Arbeitszeiten (Arbeitszeitflexibilitat)

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)
Arbeitszeiten (Arbeitszeitflexibilitat)

Muss mein Arbeitgeber Deutlich machen wenn er die 45 Std. anwendet oder muss ich einfach davon ausgehen das er sie immer anwendet ?
Es geht wegen die Minus/Plus Stunden Jahresende.
Habe ein Festlohn !

! oder wie muss ich das sehen !


2

Zitat:
. Der Arbeiter arbeitet wie vereinbart. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt, ausschließlich der Pausen 40 Stunden . Die individuelle Aufstellung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Regelungen. Die Regelarbeitszeit von 40 Stunden kann aufArbeitgeberanordnung auf bis zu 32 Stunden verkürzt und bis auf 45 Stunden verlängert werden (Arbeitszeitflexibilitat)


Zitat:
3. Faktoren, die die individuelle Arbeitszeit beeinflussen können, sind: - Schulungstermine - Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen - Abbau von Mehrarbeitszeiten und Urlaubsplanung - Persönliche und private Erfordernisse


-- Editiert Oh-Leut82 am 12.01.2015 19:20

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Muss mein Arbeitgeber Deutlich machen wenn er die 45 Std. anwendet oder muss ich einfach davon ausgehen das er sie immer anwendet ?

1. ja, 2.nein
weil:
quote:
Die Regelarbeitszeit von 40 Stunden kann aufArbeitgeberanordnung auf bis zu 32 Stunden verkürzt und bis auf 45 Stunden verlängert werden (Arbeitszeitflexibilitat)



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#2
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

also muss er sichtbar machen wenn er auf 45 std. geht ?

Wie rechne ich meine überstunden ? ab 40 std. oder 45 std. ?

ich verstehe nicht was meine grundstunden sind ! bzw. ab wann zählen meine überstunden ab 40 oder 45 std.

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#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
also muss er sichtbar machen wenn er auf 45 std. geht ?

ja
wie geschrieben: auf anordnung (nennt sich direktionsrecht) mündlich, schriftlich, per aushang

quote:
Wie rechne ich meine überstunden ? ab 40 std. oder 45 std. ?

aufgrund der vorliegenden informationen m.e ab 45 std.

unterliegt der betrieb bzw. der arbeitsvertrag tariflichen vereinbarungen ?

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#4
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
unterliegt der betrieb bzw. der arbeitsvertrag tariflichen vereinbarungen ?

keine ahnung sind ein kleinbetrieb... 5 monteure und max. 4 pers. im büro teils teilzeit. davon chef & chefin.

also gehe ich davon aus der er immer die 45 std. annimmt. (richtig)

ich habe nie eine aussage bekommen des er jetzt die 45 std. annimmt.
ich bin immer von 40 std. ausgegangen...

Der Grund sind die Minus/Plus stunden... deshalb frage ich !!!

Fakten:

1. der chef kann die 45 std. anwenden muss aber bescheidgeben (ja/nein)

2. oder ich muss immer mit 45 std. rechnen ! sprich ab 45std. überstunden! (ja/ Nein)

3. wozu dann die 40 std. ?

4. wo nach wird dann mein festgehalt gezahlt ? 40 std. ? oder 45 std.

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#5
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

oh mein lieber )-;

quote:
keine ahnung sind ein kleinbetrieb

"keine ahnung" iss ne denkbar schlechte voraussetzung um seine rechte einzufordern

quote:
also gehe ich davon aus der er immer die 45 std. annimmt

was steht denn auf der lohnabrechnung ?
wie werden die arbeitszeiten erfasst?
gibt es ein arbeitszeitkonto?

quote:
Der Grund sind die Minus/Plus stunden... deshalb frage ich !!!

s.o.

quote:
bescheidgeben


wenn der chef sagt: "aufgrund der auftragslage wird in den nächsten x Wochen 5 std mehr gearbeitet" sollte das reichen. (insbesondere in einem "kleinbetrieb)

quote:
oder ich muss immer mit 45 std. rechnen

nein

quote:
wozu dann die 40 std.

mindestarbeitszeit

quote:
wo nach wird dann mein festgehalt gezahlt ?

das steht sicherlich im arbeitsvertrag, ansonsten auch hier "verstetigtes entgelt" dh. arbeitszeitkonto + bzw. - stunden

quote:
Es geht wegen die Minus/Plus Stunden Jahresende.

arbeitszeitkonto ?

quote:
Zitat:3. Faktoren, die die individuelle Arbeitszeit beeinflussen können, sind: - Schulungstermine - Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen - Abbau von Mehrarbeitszeiten und Urlaubsplanung - Persönliche und private Erfordernisse


tolle klausel (s. § 307 bgb)





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#6
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir haben ein Zeitkonto, sind ein Kleinbetrieb.
Es gibt kein Tarif.
Auf mein Lohnzettel Monatsende Steht keine Stundenangabe.
Weder Bezahlte Std. Noch Überstunden sind vermerkt!
Müssen den die Std. Auf dem Lohnzettel stehen?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ich verstehe den Sachverhalt so:
Der Normalfall sind 40-h-Wochen; auf Anordnung können es - für arbeitsstarke/-arme Zeiten - auch bis zu 45 h sein oder auch weniger als 40, nämlich runter bis 32h. Überstunden würdest du erwerben, wenn du in Zeiten, in denen 45 h angeordnet sind, mehr als 45 h arbeites, sofern die Mehrarbeit angeordnet ist oder sich aus der Natur der Sache ergibt. Entsprechendes gilt, wenn andere Wochenzeiten angeordnet sind.

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#8
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay.
und wie sieht es mit den Std. aus müssen die auf den Lohn./Gehaltszettel angegeben werden?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Mir scheint, dass eine Lohnabrechnung schon so gestaltet sein sollte, dass AN erkennen kann, was und wie viel er wofür bekommt. - ob es da ein Muss gibt, weiß ich nicht. Ansonsten: Dienstgang zur Gehaltsstelle und nachfragen.

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