Arbeitszeit während Fortbildung TV-L

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeit während Fortbildung TV-L

Hallo zusammen,

ich habe mich zusammen mit 3 Kolleginnen zu einer Fortbildung angemeldet, welche uns von unserer Chefin nahegelegt wurde. Wir wurden jedoch nicht zur Teilnahme verpflichtet. Die Fortbildung geht insgesamt 6 Tage von 9 bis 19 Uhr. Nun sagte (nachdem wir uns angemeldet hatten) unsere Chefin, dass wir uns lediglich unsere reguläre tägliche Arbeitszeit für diese Tage aufschreiben dürfen. Wir haben alle Stellen mit unterschiedlichen Stundenanteilen. Sprich: wir nehmen alle an derselben Fortbildung teil, haben den selben Zeit- und Arbeitsaufwand, Person A bekommt hierfür 4 Std. täglich, Person B 5 Stunden, Person C 6,5 Stunden und Person D 8 Stunden als Arbeitszeit angerechnet.
Ist dies so richtig? Wir sind nach TV-L angestellt. Im TV-L habe ich gelesen, dass Zeiten von vereinbarten Fortbildungen als Arbeitszeit gelten. Ebenso dass Teilzeitbeschäftigte diesbezüglich nicht benachteiligt werden dürfen. Meine Chefin meint, dies sei nur bei angeordneten Fortbildungen der Fall, also nur dann sei die gesamte Fortbildungszeit als Arbeitszeit zu sehen. Eine individuelle Vereinbarung bezüglich möglicher Eigenleistungen (z.B. Zeit) gab es vor der Anmeldung nicht.
Wie ist es denn richtig? Zählt die gesamte Dauer der Fortbildung als Arbeitszeit oder tatsächlich nur der persönliche tägliche Stundenanteil entsprechend der Teilzeitbeschäftigung?
Vielen Dank für Eure Antworten!!

-- Editiert von weiß_nicht_weiter am 13.03.2018 20:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Chefin meint, ....

.... und Chefin liegt richtig. Zwar hat sie euch die Teilnahme 'nahegelegt', also empfohlen, aber es ist doch eine freiwillige Angelegenheit und immerhin seid ihr für die Teilnahme freigestellt. Dass sich das nicht 1:1 ausgeht, ist dann wohl tolerabel.
Ihr habt hoffentlich euren Spaß bei der Schulung und auch euren Zugewinn an Kenntnissen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Sehe ich auch so:
Eine Anrechnung von Arbeitszeit über die persönliche Soll-Arbeitszeit hinaus (= Überstunden) setzt voraus, dass die zusätzliche Arbeit vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Daran scheint es hier zu fehlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Das hat wenig mit angeordnet zu tun oder nicht. Es wird schlicht eine Dienstvereinbarung geben, in der das geregelt ist. In mir bekannten Fällen gilt, dass bei mehrtägigen Fortbildungen An- und Abreisetag nach IST und die dazwischenliegenden Tagen nach SOLL gebucht werden. Mal so als Beispiel.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es könnte durchaus auch eine Betriebsvereinbarung zu der Frage existieren. Hier sollte die Personalvertretung/der Betriebsrat gefragt werden, der müßte die Antwort kennen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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