Hallo Forengemeinde !
Kann man von Arglist ausgehen wenn man ein Haus in Eigenleistungen saniert. Da es unter Denkmalschutz steht für einzelene Gewerke eine Genehmigung bekommen hat die man vorher mit Kostenvoranschlägen eingereicht hat. Und dann die Leistungen aber in Eigenregie und schwarz ausführen lässt und dies einem Käufer nicht mitteilt sondern im Glauben lässt Firmen haben alles gemacht. Man zeigt ihm die genehmigten Kostenvoranschläge. Rechnungen und Abnahmeprotokolle will man nachreichen? Kann dies ein Problem werden?
Arglist
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 18:48
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
Arglist
Verbaut?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2016 | 19:14
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Ja.
Schwarzarbeit kommt auch dazu.
#2
Antwort vom 2. Januar 2016 | 20:38
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatUnd dann die Leistungen aber in Eigenregie und schwarz ausführen lässt und dies einem Käufer nicht mitteilt sondern im Glauben lässt Firmen haben alles gemacht. :
Man muss mal Unterscheiden, Eigenleistung bedeutet die Arbeit selbst ausgeführt zu haben, Schwarzarbeit ist wieder strafbar, jedoch muss das auch bewiesen werden.
Ein Problem ist es, wenn der Verkäufer jetzt behauptet alle Arbeiten wurden von Firmen durchgeführt.
Zitat:sondern im Glauben lässt Firmen haben alles gemacht
Der Glaube spielt keine Rolle, es kommt nur darauf an, ob eben der Verkäufer des behauptet. Ein Kostenvoranschlag sagt nicht über eine erbrachte Leistung aus.
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#3
Antwort vom 12. Januar 2016 | 15:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
Zitat:Man zeigt ihm die genehmigten Kostenvoranschläge. Rechnungen und Abnahmeprotokolle will man nachreichen? Kann dies ein Problem werden?
Das ist mindestens arglistige Täuschung.
Da aber nicht nur einfach wichtige Dinge verschwiegen werden (arglistige Täuschung), sondern vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, kann hier sogar der Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB ) erfüllt sein.
Zitat:es kommt nur darauf an, ob eben der Verkäufer des behauptet.
Durch die Aussage "Rechnungen werden nachgereicht" behauptet er genau das.
-- Editiert von hh am 12.01.2016 15:48
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