setzt voraus, dass die zusätzliche Arbeit vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Daran scheint es hier zu fehlen.
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Das hat wenig mit angeordnet zu tun oder nicht. Es wird schlicht eine Dienstvereinbarung geben, in der das geregelt ist. In mir bekannten Fällen gilt, dass bei mehrtägigen Fortbildungen An- und Abreisetag nach IST und die dazwischenliegenden Tagen nach SOLL gebucht werden. Mal so als Beispiel.
Es könnte durchaus auch eine Betriebsvereinbarung zu der Frage existieren. Hier sollte die Personalvertretung/der Betriebsrat gefragt werden, der müßte die Antwort kennen.
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